Stadt Böblingen - Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen für Obdachlosenunterkünfte - Bekanntmachung über vergebene Aufträge Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/1593
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Böblingen
NUTS-Code: DE112 Böblingen
Postleitzahl: 71032
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.boeblingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Böblingen - Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen für Obdachlosenunterkünfte - Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die Stadt Böblingen hat Sicherheitsdienstleistungen für die Bewachung von elf Obdachlosenunterkünften im Rahmen eines europaweiten Vergabeverfahrens ausgeschrieben.
Stadt Böblingen 71032 Böblingen
Die vergabegegenständliche Leistung umfassten die Bewachung von elf Obdachlosenunterkünften (Sammelunterkünften) im Stadtgebiet Böblingen.
Es handelt es sich um die folgenden Unterkünfte:
Objekt 1: Eugen-Bolz-Str. 41
Objekt 2: Eugen-Bolz-Str. 43
Objekt 3: Eugen-Bolz-Str. 45
Objekt 4: Eugen-Bolz-Str. 47
Objekt 5: Schönaicher Str. 19
Objekt 6: Schönaicher Str. 79/1
Objekt 7: Schönaicher Str. 79/2
Objekt 8: Schönaicher Str. 81
Objekt 9: Steile Gasse 8
Objekt 10 :Kremser Str. 18
Objekt 11: Albert-Schweitzer-Str. 80-92 (BB-Dagersheim)
Die Objekte sind mit einem Nachtdienst im Streifendienst durch Kontrollfahrten/Rundgänge mit zwei Mitarbeitern zu bewachen.
Um auf derzeit nicht vorhersehbare Entwicklungen reagieren zu können, kann der Umfang der zu erbringenden Leistungen schwanken. Dabei kann die Bewachung einzelner Objekte vollständig entfallen. Zudem können auch neue Objekte hinzukommen. Dies wurde in der Leistungsbeschreibung entsprechend berücksichtigt. Die Auftraggeber legten daher besonderen Wert auf Flexibilität beim Auftragnehmer.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70173
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei den Angaben unter den Ziffern II.1.7) und V.2.4) handelt es sich um auszufüllende Pflichtfelder. Aus Gründen der Geheimhaltung sind hier fiktive Werte eingetragen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZRZSK
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de