Ersatzbeschaffung ANÜ Winterdienst Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-121
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Krefeld
NUTS-Code: DEA14 Krefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47799
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.Autobahn.de
Adresse des Beschafferprofils: www.evergabe.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ersatzbeschaffung ANÜ Winterdienst
Ersatzbeschaffung für die Arbeitnehmerüberlassung im Bereich der Autobahnmeisterei Bonn und Düren für Arbeiten im Straßenbetriebsdienst Februar-März 2022.
Die Autobahn GmbH des Bundes Autobahnmeisterei Bonn Euskirchener Straße 1-5 53347 Alfter-Oedekoven, Die Autobahn GmbH des Bundes Autobahnmeisterei Düren Nordstraße 149 52353 Düren
Ersatzbeschaffung für die Arbeitnehmerüberlassung im Bereich der Autobahnmeisterei Bonn und Düren für Arbeiten im Straßenbetriebsdienst Februar-März 2022.
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Die Autobahn GmbH des Bundes, NL Rheinland (AG) hatte im offenen Verfahrens die Arbeitnehmerüberlassung von ca. 46 Leiharbeitnehmer für den Winterdienst 21/22 für die 9 personell unterbesetzten Autobahnmeistereien (AM) ausgeschrieben. Ausführungszeitraum: 15.11.21-31.03.22. Der Auftragnehmer schuldet die Überlassung von 15 Leiharbeitnehmer (AN) für die AM Bonn und Düren. Tatsächlich verliehen sind aktuell 2 AN. Gründe: mangelnde Fachkräfte auf dem Arbeitsmarkt, Covid-19-Regularien- 3 G am Arbeitsplatz. Am 3.2.22 wurde der ursprüngliche Vertrag für die offenen Leistungen für die beiden AM einvernehmlich teilaufgehoben.
Die anfallende Arbeit im Winterdienst wird von der Stammbelegschaft aufgefangen. Dies führt zu einer außerordentlichen Belastung und zu einer Anhäufung von Überstunden (AM Düren -1.500 Überstunden, AM Bonn -1.800), die über den Sommer hinweg keineswegs abgebaut werden können. Eine kurzfristige Erholung bzw. Entlastung ist nicht mehr gegeben. Die Einhaltung von gesetzlichen vorgeschriebenen Ruhezeiten wird ausgereizt. Eine Abwehr von körperlichem und physischem Schaden der Mitarbeiter kann nicht vollkommen gewährleistet werden. Ferner kommt es durch die aktuelle COVID-19-Pandemie zu unerwarteten, zusätzlichen Personalausfällen. So besteht die Gefahr, dass die beiden AM ihrer Straßenverkehrssicherungspflicht für die in ihrem Zuständigkeitsgebiet liegenden Autobahnen nicht nachkommen können.
Die AM haben in Abhängigkeit von der Witterungssituation, 24 Stunden täglich die Befahrbarkeit der durchgehenden Fahrbahnen, Anschlussstellen, Autobahnkreuze sicherzustellen. Winterliche Fahrbahnzustände beeinflussen erheblich die Verkehrssicherheit, den Verkehrsfluss und können bis zu Unbefahrbarkeit der Autobahnen führen. Die Autobahnen werden rund um die Uhr von Feuerwehr, Rettungsdienst, Polizei und THW zur Beseitigung von Gefahrenlagen und Störungen genutzt. Dabei ist das zeitlich ungehinderte Erreichen der Gefahrenquelle/ es Ortes der Störung von erheblicher Bedeutung. Für Feuerwehr und Rettungsdienst werden zeitliche Vorgaben fürs Antreffen am Ort des Feuers, der Unfallstelle oder beim Patienten verbindlich geregelt. Dabei werden auch Routen über die Autobahnen fest eingeplant. Um die Rettung von Menschenleben durch die ungehinderte Befahrbarkeit zu ermöglichen, muss die Verkehrssicherungspflicht vollumfänglich rund um die Uhr erfüllt werden.
Auf den Autobahnen wird der überwiegende Anteil an Personen- und Güterverkehr abgewickelt. Der bei einer Schlecht-/Nichterfüllung der Verkehrssicherungspflicht mögliche volkswirtschaftliche Verlust infolge von Unfällen, Zeitverlusten, mangelnder Erreichbarkeit oder Produktionseinbußen kann nur immens und wirtschaftlich unverantwortbar sein.
Daher ist es zwingend erforderlich, durch die kurzfristige Beschaffung von LeihAN Abhilfe zu schaffen. Andernfalls ist selbst eine zumutbare Aufrechterhaltung der Leistungsbereitschaft und der Verkehrssicherungspflicht, zur Abwehr von Gefahren für das eigene Personal, Dritte und Verkehrsteilnehmern, nicht sichergestellt. Daher kenn die Durchführung eines beschleunigtes offenes Verfahren vom mind. 5-6 Wochen nicht abgewartet werden. Das Volumen der Ersatzbeschaffung wird auf das Erforderliche zur Beseitigung der Notlage begrenzt und umfass die entfallenden Stunden für Februar u. März für 13 AN.
Für die AN-Überlassung konnte Ende 21 trotz einer EU-weiten Ausschreibung, Vorinformation u. einer direkten Ansprache von geeigneten Unternehmen, kaum Wettbewerb hergestellt werden. Nur der jetzige AN und Start NRW haben Angebote abgegeben. Die Attraktivität der Ersatzbeschaffung sinkt durch die Verkürzung der Leistungszeit von 5 auf unter 2 Monaten weiterhin. Es ist nicht zu erwarten, dass außer Start NRW GmbH ein weiteres Unternehmen Interesse an der benötigten Leistung hat.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ersatzbeschaffung ANÜ Winterdienst
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47059
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir beabsichtigen nicht vor dem 15.02.2022 den Zuschlag der Start NRW, Hamburger Straße 14a in 50321 Brühl zu erteilen.
Bekanntmachungs-ID: CXPNYYVD9R6
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.autobahn.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de