Infrastrukturelle Konzeption für den Eisenbahnkorridor Mittelrhein: Zielnetz II Referenznummer der Bekanntmachung: 2174/E13
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]3779
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bmvi.de
Abschnitt II: Gegenstand
Infrastrukturelle Konzeption für den Eisenbahnkorridor Mittelrhein: Zielnetz II
2054/E13 Infrastrukturellen Konzeption für den Eisenbahnkorridor Mittelrhein: Zielnetz II
Erfüllungsort ist der Sitz des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr in Berlin, soweit die Leistungen nicht diesem Vertrag nach oder ihrer Natur nach an einem anderen Ort zu erbringen sind
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) beabsichtigt mit der ausgeschriebenen
Leistung die technische und wirtschaftliche Optimierung des Planfalls Korridor Mittelrhein Zielnetz II (BVWP
2030) bzw. die Entwicklung sektoraler Trassenvarianten auf der Basis dieses Zielnetzes II.
Ziel ist, auf der Grundlage von Raumwiderständen die Machbarkeit einer modularen Neubaustrecke für
den Schienengüterverkehr unter der Prämisse zu untersuchen, eine Gesamtlösung mit Hilfe von jeweils in
sich verkehrlich sinnvollen und abgeschlossenen stufenweisen Ausbauabschnitten einer Neubaustrecke
und bestehender Strecken zu identifizieren. Hierfür sind Varianten zu erstellen, die das Ziel einer deutlichen
Kostenreduktion gegenüber dem Status quo des bisherigen Planfalls im Zielnetz II berücksichtigen.
— AP 1: Entwicklung einer Konzeption für einen modularen Eisenbahnkorridor;
— AP 2: Mulitkriterielle Bewertung der modularen Trassenvarianten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
2054/E13 Infrastrukturellen Konzeption für den Eisenbahnkorridor Mittelrhein: Zielnetz II
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Es wird auf die Regelungen und Fristen des § 135 GWB (vgl. z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html), insbesondere auf die Absätze 1 und 2 verwiesen:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Die zusätzlichen Leistungen ergeben sich aus dem eingeschlagenen Verfahren der Länderbeteiligung und der daraus entstandenen Ausweitung der Arbeiten, die eng mit den Arbeiten aus AP 1 korrelieren. Die im AP 1 erarbeiteten Trassenvorschläge sind anstelle der multikriteriellen Bewertung nach einer Grobbewertung mit vier verschiedenen Effekten zu bewerten.
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Im Rahmen der Resilienzbetrachtung sind auf Grund der Länge des Betrachtungsraumes und seiner möglichen Unterteilung je Planfall mehrere Varianten der Verkehrsumlegungen zu betrachten und zu bewerten (anstelle 6 nun 10).
Dem Wechsel des Auftragnehmers stehen technische Gründe entgegen. Diese Leistungen können auf Grund der engen Verflechtung mit den erarbeiteten Trassenvorschlägen, bereits erbrachter Leistungen im Rahmen der Betrachtung und Bewertung der Trassenvorschläge mit dem bereits vergebenen Auftrag nur vom bisherigen Auftragnehmer erbracht werden. Ferner stehen dem Wechsel des Auftragnehmers auch wirtschaftliche Gründe entgegen, im Zuge der nun vorliegenden Nachtragskalkulation wurde geprüft, inwiefern Mittel zwischen den Arbeitspaketen aufgrund der veränderten Anforderungen umgeschichtet, und Prozesse sowie Aufwände reduziert werden können. Zusätzlich wurde auch die Aufgabenstellung noch einmal durch die AN inhaltlich hinsichtlich des Arbeitsumfanges geprüft, um mögliche Effizienzpotentiale zu identifizieren. Bei einem Wechsel des AN bestände das Risiko nicht alle Einsparungspotentiale in vollem Umfang nutzen zu können.