Leistung der Generalplanung Nord-Süd Stadtbahn, 3. Baustufe, Streckenabschnitt Marktstraße bis Verteiler Süd, hier: Wiederholung der Planvereinbarung (AE 15)
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DEA23
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.stadt-koeln.de
Abschnitt II: Gegenstand
Leistung der Generalplanung Nord-Süd Stadtbahn, 3. Baustufe, Streckenabschnitt Marktstraße bis Verteiler Süd, hier: Wiederholung der Planvereinbarung (AE 15)
Leistung der Generalplanung Nord-Süd Stadtbahn, 3. Baustufe, Streckenabschnitt Marktstraße bis Verteiler Süd
Köln, Nord-Süd Stadtbahn, 3. Bauabschnitt, Marktstraße bis Verteiler Süd
Ingenieurleistungen eines Generalplaners der Leistungsbilder Objektplanung für Gebäude, Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen, Fachplanung der Tragwerksplanung und Technische Ausrüstung für den Neubau einer Stadtbahnstrecke einschließlich Entwässerungskanälen und einer P+R-Anlage + besondere Leistungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bpr-gruppe.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 2211470
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.sec.nrw.de
siehe §160 Absatz 3 GWB
- innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Stadt Köln nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren; spätestens bis Ablauf der Angebots/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen die Vergabevorschrift in der Bekanntmachung
-spätestens bis Ablauf der Angebots / Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind
-spätestens bis Ablauf der Angebots / Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind
-innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Köln, der Rüge nicht abhelfen zu wollen siehe §135 Abs. 2 GWB
-30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die Stadt Köln über den Abschluss des Vertrages, spätestens jedoch 6 Monate nach Vertragsschluss
Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/indexhtml
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Nord-Süd Stadtbahn, 3. Bauabschnitt, Streckenabschnitt Marktstraße bis Verteilerkreis Süd
Ingenieurleistungen eines Generalplaners der Leistungsbilder Objektplanung für Gebäude, Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen, Fachplanung der Tragwerksplanung und Technische Ausrüstung für den Neubau einer Stadtbahnstrecke einschließlich Entwässerungskanälen und einer P+R Anlage + besondere Leistungen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bpr-gruppe.de
Gemäß Generalplanervertrag vom 04.09. und 12./13.09.2012 war die Herbeiführung der Planvereinbarung sowie deren Darstellung in einem Plan und ihre Fortschreibung Bestandteil der Grundleistungen in den Leistungsphasen und nicht gesondert zu vergüten. Entsprechend fanden in den Jahren 2012 bis 2015 zahlreiche Jour Fixe zum Thema Planvereinbarung statt. Mit Datum 28.05.2015 wurde die Planvereinbarung von den einzelnen Leitungsträgern frei gezeichnet. Aufgrund diverser Rückmeldungen der Versorgungsunternehmen wurden in den Monaten 08/2017 und 09/ 2017 durch BPR weitere Lagepläne erstellt, in denen die Nennweite, Anzahl und Lage diverser Leitungen aktualisiert sowie weitere Änderungen eingetragen wurden. Die neu erstellten Unterlagen zur Planvereinbarung wurden den Leitungsträgern am 21.12.2017 zur Prüfung zur Verfügung gestellt. Ein weiterer Freigabetermin fand am 15.01.2018 statt.
Die Änderungen an der Planvereinbarung konnte nur durch BPR erbracht werden, da BPR die Planvereinbarung ursprünglich erstellt hat. Ein anderes Büro für diese Leistung hinzuzuziehen wäre nicht zielführend gewesen.