2022_3G-Kontrollpersonal Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/S196510726

Bekanntmachung einer Änderung

Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50923
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.uni-koeln.de/

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

2022_3G-Kontrollpersonal

Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/S196510726
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:

Kontrollpersonal zur Durchführung der 3G-Kontrollen.

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 11/10/2021
Ende: 04/02/2022
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 196-510726

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 4300056047
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
28/01/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Gesamtwert der Beschaffung: [Betrag gelöscht] EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 60667
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
04/02/2022

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:

Kontrollpersonal zur Überprüfung der Coronamaßnahmen

VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 04/02/2022
Ende: 31/03/2022
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):

Seit Herbst 2021 bestehen in Nordrhein-Westfalen für Angebote und Veranstaltungen der hochschulischen Bildung Zugangsbeschränkungen ("3G-Regel"). Der hiermit verfolgte Zweck kann nur erreicht werden, wenn die Einhaltung dieser Regel auch kontrolliert wird. Derartige Kontrollen wurden an der Hochschule des Auftraggebers auch in den vergangenen Monaten bereits durchgeführt. Dies erfolgte auf Basis eines Vertrags, für den im Herbst 2021 eine Dringlichkeitsvergabe durchgeführt wurde. Der Auftraggeber ging ursprünglich davon aus, dass die Kontrollen ab Februar 2022 nicht mehr erforderlich sein würden. Der Auftrag war daher ursprünglich bis zum 4. Februar 2022 befristet. Am 11. Januar 2022 erging die aktuelle Coronaschutzverordnung NRW, die derzeit in der Fassung vom 20. Januar 2022 gilt. Gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 2 dieser Verordnung ist auch weiterhin die "3G-Regel" zu beachten. Auf Basis der aktuellen Pandemielage geht der Auftraggeber davon aus, dass sich hieran kurzfristig nichts ändern wird.

Der Auftraggeber hat daher mit dem aktuellen Auftragnehmer die Verlängerung des aktuellen Vertrags vereinbart. Die Verlängerung gilt nur bis zum Abschluss eines europaweiten offenen Verfahrens über die auftragsgegenständlichen Leistungen. Ein solches Vergabeverfahren bereitet der Auftraggeber derzeit vor. Er geht davon aus, dass bis zur Zuschlagserteilung ca. zwei bis drei Monate vergehen werden. Dementsprechend schätzt er den Wert der Vertragsverlängerung auf ca. EUR 55.000,00 bis 85.000,00.

Der unten in VII.2.3) angegebene neue Gesamtauftragswert ist auf Basis einer geschätzten Verlängerung von zwei Monaten angegeben.

VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:

Der Änderungsvertrag durfte gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 3 GWB ohne vorangehendes Vergabeverfahren geschlossen werden. Der Beschaffungsbedarf ergibt sich unmittelbar aus der angeführten Verordnung. Diese datiert vom 11. Januar 2022. Der Beschaffungsbedarf war für den Auftraggeber vor diesem Zeitpunkt nicht erkennbar, auch wenn eine Beibehaltung der "3G-Regel" auch zuvor durchaus denkbar war. Denn von einem Verbot von Präsenzveranstaltungen bis hin zu einem Wegfall der Schutzmaßnahmen waren Ende 2021 unterschiedlichste politische Entscheidungen denkbar. Grund für die hohe Unsicherheit war die verstärkt auftretenden Omikron-Variante des Corona-Virus. Bei Abschluss des Ausgangsvertrags war der weitere Bedarf erst Recht nicht erkennbar. Der Gesamtcharakter hat des Vertrags hat sich nicht geändert, das wirtschaftliche Gleichgewicht wurde durch die Verlängerung nicht verschoben.

VII.2.3)Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR

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