Leistung der Generalplanung Nord-Süd Stadtbahn, 3. Baustufe, Streckenabschnitt Marktstraße bis Verteiler Süd, hier: Planung Gemeinschaftsgraben (AE 24)
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DEA23
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.stadt-koeln.de
Abschnitt II: Gegenstand
Leistung der Generalplanung Nord-Süd Stadtbahn, 3. Baustufe, Streckenabschnitt Marktstraße bis Verteiler Süd, hier: Planung Gemeinschaftsgraben (AE 24)
Leistung der Generalplanung Nord-Süd Stadtbahn, 3. Baustufe, Streckenabschnitt Marktstraße bis Verteiler Süd
Nord-Süd Stadtbahn, 3. Bauabschnitt, Marktstraße bis Verteiler Süd
Ingenieurleistungen eines Generalplaners der Leistungsbilder Objektplanung für Gebäude, Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen, Fachplanung der Tragwerksplanung und Technische Ausrüstung für den Neubau einer Stadtbahnstrecke einschließlich Entwässerungskanälen und einer P+R-Anlage + besondere Leistungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bpr-gruppe.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 2211470
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.sec.nrw.de
siehe §160 Absatz 3 GWB
- innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Stadt Köln nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren; spätestens bis Ablauf der Angebots/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen die Vergabevorschrift in der Bekanntmachung
-spätestens bis Ablauf der Angebots / Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind
-spätestens bis Ablauf der Angebots / Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind
-innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Köln, der Rüge nicht abhelfen zu wollen siehe §135 Abs. 2 GWB
-30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die Stadt Köln über den Abschluss des Vertrages, spätestens jedoch 6 Monate nach Vertragsschluss
Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/indexhtml
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Nord-Süd Stadtbahn, 3. Bauabschnitt, Streckenabschnitt Marktstraße bis Verteilerkreis Süd
Ingenieurleistungen eines Generalplaners der Leistungsbilder Objektplanung für Gebäude, Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen, Fachplanung der Tragwerksplanung und Technische Ausrüstung für den Neubau einer Stadtbahnstrecke einschließlich Entwässerungskanälen und einer P+R Anlage + besondere Leistungen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bpr-gruppe.de
Planung des Gemeinschaftsgrabens, erweiterte Planung.
Grundlage des Generalplanervertrages mit BPR vom 04.09. bzw. 12./13.09.2012 ist die Planvereinbarung. Demnach ist die Herbeiführung der Planvereinbarung sowie deren Darstellung in einem Plan und ihre Fortschreibung Bestandteil der Grundleistungen in den Leistungsphasen und wird nicht gesondert vergütet. Die Planvereinbarung stellt den Streckenverlauf als Lageplan und Querschnitte mit Unterbringung sämtlicher Leitungen der unterschiedlichen Versorgungsunternehmen dar. 2015 wurde die Planvereinbarung unterzeichnet und freigegeben. Mit E-Mail vom 15.10.2018 wurde BPR aufgefordert, die Pläne der Planvereinbarung detaillierter darzustellen, damit sie den Ausschreibungsunterlagen beigefügt werden und das anbietende Unternehmen auf dieser Basis kalkulieren kann. Die Pläne der Planvereinbarung waren folgendermaße zu ergänzen:
1. Erarbeitung eines Konzeptes zur besseren Darstellung der Kreuzungsbereiche
2. Erstellung eines neuen Plansatzes mit Darstellung der auszuhebenden Gräben inkl. Anschrieb der Tiefe
3. Darstellung der Anzahl und Lage der Leitungen in den Querprofilen unter Beachtung der Mindestabstände und Überdeckungen
4. Darstellung wie mit den Bestandsleitungen umgegangen werden soll
Aus der Planunvereinbarung war mit diesen Vorgaben der so genannte Gemeinschaftsgraben zu entwickeln
Ein Auftragnehmerwechsel hätte zusätzliche Kosten und Risiken generiert. Die Leistung konnte nur durch den Generalplaner erbracht werden, da es sich hier um eine Detaillierung der durch den Generalplaner bereits in den Leistungsphasen erbrachten Leistung handelt.