Beschaffung Dieselkraftstoff Referenznummer der Bekanntmachung: EZ 22 L 0402
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Siegburg
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53721
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wahnbach.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung Dieselkraftstoff
Beschaffung von Dieselkraftstoff für den Wahnbachtalsperrenverband. Ziel dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit mehreren Unternehmen. Die Einzelauftragsvergabe wird im Rahmen von Miniwettbewerben erfolgen. Nähere Informationen zu den Einzelabrufen sind in den Vergabeunterlagen angegeben.
Wahnbachtalsperrenverband Siegelsknippen 53721 Siegburg Der Auftraggeber behält sich vor, den Lieferort in den Miniwettbewerben entsprechend zu konkretisieren bzw. anzupassen.
Beschaffung von Dieselkraftstoff für den Wahnbachtalsperrenverband. Ziel dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit mehreren Unternehmen. Die Einzelauftragsvergabe wird im Rahmen von Miniwettbewerben erfolgen. Nähere Informationen zu den Einzelabrufen sind in den Vergabeunterlagen angegeben.
Die maximale Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 8 Jahre ab Zuschlag. Die Laufzeit setzt sich aus einer Mindestvertragslaufzeit von zwei (2) Jahren und einer sechs (6)-maligen Verlängerungsoption um jeweils ein (1) Jahr zusammen.
Unbeschadet des § 133 Abs. 1 GWB ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag ordentlich, mit einer Frist von vier Wochen zum Ende des 24., 36., 48., 60., 72. und 84. Monats der Vertragslaufzeit zu kündigen um dadurch die Verlängerungsoption zu beenden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist vom Bewerber/Bieter ein Berufs- oder Handelsregisterauszug (oder sonstiger Nachweis) einzureichen, wenn die Eintragung gemäß den Vorschriften des jeweiligen Mitgliedstaats des Bewerbers/Bieters Voraussetzung für die Berufsausübung ist. Der Nachweis darf nicht älter als 6 Monate vor Veröffentlichung der EU-Bekanntmachung sein. Bitte benennen Sie den Nachweis entsprechend als "Anlage Befähigung Berufsausübung" und reichen Sie diesen im PDF-Format mit dem Angebot ein.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bewerbers/Bieters wird ein Mindestumsatzes (netto, exklusive USt) für das letzte abgelaufene Geschäftsjahr von mindestens 1,5 Mio. EUR verlangt.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bewerbers/Bieters wird der Nachweis (Versicherungsbestätigung) einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung bzw. Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme:
- für Sach- und Personenschäden von 3,0 Mio. EUR
- für Vermögensschäden von 500.000,- EUR
je Schadensereignis und einer Mindestdeckungssumme für den Vertrag von insgesamt 6 Mio. Euro gefordert. Bitte benennen Sie den Nachweis entsprechend als ""Anlage Versicherungsnachweis"" und reichen Sie diesen im PDF-Format mit dem Angebot ein.
Hinweis: Soweit die aktuelle Deckungssumme niedriger ist, genügt die Erklärung des Bewerbers/Bieters, dass eine Erhöhung auf die geforderte Deckungssumme vor Erteilung des Zuschlags erfolgt und gegenüber dem Auftraggeber nachgewiesen wird (siehe Auswahlfeld). Zur Bestätigung genügt eine formlose Erklärung, welche Sie bitte als ""Anlage Deckungssumme"" im PDF-Format mit dem Angebot einreichen.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wird gefordert, dass der Bewerber/Bieter über mindestens drei (3) Tankfahrzeuge mit einer Kapazität von mindestens 30.000 Litern verfügt. Dadurch soll die Lieferung für den Auftraggeber, auch bei Ausfällen einzelner Fahrzeuge, sichergestellt werden können.
Als besondere Ausführungsbedingung des Auftrages gemäß § 128 GWB, werden Sprachkenntnisse für das mit der Leistungserbringung betraute Personal gefordert und im Rahmen der Eignungsprüfung abgefragt. Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass ggf. eingeplante Unterauftragnehmer diese besonderen Ausführungsbedingungen ebenfalls erfüllen.
Der Bewerber/Bieter muss bestätigen, dass er über Personal verfügt, welches die deutsche Sprache in Wort und Schrift in einem Umfang beherrscht, um die Erbringung der Leistung sicherzustellen. Dies betrifft ausschließlich das Personal, welches im Zuge der Leistungserbringung mit dem AG mündlich oder schriftlich kommuniziert.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPTY6DD5YJ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es wird auf § 160 GWB mit folgendem Wortlaut verwiesen:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.