Aufbau eines digitalen Funksystems - LTE für Sprache und Daten
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neuss
NUTS-Code: DEA1D Rhein-Kreis Neuss
Postleitzahl: 41464
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtwerke-neuss.de
Abschnitt II: Gegenstand
Aufbau eines digitalen Funksystems - LTE für Sprache und Daten
Aufbau eines digitalen Funksystems zur Übertragung von Sprache und Daten auf der Basis von LTE, Integration in das vorhandene ITCS oder dessen Ersatz und Erweiterung um Vertriebsfunktionen im Linienbus.
Neuss
Projektierung, Lieferung, Montage / Installation, Migration und Inbetriebnahme eines "Digitalen Funksystems“ (DFS); Integration in das "Intermodale Transport Control System" (ITCS) oder Ersatz durch ein neues ITCS, und Erweiterung um ein "Elektronisches Fahrgeldmanagementsystem" (EFM-System) sowie Funktionen zur Einstiegskontrolle (EKS) zur Ablösung der analogen Betriebsfunks.
Der Auftrag umfasst ein Gesamtsystem. Es sind rund 95 Fahrzeuge mit DFS-, ITCS- und Vertriebssystem-Komponenten auszurüsten. Bereits vorhandene Fahrgastinformationsanzeiger (Haltestelle und Fahrzeuge) sind einzubinden. Das vorhandene Analogfunksystem wird dabei durch das öffentliche Funknetz ersetzt.
Die Leistung umfasst:
- Funk-Applikations-Rechner in ca. 95 Linienbussen für die sprach- und datenbasierte Kommunikation zwischen der Betriebsleitstelle und den Linienbussen, mit berührungsempfindlichem Bildschirm sowie von zentralen Softwarekomponenten zur Steuerung und Überwachung des Funksystems, erweitert um
- die Bordrechner- Funktionalität im Fahrzeug sowie ein Vertriebssystem, Erweiterungen der Gerätschaften um Fahrscheindruckfunktionen mit Akzeptanz bargeldloser Zahlungen sowie eTicket-Prüffunktionen gemäß VDV-Kernapplikation sowie eines Systems zur elektronischen Einstiegskontrolle (EKS),
einschließlich insbesondere der folgenden Leistungspakete - Nutzung des öffentlichen Mobilfunks LTE als Ersatz für das vorhandene analoge Sprechfunksystem,
- Nutzung des analogen Betriebsfunks im 2m-Band für die Ansteuerung von Lichtsignalanlagen,
- Anbindung an vorhandene dynamische Fahrgastinformationsanlagen (DFI-Anlagen),
- Anbindung an ein ITCS / Erweiterung um ein EFM-System, es ist zulääsig, dass bestehende ITCS zu ersetzen
- Erfassung von Echtzeit-Daten und Weitergabe dieser über VDV-Schnittstellen (z. B. zum Auskunftssystem des Verkehrsverbundes,
- Die Bordrechnerfunktionen umfassen die fahrzeugautonome Standort-Ermittlung, den Soll-Ist-Vergleich der Fahrplanlage, die Ansteuerung der Fahrzeug-Peripherie, die Steuerung des Sprach- und Datenfunks einschließlich LSA-Beeinflussung durch die Fahrzeuge,
- Ausstattung der Fahrzeuge (Funk-Applikations-Rechner zur digitalen Kommunikation, Fahrausweisdrucker/Bordrechner, Ortungstechnik, verkabelt und in Betrieb genommen),
- Bereitstellung der jeweiligen Wartungsleistungen,
- Zentrale IT-Infrastruktur.
Eine Losaufteilung kann aus zwingenden technischen Gründen nicht erfolgen. Insbesondere wegen der erforderlichen Kompatibilität zwischen dem ITCS und dem Vertriebssystem, welche vom Auftragnehmer im Rahmen eines Konzeptes zu entwickeln ist, kommt nur eine Gesamtvergabe in Betracht.
Wartungsdienstleistung über eine Betriebszeit von ca. 10 Jahren
5G-Option,
Anschlusssicherungs-Option,
eTicket-Vertriebs-Option,
RIBAS-Option,
Pfeil-Navi-Option,
GIS-Navi-Option,
SaaS-Option,
BZV-Option,
PKM-Option,
Vorverkaufsstellen-Option,
Wartungsleitungen für Hard- und Software.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe Anlagen zum Wettbewerbsaufruf
Vollständige und fristgerechte Einreichung aller geforderten Unterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.brd.nrw.de
Ein Nachprüfungsantrag ist gem. § 160 Abs. 3 GWB nur zulässig, wenn: - der Antragsteller von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber binnen 10 Kalendertagen nach Kenntnis gerügt hat,
- der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung bzw. der Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
- der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
- nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.