Elektrotechnik - Kläranlage Düren-Merken, Neubau Zentrallager, Neubau Bürogebäude mit Instandhaltung und Sozialräumen Referenznummer der Bekanntmachung: 10285459-DG
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düren
NUTS-Code: DEA26 Düren
Postleitzahl: 52353
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]09
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://wver.de/online-vergabe/
Abschnitt II: Gegenstand
Elektrotechnik - Kläranlage Düren-Merken, Neubau Zentrallager, Neubau Bürogebäude mit Instandhaltung und Sozialräumen
Elektrotechnik - Neubau Zentrallager, Neubau Bürogebäude mit Instandhaltung und Sozialräumen
Kläranlage Düren Mühlenweg 10 52382 Niederzier
4 Unterverteilungen; 2.100 m 3*1,5 mm²; 7.000 m 3*2,5 mm²; 1.800 m 5*1,5 mm²;
1.200 m 5*2,5 mm²; 6.300 m Fernmeldekabel; 550 m Kabelträgersysteme;
130 Feuchtraumleuchten; 33 Stehleuchten; 85 Anbauleuchten
5.000 m Datenkabel; 180 m LWL Kabel
Es werden nur Angebote von Bietern zugelassen, deren mittlerer Jahresumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre mindestens das 1,8 fache des angebotenen Auftragswertes (Brutto) beträgt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Vorlage des vollständig ausgefüllten Formblatts 124 "Eigenerklärung zur Eignung", sowie die dort geforderten Nachweise zur Bestätigung der Eigenerklärung.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.
Die persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers muss die ordnungsgemäße Erbringung der Leistung garantieren können.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Folgender Nachweis / Erklärung sind von allen Bewerbern (auch von präqualifizierten Unternehmen) mit dem Angebot vorzulegen:
- gültige Betriebshaftpflichtversicherung* mit einer Deckungssumme von mind. 3 Mio. EUR. Diese Anforderungen sind Mindeststandards. Sollten diese zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht vom Bieter zu erfüllen sein, ist dem Angebot eine Erklärung des Versicherungsgebers des Bieters beizufügen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfalle eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.
*Der Nachweis / die Erklärung sollte nicht älter als ein Jahr sein
- Referenznachweis mit der Angabe vergleichbarer Leistungen der letzten 5 Jahre mit Angabe des Ansprechpartners; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden
- Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
- rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung gemäß § 6e EU VOB/A begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt
Der Auftraggeber behält sich die Vorlage folgender Nachweise und Erklärungen vor:
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer**
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse*,**, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes*,** bzw. Bescheinigung in Steuersachen+,**, falls das
Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
- Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz*,**
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft*,** des zuständigen Versicherungsträgers*,** mit Angabe der Lohnsummen
*Die Nachweise / Erklärungen sollten nicht älter als ein Jahr sein
** Bewerbern, die in der Liste des Vereins für Präqualifikation für Bauunternehmen e. V. eingetragen sind, werden gebeten gemäß § 6b EU Abs. 1 VOB/A die PQ-Nummer im Angebotsschreiben Ziffer 6 oder in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung anzugeben.
Es werden nur Angebote von Bietern zugelassen, deren mittlerer Jahresumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre mindestens das 1,8 fache des angebotenen Auftragswertes (Brutto) beträgt.
Erklärung des Versicherungsgebers des Bewerbers / Bieters, dass im konkreten Auftragsfall die geforderte Berufshaftpflichtversicherung mit den genannten Deckungssummen für Personen- und Sonstige Schäden, abgeschlossen wird.
haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.
Präqualifizierte Unternehmen:
führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Präqualifizierte Nachunternehmer:
Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für Präqualifikation e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Nicht präqualifizierte Unternehmen:
haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Die Referenzprojekte sollen mit der gestellten Aufgabe hinsichtlich der Leistungsphasen vergleichbar sein. Es werden alle Referenzprojekte der letzten 5 Jahre gewertet, deren Urheberschaft und/ oder Projektbearbeitung den sich bewerbenden Personen zuzurechnen ist.
Ab einem Auftragswert von [Betrag gelöscht] EUR (netto) wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, Auszüge aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GeWO, dem Vergaberegister gem. § 4 KorruptionsbG NRW und bei der Creditreform (Bonitätsprüfung) abrufen.
Gemäß der VOB/B und den zusätzlichen Vertragsbedingungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebote sind ausschließlich elektronisch über die Angebotsfunktion des Vergabeportals der Wirtschaftsregion Aachen einzureichen.
Die Angebotsöffnung erfolgt gemäß § 14 (EU) VOB/A ohne Beteiligung von Bietern und ihren Bevollmächtigten.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass beim Wasserverband Eifel-Rur die im Tariftreue- und Vergabegesetz NRW festgelegten Grundsätze Anwendung finden. Bei Zustandekommen einer vertraglichen Vereinbarung zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und dem Auftragnehmer wird Folgendes Vertragsbestandteil nach § 2 Abs. 6 TVgG NRW:
1.) der Auftragnehmer verpflichtet sich, die in § 2 Absatz 1 bis 4 TVgG NRW genannten Vorgabeneinzuhalten. Der Auftragnehmer übernimmt die Gewähr für die Einhaltung dieser Bedingungen für alle seine Nachunternehmer.
2.) der öffentliche Auftraggeber hat das Recht zur Kontrolle und Prüfung der Einhaltung der in § 2 Absatz 1 bis 4TVgG NRW genannten Vorgaben.
3.) dem öffentlichen Auftraggeber wird ein vertragliches außerordentliches Kündigungsrecht sowie die Festsetzung einer Vertragsstrafe für den Fall der Verletzung der in § 2 Absatz 1 bis 4 TVgG NRW genannten Pflichten durch das beauftragte Unternehmen oder seiner Nachunternehmer eingeräumt.
1. Die Unterlagen stehen ausschließlich als kostenloser Download unter https://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite/company/welcome.do zur Verfügung. Die Weitergabe an Dritte, sowie die gewerbliche Nutzung der Vergabeunterlagen sind nicht gestattet.
2. Die gesamte Kommunikation zwischen der Zentralen Vergabe und den Bewerbern / Bietern - von der Bekanntmachung bis zur Zuschlagserteilung - erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform der Wirtschaftsregion Aachen.
3. Auskünfte über die Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die Kommunikationsfunktion des Vergabeportals der Wirtschaftsregion Aachen zu beantragen!
4. Hinweis: Das Submissionsergebnis wird ausschließlich über die Vergabeplattform der Wirtschaftsregion Aachen zur Verfügung gestellt!
Bekanntmachungs-ID: CXQ1YRRYZXB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50606
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gem. § 160 Abs. 3 GWB ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düren
Postleitzahl: 52353
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]