3. Gesamtschule Hamm 2. Bauabschnitt, Blitzschutz_Erdung Referenznummer der Bekanntmachung: VOB/EU/21/010
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59065
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hamm.de
Abschnitt II: Gegenstand
3. Gesamtschule Hamm 2. Bauabschnitt, Blitzschutz_Erdung
Ausführung der Blitzschutzarbeiten nach DIN 18384
Blitzschutzklasse III
Die in diesem Titel gegenständlichen Leistungen umfassen die Erdung und den äußeren Blitzschutz des Gebäudes F.
3. Gesamtschule An der Falkschule 9 59077 Hamm
Das Gebäude ist mit einem Fundamenterder (Maschenweite 15x15 m) aus feuerverzinktem Stahl in der Bodenplatte auszustatten. Teile der Gründungspfähle sind mit einzubinden.
Zudem ist ein Ringerder (Maschenweite 10x10 m mit Tiefenerdern an den Ableitungen des Gebäudes) aus nichtrostendem Stahl, einzubringen.
Fundament- und Ringerder sind über Anschluss- und Verbindungsleitungen, aus nicht rostendem Stahl, elektrisch leitfähig miteinander zu verbinden.
An den beiden überdachten Eingängen zum Gebäude sind Maßnahmen zur Potentialsteuerung (Gittermatten unter den Pflasterbelägen) umzusetzen.
Über Erdungssammelleitungen ist das Gebäude F mit dem Erdpotential der anderen auf der Liegenschaft befindlichen Gebäude zu verbinden.
Im Erdreich liegende Verbindungspunkte sind mit einem Korrosionsschutz zu versehen. Verbindungspunkte im Erdreich sind über Schweißverbindungen herzustellen.
Über die Anschlussfahnen aus nichtrostendem Stahl beziehungsweise über Leitungsverbindungen werden Geländer in dem Treppenhaus / an der Galerie über Schraub- oder Schweißverbindungen angeschlossen.
Erdungsfestpunkte sind im Aufzugsschacht und in Technikräumen zu installieren. Diese sind zum Anschluss von Potentialausgleichsschienen, die hier nicht gegenständlich sind, vorgesehen.
Ableitungen sind hinter der Fassade des Gebäudes soweit möglich zu führen und mit der auf dem Dach befindlichen Auffangsammelleitung zu verbinden
Die Ableitungen werden über Trennstellen mit Trennstück und Nummernschild an Erdeinführungsstangen mit der Erdungsanlage verbunden.
Das Dach ist mit Fangstangen auszustatten (Windzone 2).
Die Fangstangen sind zum Schutz der Dachaufbauten wie PV-Anlage, RWA und Dachausstiege vorgesehen.
Zur Einhaltung von Trennungsabständen in der Mitte der Dachfläche sind Fangstangen mit Isolierstrecke sowie HVI-Leitungen vorgesehen.
Sofern die Trennungsabstände eingehalten werden, sind Fangstangen ohne Isolierstrecke einzusetzen.
Die Attikableche sind mit entsprechenden blitzstromtragfähigen
Überbrückungsbauteilen untereinander und über Falzklemmen mit der auf dem Dach befindlichen Auffangsammelleitung zu verbinden.
Verbindungen sind mit Parallel-, Längs-, Kreuz- und T-Verbindungen
auszuführen, wenn nicht ausdrücklich Schweißverbindungen gefordert sind. Auf Grundlage der vom Auftraggeber übergebenen Ausführungspläne mit eingetragenen Komponenten der Blitzschutz- und Erdungsanlagen, hat der Auftragnehmer die Montage- und Werkstattplanung nach DIN EN 61082 (VDE 0040-1) und der Richtlinie VDI 6026 Blatt 1, vor Ausführung zur Abstimmung zu
übergeben (Nebenleistung).
Die Prüfung und Dokumentation der Blitzschutz- und Erdungsanlage ist ergänzend Teil der Revisionsunterlagen (Nebenleistung).
Weitere geforderte Teile der Revisionsunterlagen (Nebenleistungen):
Ausführungspläne mit eingetragenen Komponenten der tatsächlich
ausgeführten Blitzschutz- und Erdungsanlagen
Fotodokumentation mit eindeutig zuordnungsbaren Detailaufnahmen von
Verbindungsstellen
Anlagen- / Funktionsbeschreibungen
Prüfbücher für den Betrieb der Anlage
Protokolle über die Einweisung in die Anlage
Werk- und Prüfbescheinigungen
Errichtererklärung
Die Revisionsunterlagen, in deutscher Sprache, sind in Papierform (3-fach) sortiert und in beschrifteten Ordnern abgeheftet und in digitaler Form (PDF und DWG) auf einem Speichermedium (USB-Stick) zu übergeben (Nebenleistung).
(Details siehe Leistungsverzeichnis)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
3. Gesamtschule Hamm 2. Bauabschnitt, Blitzschutz_Erdung
Ort: Lünen
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 44536
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Mit dem Angebot vorzulegen sind:
(1.1) Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellt.
Erklärung, dass
- für das Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen.
- das Unternehmen, in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt wurde.
- für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt.
- zwar für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 4 VOB/A vorliegt, jedoch für das Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen wurden, durch die für das Unternehmen die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde.
(1.2) Erklärungen des Bieters (Vordruck)
(1.3) Bei Bildung von Bietergemeinschaften:
(1.3.1) Bei Bildung einer Bietergemeinschaft sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die Unterlagen entsprechend der vorgenannten Punkte einzureichen.
(1.3.2) der von allen Mitgliedern eigens unterzeichnete Vordruck "Bietergemeinschaftserklärung"
(1.4) Bei Einschaltung anderer Unternehmen:
(1.4.1) Bei Eignungsleihe: Von jedem Unternehmen einzeln zu unterschreiben, die Erklärungen des Bieters (Vordruck)
(2) Auf besondere Anforderung innerhalb von 6 Kalendertagen sind folgende Unterlagen einzureichen:
(2.1.) Produktdatenblätter
(2.2) Von jedem Unternehmen einzeln zu unterschreiben, die Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellt.
Erklärung, dass
- für das Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen.
- das Unternehmen, in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt wurde.
- für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt.
- zwar für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 4 VOB/A vorliegt, jedoch für das Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen wurden, durch die für das Unternehmen die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde.
(3) Sonstige Hinweise:
(3.1) Gem. § 6b EU Abs. 3 VOB/A müssen Bewerber oder Bieter u.a. dann keine Eignungsnachweise beibringen, soweit die den Zuschlag erteilende Stelle bereits im Besitz dieser Nachweise ist. Dies kann dann der Fall sein, wenn Bewerber oder Bieter diese Nachweise bereits in einem früheren Vergabeverfahren eingereicht haben. Wollen sich Bieter in dem laufenden Vergabeverfahren auf diese Verfahrenserleichterung berufen, so haben sie die Vergabenummer desjenigen Vergabeverfahrens anzugeben, in dem sie diese Nachweise eingereicht haben. Ohne Angabe der vorgenannten Vergabenummer kann vom Auftraggeber nicht nachvollzogen werden, ob und welche Nachweise von den Bietern in früheren Vergabeverfahren vorgelegt wurden. Zu beachten ist, dass die Nachweise, auf deren Vorliegen Bieter berufen, für das jeweilige Vergabeverfahren aktuell sein müssen.
(3.2) Als vorläufiger Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) akzeptiert.
(3.3) Die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren hat über den Vergabemarktplatz zu erfolgen.
(3.4) Nach Ablauf der Angebotsfrist behält sich die Stadt Hamm einen Wechsel der Kommunikationsart (z.B. per Fax, Mail) vor.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDDDMYD
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.