Austausch von Kopier- und Drucksystemen der Stadt Lünen Referenznummer der Bekanntmachung: 168-2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lünen
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 44532
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.luenen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Austausch von Kopier- und Drucksystemen der Stadt Lünen
Die Stadt Lünen, Willy-Brandt-Platz 1, 44532 Lünen (Bundesland Nordrhein-Westfalen) plant die Erneuerung der vorhandenen Multifunktionssysteme und Drucker gegen neue Systeme bzw. Geräte.
Es ist vorgesehen, dass die neuen Multifunktionssysteme sowie die neuen Drucker in neun Leistungskategorien (LK) im Rahmen eines Mietvertrages inklusive der Verbrauchsmaterialien im Rahmen eines Pay per Site Betriebsmodell neu beschafft werden.
Es werden insgesamt 231 Multifunktionssysteme und Drucker benötigt:
- 6 x Mufos LK 1, mit mind. 45 Seiten/Minute A4 s/w
- 2 x Mufos LK 2, mit mind. 35 Seiten/Minute A4 s/w + Farbe
- 0 x Mufos LK 3, mit mind. 40 Seiten/Minute A4 s/w + 20 Seiten/Minute A3 s/w
- 0 x Mufos LK 4, mit mind. 60 Seiten/Minute A4 s/w + 30 Seiten/Minute A3 s/w
- 43 x Mufos LK 5, mit mind. 32 Seiten/Minute A4 s/w + Farbe + 16 Seiten/Minute A3 s/w + Farbe
- 18 x Mufos LK 6, mit mind. 40 Seiten/Minute A4 s/w + Farbe + 20 Seiten/Minute A3 s/w + Farbe
- 6 x Mufos LK 7, mit mind. 50 Seiten/Minute A4 s/w + Farbe + 25 Seiten/Minute A3 s/w + Farbe
- 8 x Mufos LK 8, mit mind. 60 Seiten/Minute A4 s/w + Farbe + 30 Seiten/Minute A3 s/w + Farbe
- 147 x Drucker LK 9, mit mind. 45 Seiten/Minute A4 s/w
- für weitere Informationen siehe Leistungsverzeichnis
44532 Lünen
Die Stadt Lünen, Willy-Brandt-Platz 1, 44532 Lünen (Bundesland Nordrhein-Westfalen) plant die Erneuerung der vorhandenen Multifunktionssysteme und Drucker gegen neue Systeme bzw. Geräte.
Es ist vorgesehen, dass die neuen Multifunktionssysteme sowie die neuen Drucker in neun Leistungskategorien (LK) im Rahmen eines Mietvertrages inklusive der Verbrauchsmaterialien im Rahmen eines Pay per Site Betriebsmodell neu beschafft werden.
Es werden insgesamt 231 Multifunktionssysteme und Drucker benötigt:
- 6 x Mufos LK 1, mit mind. 45 Seiten/Minute A4 s/w
- 2 x Mufos LK 2, mit mind. 35 Seiten/Minute A4 s/w + Farbe
- 0 x Mufos LK 3, mit mind. 40 Seiten/Minute A4 s/w + 20 Seiten/Minute A3 s/w
- 0 x Mufos LK 4, mit mind. 60 Seiten/Minute A4 s/w + 30 Seiten/Minute A3 s/w
- 43 x Mufos LK 5, mit mind. 32 Seiten/Minute A4 s/w + Farbe + 16 Seiten/Minute A3 s/w + Farbe
- 18 x Mufos LK 6, mit mind. 40 Seiten/Minute A4 s/w + Farbe + 20 Seiten/Minute A3 s/w + Farbe
- 6 x Mufos LK 7, mit mind. 50 Seiten/Minute A4 s/w + Farbe + 25 Seiten/Minute A3 s/w + Farbe
- 8 x Mufos LK 8, mit mind. 60 Seiten/Minute A4 s/w + Farbe + 30 Seiten/Minute A3 s/w + Farbe
- 147 x Drucker LK 9, mit mind. 45 Seiten/Minute A4 s/w
- für weitere Informationen siehe Leistungsverzeichnis
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Austausch von Kopier- und Drucksystemen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPSYYVD5T2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.