II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Glas- und Fassadenreinigung 2022
Referenznummer der Bekanntmachung: V-GR/FR-2022
II.1.2)CPV-Code Hauptteil90911000 Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung
II.1.3)Art des AuftragsDienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Glas- und Fassadenreinigung an und in verschiedenen Stuttgarter Objekten der AOK Baden-Württemberg
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den LosenAufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Glas- und Fassadenreinigung Presselstr. und Heilbronner Str. 184
Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)90911000 Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung
II.2.3)ErfüllungsortNUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Fassadenreinigung von Naturstein (ca. 1.000 m²) und eloxierter Aluminiumfassade (ca. 3.000 m²)
Fensterreinigung von ca. 5.500 m²
Innenglasreinigung von ca. 6.000 m²
Reinigung von ca. 350 lfm Wartungsgängen
II.2.5)ZuschlagskriterienDer Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen BeschaffungssystemsLaufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/AlternativangeboteVarianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu OptionenOptionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionDer Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Glasreinigung Heilbronner Str. 163,170 und 190
Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)90911000 Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung
II.2.3)ErfüllungsortNUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Reinigung Innenseite von Fenstern ca. 4.200 m²
Innenglasreinigung von ca. 1.600 m²
II.2.5)ZuschlagskriterienDie nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen BeschaffungssystemsLaufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/AlternativangeboteVarianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu OptionenOptionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionDer Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)VerfahrensartOffenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder TeilnahmeanträgeTag: 14/03/2022
Ortszeit: 09:59
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des AngebotsDas Angebot muss gültig bleiben bis: 30/04/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der AngeboteTag: 14/03/2022
Ortszeit: 10:00
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des AuftragsDies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen:
Der Auftrag wird spätestens alle vier Jahre vergeben.
VI.2)Angaben zu elektronischen ArbeitsabläufenAufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Bekanntmachungs-ID: CXP4YH0RNVC
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren VI.4.3)Einlegung von RechtsbehelfenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein Nachprü-fungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:03/02/2022