Generalplanerleistungen Fassadenerneuerung u. energetische Sanierung Schulen Hanftalstraße Hennef Referenznummer der Bekanntmachung: ZVS-004-2022-65
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hennef
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53773
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]465
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hennef.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplanerleistungen Fassadenerneuerung u. energetische Sanierung Schulen Hanftalstraße Hennef
Die vorhandenen Fassaden aus den 1970´ern als vorgehängte, nicht tragende Waschbetonfassadenplatten sowie nicht mehr den aktuellen Anforderungen entsprechenden ALU-Fensteranlagen tlw. mit Schwingfenstern, mit einfachen Rahmenprofilen und Isolierverglasung, sollen in 2 Bauabschnitten (2 Schulen) in einzelnen Fassadenabschnitten demontiert- d.h. bis auf die Tragkonstruktion (Stahlbetonskelettbau) zurückgebaut werden. Im gleichen Zug wird die neue Fassade als eine moderne Alu-Glas-Fassade mit Sonnenschutz, gestalterischen Aluminium-Elementen und ggf. mit integrierte Lüftungsanlage ersetzt. Die Demontage der vorhandenen Fassade kann nur im gleichen Zug mit der Montage der neuen Fassade erfolgen. Die betroffenen Fassadenbereiche betreffen einen großen Anteil der gesamten Schulgebäudeteile. Im Rahmen der Fassadensanierung sollen zusätzlich einzelne Dachflächen energetisch saniert werden. Für die Bauzeit der Bauabschnitte ist eine Interimsschule (Containerschule) zu errichten, welches ebenfalls Teil dieser Planungsleistung ist.
Hanftalstraße 53773 Hennef
a) Allgemeines
Die Grundschule Hanftalstraße und die Förderschule Hanftalstraße sind zwei direkt nebeneinander liegende Gebäudekomplexe in der Stadt Hennef. Die Grundschule mit der Adresse Hanftalstraße 33, 53773 Hennef, die Förderschule mit der Adresse Hanftalstraße 31, 53773 Hennef.
Beide Gebäudeteile benötigen eine energetische wie auch statische Fassadensanierung sowie auch eine Dachsanierung. Die Bestandsgebäude sind aus Anfang der 1970er-Jahre. Die Fassaden bestehen größtenteils aus vorgehängten Betonfertigteilen mit statischen Verankerungen in den tragenden Bauteilen. Teile der Fassadenbauteile sind derzeit erkennbar von außen mit Schäden bereits behaftet. Es wird vermutet, dass die Verankerungen nicht mehr zeitgemäß sind. Die Untersuchungen hierzu sind Teil der Beauftragung im Zuge der Bestandsaufnahme. Die bestehenden Fensteranlagen sind aus dem Herstellungsjahr des Gebäudes eingebaute Alufensteranlagen mit aus dem Herstellungsjahr integrierten Verglasungen. Die Dächer der Schule bestehen aus Flachdächern, größtenteils als Kaltdachkonstruktionen mit aufliegenden Bitumenbahnabdichtungen. Für beide Gebäudetrakte ist eine komplette Fassaden- und Dachsanierung geplant. Zur Durchführung der Sanierung werden die schulischen Nutzungen der jeweiligen Gebäudetrakte (nach Bauabschnitten) in ein extern ausgelagertes Schulcontainer-Dorf verlagert. Somit stehen für die Sanierung die Gebäudebereiche ohne den üblichen Schulbetrieb zur Verfügung und können einheitlich und kontinuierlich durchgeführt werden. Zunächst ist geplant, dass der Gebäudetrakt Grundschule Hanftalstraße saniert wird, nach dessen Fertigstellung der Gebäudetrakt der Förderschule. Der Einzug in die Interimsschule erfolgt im Wechsel d.h. nacheinander.
Die Bauleistungen erfolgen im laufenden Betrieb der angrenzenden Schule.
b) Planung der Baumaßnahme
Zunächst ist seitens des Auftragnehmers eine komplette Bestandsaufnahme des Gebäudes vorzunehmen. Dem Auftragnehmer werden die ursprünglichen Bauantragspläne des Gebäudes als PDF-Datei zur Verfügung gestellt. Für die zur Verfügung gestellten Pläne werden seitens der Stadt Hennef keinerlei Garantien auf Vollständigkeit oder aktuelle Raumaufteilung übernommen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Bestandsaufnahme örtlich vorzunehmen und hieraus entsprechende digitale Pläne als Grundlage für die anschließende energetische Fassaden- und Dachsanierung durchzuführen. Im Zuge der Bestandsaufnahme sind ebenfalls die zwingend erforderlichen Sanierungsmaßnahmen in planerischer sowie auch in statischer und umwelttechnischer Grundlage zu ermitteln, zu prüfen, zu dokumentieren und daraus hingehend den Sanierungsvorschlag zu präsentieren. Hierbei wird darauf verwiesen, dass in den alten Betonfassadenbauteilen Fugen existieren, welche durch ein vorerstelltes Gutachten als PCB-belastet nachgewiesen sind.
Für die Fassaden- und Dachsanierung ist nach der Bestandsaufnahme sowie der Sanierungsfeststellung eine Vorentwurfsplanung im Maßstab 1:100 sowie einem Detail-fassadenschnitt durch massive Bauteile sowie auch Fensterbauteile und Dach vorzu-legen. Im Zusammenhang mit den Leistungsphasen 1 und 2 sind dabei die Kosten-schätzungen gemäß DIN 276 vorzulegen. Die Vorlage sämtlicher Unterlagen aus der Bestandsaufnahme, der Sanierungsanalyse sowie dem Sanierungskonzeptvorschlag sind dem Auftraggeber in 3-facher Ausfertigung in Papierform gebündelt sowie auch als digitale Ausfertigung als pdf-Datei vorzulegen. Die entsprechende Gebäudesanierung muss mindestens den geltenden GEG (Gebäudeeinsparungsgesetz)-Normen entsprechen. Gedacht ist seitens des Auftraggebers, dass eine komplette Fassaden-sanierung in einer Alu-Glas-Konstruktion sowie vorgehängten Fassadenbauteilen durchgeführt werden soll. Für die Dächer ist entweder eine Flachdachsanierung oder aber auch eine Sanierung mit einem minimal geneigten Satteldaches möglich.
c) Allgemeine Grundstückssituation
Die allgemeine Lage der beiden Gebäudeteile ist auf dem den Unterlagen beiliegenden Lageplan erkenntlich. Weitere Unterlagen sind Fotos der Bestandsgebäude. Das gesamte Grundstücksgelände befindet sich direkt an der Hanftalstraße. Zur Durchführung der einzelnen Arbeiten ist das Grundstück für die Bauphase der Grundschule sowie auch für die Förderschule jeweils separat mit Bauzaun abzutrennen, so dass für die Bauphase kein Übergreifen durch den verbleibenden Schulbetrieb gegeben ist. Es wird jedoch ausdrücklich draufhingewiesen, dass die Baustelle nur eine geringe Lagerkapazität für die Durchführung der Baumaßnahme besitzt.
Grundsätzlich gilt für die Maßnahmen, dass sämtliche verkehrstechnische sowie energieversorgungstechnische-, als auch wasserrechtliche Regularien einzuhalten sind. Das Grundstück selber liegt an einer hochfrequentierten Straße, welche gerade in dem jeweils bestehenden Schulbetrieb einen starken Verkehr durch Busse, wie auch an- und abreisende Elternfahrzeuge mit sich bringen.
d) Denkmalschutz
Für die bestehenden Gebäude besteht kein Denkmalschutz.
e) Leistung der Generalplanung
Im Zuge der gesamten Projektentwicklung bzw. Projektdurchführung hat das Generalplanungsbüro eine komplette Konzepterstellung der notwendigen Sanierungsmaßnahmen, einschließlich der Darstellung der gedachten Sanierungsvariante, vorzulegen. Bei den Sanierungen ist nicht geplant, dass eine komplette haustechnische Sanierung der Anlagentechnik mit durchgeführt wird. Ergänzende, kleinere Maßnahmen können separat jedoch auftreten. Hierzu würde bei Bedarf separat ein Planer für die technische Gebäudeausstattung seitens der Stadt Hennef beauftragt.
f) Errichtung einer Interimscontainerschule
Parallel zu der Bestandsaufnahme und Planung der Baumaßnahme ist eine Interimsschule (Containerschule) zu errichten.
Weiter Angaben können der Anlagen "4.1 - Grobkonzept Interimsschule" entnommen werden.
Zunächst werden sämtliche Teilnahmeanträge auf Vollständigkeit geprüft und sodann geprüft, welche Bewerber grundsätzlich die Eignungsanforderungen anhand der vorgelegten Unterlagen erfüllen.
Für den Fall, dass mehrere vollständige Teilnahmeanträge grundsätzlich geeigneter Bewerber vorliegen, als vor dem Hintergrund des Aufwands des Verfahrens am weiteren Verfahren beteiligt werden können, findet eine Auswahl einer begrenzten Zahl von Bewerbern statt. Sofern die Zahl geeigneter Bewerber geringer ist als drei, findet keine Begrenzung statt, sondern werden alle Bewerber am weiteren Verfahren beteiligt. Bei der Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern finden folgende Kriterien Anwendung:
1a) Referenzen (Bewerber, bei Bietergemeinschaften je Architekturbüro und je Trag-werksplaner)
Art der Objekte (Bautyp, Planungs- und Bauzeit)
Schulbau
Generalplanung oder Einzelplanung
Umbauen im Bestand
Baukosten
öffentlicher Auftraggeber
maximal erreichbare Gesamtpunktzahl = 21 Punkte
aufgeteilt in je Referenz, maximal = 7 Punkte
1b) Erfahrung/fachliche Eignung (Bewerber, bei Bietergemeinschaften je Architekturbüro und je Tragwerksplaner)
Architekt/Projektleiter/Statiker/Bauleiter allgemein
Gesamtanzahl der Mitarbeiter, davon Architekt, Projektleiter, Bauzeichner,
Geschäftsführer
maximal erreichbare Gesamtpunktzahl = 15 Punkte
aufgeteilt in je Referenz, maximal = 5 Punkte
1c) Leistungsfähigkeit
Umsätze der letzten drei Jahre, maximal erreichbare Punktzahl = 10 Punkte
Je höher die Leistungsfähigkeit umso höher die Punktzahl
1d) Organisation Stellvertretung
Angaben des stellvertretenden Projektleiters/Projektleiterin, davon mit Angaben
bezüglich Berufserfahrung im Schulbau, maximal erreichbare Punktzahl = 5
Die für eine mögliche Auswahl erforderlichen Angaben sind entsprechend dem beigefügten Formularen mitzuteilen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat zu erklären, dass mindestens ein Mitarbeiter des Büros nach dem für die Auftragsvergabe geltenden Landesrecht zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/ Ingenieur berechtigt ist.(Bauvorlageberechtigung)
1. Geforderte Belege des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
Die Ausschlussgründe gemäß § 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen sind auch im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung zu beachten (§ 42, Abs. 1 VgV). Zum Nachweis des Nichtvorliegens eines Ausschlussgrundes nach § 123 und 124 GWB haben die Bieter mit dem Angebot eine Erklärung abzugeben, dass
- keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer im § 123, Abs. GWB genannten Straftat oder vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten rechtskräftig verurteilt worden ist
- gegen das Unternehmen keine Geldbußen nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten in einer § 123, Abs. 1 GWB genannten Straftat oder vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten rechtskräftig festgestellt worden ist
- weder durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, noch auf sonstige geeignete Weise nachzuweisen ist, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist
- das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat
- das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidität befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat
- das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt werden kann
- das Unternehmen mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken
- kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte
- das Unternehmen weder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnte, noch versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
Die vorstehende Erklärung ist durch Unterzeichnung des beigefügten Formblattes abzugeben. Sofern sich der Bewerber bzw. die Bietergemeinschaft zum Nachweis einer bzw. ihrer wirtschaftlichen, finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen berufen, ist die vorgenannte Erklärung auch von diesen Unternehmen zu erbringen.
2. Erklärung, dass der Jahresumsatz im Mittel in den letzten fünf Jahren mindestens [Betrag gelöscht] EUR (Brutto) betragen hat (auf Verlagen des Auftraggebers ist dieses entsprechend bei Bedarf nachzuweisen).
3. Erklärung darüber, dass der Bewerber über eine ausreichende Haftpflichtversicherung verfügt. Hierzu sind für Personenschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR, für Sach- und Vermögensschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR (jeweils 2-fach maximiert pro Jahr) abgedeckt. Dieser Nachweis ist bereits bei Angebotsabgabe entsprechend durch eine Versicherungsbescheinigung vorzulegen. Sofern sich ein Bewerber bzw. eine Bietergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Kapazität eines anderen Unternehmens beruft, sind die vorgenannten Erklärungen auch für dieses Unternehmen mit abzugeben. Bedient sich der Bewerber bzw. eine Bietergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die mit der Verpflichtungserklärung gemäß § 4 der Bewerbungsbedingungen zum Teilnahmeantrag nachzuweisen, dass ihm oder ihr die für die Erfüllung des Auftrags erforderlichen Mittel auch jeweils zur Verfügung stehen.
4. b) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber/die Bietergemeinschaft folgende Er-klärungen bzw. Nachweise vorzulegen:
- mindestens drei Referenzobjekte aus dem Schulbau, davon müssen mindestens zwei Objekte aus dem Sanierungsbereich von Schulbauten (Bauen im Bestand) erfolgt sein. Zudem sind mindestens Bruttobaukosten in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR die Mindestgrundlage. Referenzen mit geringerem Wert werden nicht berücksichtigt. In den Referenzen ist der Auftraggeber, das Gebäude, die gesamte Planungs- und Bauzeit, die Kostengruppen 300 und 400, sowie die erbrachten Planungsleistungen darzulegen.
- Erfahrung/fachliche Eignung (je Bewerber, bei Bietergemeinschaften je Architekturbüro und je Tragwerksplaner einzeln): Angaben der Projektleiter, Architekt, Statiker und Bauleiter allgemein, Gesamtanzahl der Mitarbeiter je Büro, davon tätig im Schulbau, Darstellung der technischen Leistungsfähigkeit des Büros, einschließlich Nennung sämtlicher digitalen Schnittstellen (Voraussetzung hier ist, dass der Datenaustausch aller Dokumente im pdf-Format erfolgt, Planunterlagen zusätzlich im dwg-/dxf-Format, Ausschreibungen komplett im GAEB-Format d81).
5. c) Organisation/Stellvertretung
Jedes Büro hat mindestens einen Stellvertreter namentlich zu benennen, der für die Ausfallzeiten bei Urlaub oder im Krankheitsfall die temporäre Vertretung übernimmt.
Der Bieter hat zu erklären, dass mindestens ein Mitarbeiter des Büros nach dem für die Auftragsvergabe geltenden Landesrecht zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/ Ingenieur berechtigt ist.(Bauvorlageberechtigung)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPTYDQDH1T
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html