2186/ StB14 Weiterentwicklung sowie Pflege und Wartung des Controllingsystem Bundesfernstraßenbau CSBF Referenznummer der Bekanntmachung: 2186/StB14

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmvi.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=438602
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=438602
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Verkehr und digitale Infrastruktur

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

2186/ StB14 Weiterentwicklung sowie Pflege und Wartung des Controllingsystem Bundesfernstraßenbau CSBF

Referenznummer der Bekanntmachung: 2186/StB14
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72267000 Software-Wartung und -Reparatur
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Abteilung StB des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) hat ein Controllingsystem Bundesfernstraßenbau (CSBF) zur Verbesserung der Fachaufsicht sowie zur Korruptionsprävention gegenüber den Straßenbauverwaltungen der Länder (s. g. „Auftragsverwaltungen“), der seit 01.01.2021 bestehenden Autobahn GmbH des Bundes („Autobahn GmbH“) und der für die Länder und die Autobahn GmbH tätigen Projektmanagementgesellschaft DEGES durch einen Softwareentwickler in 2009/2010 erstellen und seit dem Wirkbetrieb ab dem 01.07.2011 kontinuierlich weiterentwickeln lassen.

Das CSBF wird durch die bereits vorhandenen Weiterentwicklungen und die Verknüpfung des CSBF mit dem Finanzmanagementsystem (FMS) der Autobahn GmbH des Bundes (vormals FMS der Verkehrsinfrastrukturgesellschaft „VIFG“) seit 2016 zusätzlich für ein „Kostenmanagement“ der Baumaßnahmen im Bundesfernstraßenbau genutzt. Dieses dient der Verbesserung der Kostentransparenz und der Kostenkontrolle (u. a. Ausgabestand, Kostenüberschreitungen, Kontrolle des Haushaltsbudgets bei im Straßenbauplan des Bundeshaushaltes einzeln veranschlagten Straßenbaumaßnahmen usw.) von im Bau befindlichen Bauvorhaben im Bundesfernstraßenbau. Neben dem „Kostenmanagement“ wird mit dem CSBF auch ein „Nachtragsmanagement“ aller im CSBF erfassten Straßenbaumaßnahmen (Vergabeeinheiten) im Bundesfernstraßenbau betrieben, bei dem die Kosten aus Nachträgen im CSBF aufgenommen, den ursprünglichen Vergaben zugeordnet und über Berichte dokumentiert werden.

Mit der gegenständlichen Vergabe wird das Ziel verfolgt, die bislang vorhandene Softwareentwicklung des CSBF für zusätzliche fachliche Anforderungen bezüglich einer verfeinerten Fachaufsicht und für Belange der Korruptionsprävention und Korruptionsaufdeckung im Bundesfernstraßenbau weiter zu entwickeln sowie die Pflege und Wartung des CSBF weiterhin sicher zu stellen.

Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Bonn

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Bisheriger jährlicher Datenumfang im CSBF (2016 bis 2020):

Im Mittel der letzten 5 Jahre (2016 bis 2020) sind durch die Länder-Auftragsverwaltungen und die DEGES rd. 5.765 Vergaben/Jahr mit rd. 6,4 Mrd. € Vergabevolumen/Jahr in das CSBF gemeldet worden. Das Nachtragsvolumen betrug im Mittel des gleichen Zeitraumes rd. 392 Mio. €/Jahr bei jährlich rd. 3.600 Nachtragsmeldungen.

Im Fünfjahresmittel sind jährlich rd. 490.000 Buchungen mit einem Buchungsvolumen von rd. 8,6 Mrd. €/Jahr (Investitionen einschl. Betriebsdienstkosten) aus dem Buchungssystem (FMS) der Autobahn an das CSBF übergeben worden.

Für Auswertungen aus der CSBF-Datenbank sind derzeit 100 SAP-BusinessObjects (SAP-BO) Lizenzen im Einsatz. Der Lizenz-Überlassungsvertrag und der Software-Pflegevertrag mit SAP sind nicht Bestandteil der zu vergebenden Leistungen.

Technischer Betrieb von CSBF:

Der technische Betrieb von CSBF erfolgt vollständig im BMDV durch das IT-Referat und umfasst für die drei Umgebungen (Produktion, Test (einschl. Schulung) und Entwicklung) insgesamt 6 Datenbanken, 3 Instanzen mit SAP BusinessObjects, je einen Server für das Portal und den Datenaustausch sowie die Arbeitsplätze für die Softwareentwicklung.

Die bisher erfolgten Weiterentwicklungen innerhalb des CSBF wurden in einem Pflichtenheft dokumentiert. Dieses wird dem AN nach Zuschlag zur Fortschreibung zur Verfügung gestellt (vgl. unten 4.1)

Für die folgenden Leistungen soll ein neuer EVBIT- Vertrag mit einer Laufzeit von 5 Jahren geschlossen werden.

Zur Sicherstellung der kontinuierlichen Fortführung des IT-Projektes CSBF und der notwendigen Leistungsfähigkeit des Auftragnehmers für die Erbringung der Vertragsleistung ab dem 01.04.2022 ist eine maximal dreimonatige Übergabe- und Einarbeitungszeit zwischen bisherigen und künftigen Auftragnehmer vorgesehen (Arbeitspaket 0).

Die Programmierleistungen sind am Standort Bonn des BMDV durchzuführen. Hierzu wird dem Auftragnehmer kostenfrei ein Büroraum mit Büroausstattung und IT-Hard- und Software für zwei Arbeitsplätze zur Verfügung gestellt. Für die Teilnahme an Terminen (Abstimmungen, Schulungen), die am Standort BMDV in Bonn durchgeführt werden, fallen keine Reisekosten an.

Folgende Leistungen sind vom AN zu erbringen:

1. Pflege und Wartung der Anwendung CSBF (Arbeitspaket 1).

2. Dienstleistungen entsprechend unterjährig zu vereinbarenden Change Requests (CR`s) für die Einarbeitung von Weiterentwicklungen in das bestehende CSBF-System Arbeitspaket 2).

3. Begleitende Dienstleistungen zur Weiterentwicklung des CSBF und zu funktionalen Erweiterungen für die Verknüpfung von Fachanwendungen anderer IT-Systeme mit dem CSBF (beispielhaft Erhaltungssoftware EQUBAR, Referat StB25, BMDV) (Arbeitspaket 3)

4. Schulungen in SAP-BO für v.g. Nutzer/Fachanwender des CSBF (Arbeitspaket 4)

Abstimmungen zwischen AG und AN und Teilnahme an den Bund-Länder Dienstbesprechungen;

Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/04/2022
Ende: 30/06/2027
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

1) Alle Leistungen des Arbeitspakets "AP0" werden vor Beginn der Leistungen für die Arbeitspakte 1 bis 4 vom Auftraggeber abgenommen. Wird die Abnahme nicht bestanden, hat der Auftraggeber das Recht auf Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund. siehe Vertrag.

2) Ausfall des Auftragnehmers:

Für den Fall, dass der AN vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung oder Insolvenz ausfällt, behält sich der AG entsprechend § 132 Abs. 2 Nr. 4 lit. a) GWB vor, die verbleibende Leistung den übrigen geeigneten Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses, beginnend mit dem Zweitplatzierten, anzutragen.

Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Sicherstellung der kontinuierlichen Fortführung des IT- Projektes CSBF (AP 0);-siehe II.2.11

Die kontinuierliche, lückenlose Fortführung des Controllingsystems Bundesfernstraßenbau ist sicherzustellen. Hierfür ist ein Konzept zu entwickeln, welches beschreibt, wie der fachliche Transfer vom bisherigen Auftragnehmer zur eigenständigen Fortführung der bestehenden Softwareprogrammierung und -entwicklung, der Validierungsprüfungen und der Fehlerbehebung qualitativ sichergestellt wird. Vorgesehener Personaleinsatz und der Zeitpunkt des Übergangs der Dienstleistung sind zu benennen. Das Konzept ist mit Angebotsabgabe vorzulegen

Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:

a) Der Bieter bzw. Bewerber hat mittels des Formblattes F1 „Erklärung zum Unternehmen“ (Eigenerklärung) zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen.

b) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind im Formblatt F-BS auch Angaben zur Bieterstruktur zu machen.

c) Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat auch jeder benannte Unterauftragnehmer die unter a) genannten Unterlagen sowie eine entsprechende Verpflichtungserklärung (Eigenerklärung) vorzulegen. Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben im Formblatt F-UA „Verzeichnis der benannten Unternehmen/Unterauftragnehmer" anzuführen.

Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen:

Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmen zurückgegriffen wird (Eignungsleihe gem. § 47 VgV), sind auch die geforderten Nachweise des anderen Unternehmens mit dem Angebot vorzulegen. In diesem Fall hat das andere Unternehmen darüber hinaus auch eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen.

EK 2) Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung

Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens), dass eine entsprechende Versicherung vorhanden ist/ im Auftragsfall abgeschlossen/ wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird (Formblatt F2).

Sofern der Bewerber/ Bieter dem haushaltsrechtlichen Grundsatz der Selbstversicherung unterliegt und der Abschluss einer entsprechenden Versicherung nicht erforderlich ist, hat er dies nachzuweisen.

Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken:

- Für Personen- und Sachschäden mindestens 3.000.000,00 € pauschal je Schadensfall

- Für Vermögensschäden mindestens 100.000 € je Schadensfall

Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen:

Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmen zurückgegriffen wird, sind auch die geforderten Nachweise des benannten Unternehmens mit dem Angebot vorzulegen. Das benannte Unternehmen hat darüber hinaus, eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen. (Eignungsleihe gem. § 47 VgV)

EK 3) Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben.

Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d.h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen.

Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen:

Kenntnisse/ Erfahrungen mit:

- Ausschreibungen/ Vergaben national und EU-weit

- der Abwicklung von Bauleistungen im Straßenbau

Erfahrungen in/mit Anwendungen:

- Software SAP BO; Oracle rdbms; Linux

- Programmiersprachen, -Werkzeuge und Technologien insbesondere SQL, PL/SQL, Python 3, bash, XML/XSD

Alle Teilbereiche/ Schwerpunkte müssen mindestens einmal nachgewiesen werden. Die Erfahrungen können auch mit mehreren/ verschiedenen Referenzprojekten nachgewiesen werden.

Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Dass im Rahmen der Schulungen keine von der Scientology-Organisation und deren Unternehmen angewandte „Technologie von L. Ron Hubbard“ Anwendung findet.

Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 07/03/2022
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 07/03/2022
Ortszeit: 10:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1) Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die E-Vergabe-Plattform des BMI (s. unter www.evergabe-online.de;) durchgeführt. Die Bereitstellung von Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bewerbern/Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die E-Vergabe-Plattform. Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter: www.evergabe-online.info .

2) Folgende Möglichkeit steht Ihnen für die Fragestellung zur Verfügung: über die E-Vergabe-Plattform bis zum 25.02.2022 14:00 Uhr (als registrierter Nutzer der eVergabe). Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und über die E-Vergabe-Plattform allen Bewerbern zur freien Verfügung gestellt.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.

§ 160 GWB lautet:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
03/02/2022

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