Planungs- und Ingenieurleistungen für die Errichtung einer Rauchgasreinigungslinie im bestehenden Müllheizkraftwerk (MHKW) Solingen Referenznummer der Bekanntmachung: V21/90-4/282
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Solingen
NUTS-Code: DEA19 Solingen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42601
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.solingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungs- und Ingenieurleistungen für die Errichtung einer Rauchgasreinigungslinie im bestehenden Müllheizkraftwerk (MHKW) Solingen
Im MHKW Solingen soll die Rauchgasreinigungslinie für den Müllkessel 3 (MK 3) im Rahmen einer Ersatzinvestition erneuert werden. Die Gesamthöhe der Investitionen wird auf [Betrag gelöscht] EUR geschätzt.
Gegenstand dieses Verfahrens sind sämtliche für das Vorhaben erforderlichen Planungsleistungen, die der Auftragnehmer zu erbringen hat. Die Planungsleistungen umfassen insbesondere das Leistungsbild Technische Ausrüstung nach HOAI sowie nach Bedarf zu erbringende Leistungen.
Die Planung umfasst auch den Anschluss an die vorhandenen Systeme (Wasser/Dampf, Rauchgas, Abwasser, Elektro-, MSR-/Leittechnik, Informations- und Kommunikationstechnik etc.), die technische und verkehrstechnische Infrastruktur einschließlich rechtlich und technisch geeigneter Verladestellen für Silofahrzeuge, der Hoch- und Tiefbau, sowie die Technische Gebäudeausrüstung einschließlich Baufeldvorbereitung etc.
Weiterhin sind vom AN u.a. folgende Beiträge, Gutachten und Stellungnahmen zu erstellen bzw. zu beauftragen und in seiner Verantwortung zu koordinieren: Scoping-Prozess, UVP-Bericht, FFH-Voruntersuchung, Baugrund-/ Altlastenuntersuchung mit geotechnischem Bericht und Gründungsempfehlung, Schallschutzgutachten, Immissionsprognose, Brandschutzgutachten, Explosionsschutzdokument, Beitrag zur Beurteilung des Vorhabens nach StörfallVO, Ausgangszustandsbericht, Stellungnahme der ZÜS, AwSV-Gutachten, Öffentliche Bekanntmachung §16 BIMSchG, Landschaftspflegerischer Begleitplan, Lageplan-Erstellung mit Abstandsflächen-Berechnung.
Das im Jahr 1969 in Betrieb genommene MHKW Solingen besteht aktuell aus zwei Verbrennungslinien mit einer Feuerungswärmeleistung von 27 MW bzw. 37 MW bei einer Durchsatzleistung von 8 bzw. 12 Mg je Betriebsstunde. Die im Müll vorhandene Energie wird im Verbrennungsprozess zur Produktion von Frischdampf (400 Grad Celsius, 40 bar) genutzt, der drei Entnahmekondensationsturbinen antreibt und zum Teil der Fernwärmeproduktion dient. Die bei der Verbrennung entstehenden Rauchgase werden für jeden der beiden Müllkessel separat in einem quasi-trockenen Rauchgasreinigungsverfahren auf die Grenzwerte der 17. BImSchV gereinigt und über den gemeinsamen Schornstein abgeleitet. Für den zu betrachtenden Müllkessel 3 erfolgt die Rauchgasreinigung dreistufig mittels Kalkmilch im Sprühabsorber, Elektrofilter und Gewebefilter mit vorheriger Eindüsung von Aktivkohle und Kalkhydrat. Diese Rauchgasreinigungslinie ist altersbedingt in einem Zustand, die eine Erneuerung erforderlich macht, wobei der zugehörige 12 t/h-Müllkessel noch mehrere Jahre erhalten werden soll. Das bedeutet, dass die zu planende und neu zu errichtende Rauchgasreinigungslinie flexibel auf sich verändernde Kesselabgasparameter (insbesondere Volumen und Temperatur) auszulegen ist, um im Falle des Ersatzes des heute noch in Betrieb befindlichen MK 3 durch einen neuen Müllkessel weiterhin als Rauchgasreinigungslinie für den dann neuen Kessel zu dienen. Um die Verbrennungskapazitäten während der Bauphase nicht einzuschränken, soll die neue Rauchgasreinigungslinie am heutigen Standort der MHKW-Verwaltung errichtet werden, der Umschluss auf den Müllkessel 3 ist innerhalb einer dreiwöchigen Revisionsphase vorzusehen. Die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit der Maßnahme am vorgesehenen Standort ist durch den Auftragnehmer mit der Genehmigungsbehörde verbindlich abzustimmen.
Gegenstand der Beschaffung sind sämtliche für das Vorhaben erforderlichen Planungsleistungen, die der Auftragnehmer zu erbringen hat.
Die Planungsleistungen umfassen insbesondere das Leistungsbild Technische Ausrüstung nach HOAI sowie nach Bedarf zu erbringende Leistungen.
Die Planung umfasst auch den Anschluss an die vorhandenen Systeme (Wasser/Dampf, Rauchgas, Abwasser, Elektro-, MSR-/Leittechnik, Informations- und Kommunikationstechnik etc.), die technische und verkehrstechnische Infrastruktur einschließlich rechtlich und technisch geeigneter Verladestellen für Silofahrzeuge, der Hoch- und Tiefbau, sowie die Technische Gebäudeausrüstung einschließlich Baufeldvorbereitung etc.
Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Eine Teilbeauftragung an unterschiedliche Bieter erfolgt nicht. Der AN ist verpflichtet, seine Leistungen für alle 5 Stufen anzubieten, auf gesondertes Verlangen des AG sind die Folgestufen zu erbringen. Der AN hat keinen Rechtsanspruch auf die Beauftragung der Folgestufen, da Stufe 2 dem Beschlussvorbehalt politischer Gremien und Stufe 3 dem Genehmigungsvorbehalt unterliegt. Die Freigabe für Stufe 4 erfolgt nach Auftragserteilung für den Anlagenbau durch die TBS, die Freigabe für Stufe 5 nach Abnahme bzw, vorläufiger Betriebsübernahme.
Stufe 1: Leistungsphase 1 (Ermittlung der Grundlagen) bis 2 (Vorplanung)
Diese Stufe umfasst insbesondere die verbindliche Klärung der grundsätzlichen Genehmigungsfähigkeit, die Klärung von Abstandsflächen zur benachbarten Bebauung und Machbarkeit des Vorhabens auf dem vorgesehenen Baugrundstück sowie die elektrotechnische Vorplanung.
Stufe 2: Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) und 4 (Genehmigungsplanung)
Diese Stufe umfasst die Erarbeitung eines herstellerneutralen Genehmigungsantrages und endet mit dem Vorliegen aller erforderlichen Genehmigungen für das Vorhaben.
Stufe 3: Leistungsphase 6 (Vorbereitung der Vergabe) und 7 (Mitwirkung bei der Vergabe)
Diese Stufe umfasst die funktionale Ausschreibung einer Rauchgasreinigungsanlage auf Basis der Genehmigungsplanung. Die Ausführungsplanung obliegt dem Lieferanten der Rauchgasreinigungsanlage und ist vom AN der Ingenieur- und Planungsleistungen zu überprüfen. Bestandteil dieser Stufe ist auch die Synchronisation von Ausführungsplanung und Genehmigungsplanung einschließlich verbindlicher Abstimmung mit der Genehmigungsbehörde bei Abweichungen von den Genehmigungen.
Stufe 4: Leistungsphase 8 (Objektüberwachung, Bauüberwachung)
Diese Stufe umfasst insbesondere die Kontrolle und Überwachung der Realisierung der abgestimmten Ausführungsplanung des Lieferanten der Rauchgasreinigungsanlage aus Stufe 3 einschließlich aller weiteren Gewerke. Während dieser Leistungsphase ist die Baustelle mindestens an 3 Arbeitstagen pro Woche durch den Bauleiter zu kontrollieren. Die Ergebnisse sind zu protokollieren. Die Protokolle sind dem AG innerhalb von fünf Werktagen zu übermitteln. Weiterhin ist durch den AN ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) zu stellen.
Stufe 5: nach Inbetriebnahme
Diese Stufe umfasst die Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfristen sowie Erstellung bzw. Beauftragung des Messberichtes Lärm.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, seine Leistungen für alle 5 Stufen anzubieten, im Auftragsfall die Leistungen der Stufe 1 zu erbringen und auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers auch die Leistungen der Stufen 2, 3, 4 und 5. Der Auftragnehmer hat aber keinen Rechtsanspruch auf die Beauftragung der Stufen 2, 3, 4 und 5, da diese dem Genehmigungs- und Beschlussvorbehalt politischer Gremien unterliegen. Für den Zuschlag wird die Gesamtsumme des Angebotes für alle Stufen gewertet, der Preis ist jedoch nicht das alleinige Zuschlagskriterium. Eine Teilbeauftragung an unterschiedliche Anbieter erfolgt nicht.
Neben den Planungsleistungen sind vom AN nach Bedarf bzw. Anforderung durch die Genehmigungsbehörde, frühestens nach Abschluss der Stufe 1, u.a. folgende Beiträge, Gutachten und Stellungnahmen zu erstellen bzw. zu beauftragen und in seiner Verantwortung zu koordinieren: Scoping-Prozess, Umweltbericht, FFH-Voruntersuchung, Baugrund-/ Altlastenuntersuchung mit geotechnischem Bericht und Gründungsempfehlung, Schallschutzgutachten (einschließlich Messbericht Lärm nach Inbetriebnahme), Immissionsprognose, Brandschutzgutachten, Explosionsschutzdokument, Beitrag zur Beurteilung des Vorhabens nach StörfallVO, Stellungnahme der ZÜS, AwSV-Gutachten, Öffentliche Bekanntmachung §16 BImSchG, Landschaftspflegerischer Begleitplan, Lageplan-Erstellung mit Abstandsflächen-Berechnung.
Es sind umfängliche Vorarbeiten zum Ausgangszustandsbericht erfolgt, siehe Anlage Konzept zur Erstellung eines Ausgangszustandsberichtes für Boden und Grundwasser vom 21.01.2019. Aktuellere Arbeitshilfen (bspw. Arbeitshilfe zum Ausgangszustandsbericht für Boden und Grundwasser vom 16.08.2018 und Arbeitshilfe zur Überwachung von Boden und Grundwasser bei Anlagen nach der IE-Richtlinie vom 21.02.2020) erfordern jedoch eine Überarbeitung in Abstimmung mit der Bezirksregierung Düsseldorf. Die Überarbeitung, Aktualisierung und Abstimmung gehört zum Leistungsumfang des AN.
Darüber hinaus werden dem Auftraggeber weitere Leistungen übertragen, insbesondere die Teilnahme an Veranstaltungen zur freiwilligen oder notwendigen Öffentlichkeitsbeteiligung, insbesondere auch zur Präsentation des Vorhabens in den politischen Gremien der Stadt Solingen.
Beginn unverzüglich nach Auftragserteilung.
- Beginn der Planung mit Leistungsphase 1 bis zum 01.02.2022
- Stellung des Genehmigungsantrags bis zum 01.02.2023
- Genehmigungbis zum 30.06.2023
- Beauftragung des Anlagenbauers der RRA bis zum 30.12.2023
- Inbetriebnahme bis zum 30.06.2025
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planungs- und Ingenieurleistungen für die Errichtung einer Rauchgasreinigungslinie im bestehenden Müllheizkraftwerk (MHKW) Solingen
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Unterlagen, welche Betriebsgeheimnisse bzw. sicherheitsrelevante Informationen enthalten, werden nicht bereits im Teilnahmewettbewerb öffentlich gemacht, sondern den Bietern erst im Rahmen der Angebotsphase zur Verfügung gestellt. Die enthaltenen Informationen sind für die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs irrelevant.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB: Ein Bieter, der die Mitteilung erhält, dass seiner Rüge nicht abgeholfen wird, muss einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung einlegen. Danach wird er unzulässig.