Bereitstellung und Betrieb eines Internet-Livestreams zur online Übertragung von Plenarsitzungen mit Untertitelung und Gebärdendolmetschung Referenznummer der Bekanntmachung: 4251-01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70173
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landtag-bw.de/home.html
Abschnitt II: Gegenstand
Bereitstellung und Betrieb eines Internet-Livestreams zur online Übertragung von Plenarsitzungen mit Untertitelung und Gebärdendolmetschung
Der Landtag von Baden-Württemberg ist in seiner Funktion als repräsentative Volksvertretung des Landes gehalten, den hohen Anforderungen des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes - L-BGG sowie der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barriere-freie-Informationstechnik-Verordnung - BITV 2.0) gerecht zu werden. Daher verfolgt der Landtag von Baden-Württemberg mit dieser Ausschreibung das Ziel, eine neue Rahmenvereinbarung zur Bereitstellung und den Betrieb eines webbasierten Livestreams zur Übertragung von Plenarsitzungen, Sondersitzungen, Sonderveranstaltungen, ausgewählten Ausschusssitzungen und anderer ausgewählter Redebeiträge mit simultaner Untertitelung der Redebeiträge in deutscher Sprache sowie der synchronen Übersetzung in deutsche Gebärdensprache abzuschließen.
Stuttgart
Der Landtag von Baden-Württemberg ist in seiner Funktion als repräsentative Volksvertretung des Landes gehalten, den hohen Anforderungen des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes - L-BGG sowie der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barriere-freie-Informationstechnik-Verordnung - BITV 2.0) gerecht zu werden. Daher verfolgt der Landtag von Baden-Württemberg mit dieser Ausschreibung das Ziel, eine neue Rahmenvereinbarung zur Bereitstellung und den Betrieb eines webbasierten Livestreams zur Übertragung von Plenarsitzungen, Sondersitzungen, Sonderveranstaltungen, ausgewählten Ausschusssitzungen und anderer ausgewählter Redebeiträge mit simultaner Untertitelung der Redebeiträge in deutscher Sprache sowie der synchronen Übersetzung in deutsche Gebärdensprache abzuschließen.
Folgende Leistungen müssen erbracht werden:
- Bereitstellung und Betrieb einer Webseite für den Livestream zur barrierefreien Übertragung der Plenarsitzungen und ausgewählten anderen Beiträgen,
- Live-Untertitelung sowie synchrone Dolmetschung der Redebeiträge in Gebärdensprache für Gehörlose,
- Erstellung von barrierefreien Videoaufzeichnungen,
- Bereitstellung und Betrieb einer geeigneten Website mit einer Mediathek zur On-Demand Bereitstellung der barrierefreien Videoaufzeichnungen,
- Bereitstellung eines festen Ansprechpartners für Einsatzkoordination, Verwaltung und Vertragsabwicklung sowie Koordination des Personaleinsatzes über die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung
- Bereitstellung eines technischen Online-Supports sowie IT-Qualitätssicherung für die Video- und Textübertragung für die Dauer des Live-Streamings
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bereitstellung und Betrieb eines Internet-Livestreams zur online Übertragung von Plenarsitzungen mit Untertitelung und Gebärdendolmetschung
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED2 Dresden
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller:
• den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
• den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt hat.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.