Druck von Staatshaushaltsplänen Referenznummer der Bekanntmachung: FM-2021-005
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70173
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://fm.baden-wuerttemberg.de/de/startseite/
Abschnitt II: Gegenstand
Druck von Staatshaushaltsplänen
Der Auftraggeber sucht eine Druckerei ("Auftragnehmer") für den Satz (Druckvorstufe), den Druck, das Buchbinden sowie das Sortieren bzw. Verpacken und die Auslieferung des Staatshaushaltsplans des Landes Baden-Württemberg. Dabei ist es für den Auftraggeber unerheblich, welches Druckverfahren (zum Beispiel Offsetdruck oder Digitaldruck) im Einzelnen bei der Auftragsdurchführung zur Anwendung gelangt.
Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg Neues Schloss - Schlossplatz 4 70173 Stuttgart
Der Auftraggeber beabsichtigt, die in den Ausschreibungsunterlagen sowie in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Leistungen für die Aufstellung der nächsten zwei Urhaushaltspläne für die Haushaltsjahre ab 2023 nebst den jeweils zugehörigen Nachträgen zu den Staatshaushaltsplänen - soweit anfallend - ab dem Kalenderjahr 2022 zu vergeben und einen entsprechenden Rahmenvertrag mit dem Auftragnehmer abzuschließen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70329
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXR6YYPYR4K
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist bei dem Auftraggeber zu rügen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]