Projektsteuerungs- und Beratungsleistungen für den Neubau des Europagymnasiums in Kerpen Referenznummer der Bekanntmachung: 2021_095
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kerpen
NUTS-Code: DEA27 Rhein-Erft-Kreis
Postleitzahl: 50171
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadt-kerpen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Projektsteuerungs- und Beratungsleistungen für den Neubau des Europagymnasiums in Kerpen
Projektsteuerungsleistungen & Beratungsleistungen (Vergabe- und mögliche Wettbewerbsverfahren nach RPW) für den Neubau des Europagymnasiums und zugehörige Sportanlagen, Parkanlagen und Verkehrsanlagen in Kerpen
50171 Kerpen
Die Kolpingstadt Kerpen beabsichtigt den Neubau der "Europaschule mit Sport-, Verkehrs- und Außenanlagen".
Die hierzu erforderlichen Projektsteuerungs- und Beratungsleistungen werden hiermit gemäß §17 VGV als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb europaweit ausgeschrieben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe BMP Baumanagement GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50674
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXT2YY4YYMT
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergheim
Postleitzahl: 50126
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.rhein-erft-kreis.de/
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Abtrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der genannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur dann zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt.
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.