IT-Betriebsunterstützung Referenznummer der Bekanntmachung: Z 36- 04814 -00 /354
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 246-650512)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/
Abschnitt II: Gegenstand
IT-Betriebsunterstützung
Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist die Erbringung von Unterstützungs- und Bera-tungsleistungen im Bereich IT-Betrieb.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
1) Angaben zur durchschnittlichen jährlichen Anzahl der Beschäftigten des Unternehmens insgesamt sowie zur durchschnittlichen jährlichen Anzahl der beschäftigten Servicemitarbeiter in den Bereichen IT-Betriebsunterstützung allgemein sowie den Bereichen 1st-Level-Support, 2nd-Level-Support und 3rd-Level-Support/Consultants in den letzten drei Jahren (2018, 2019, 2020);
(2) Beschreibung der technischen Ausrüstung, die dem Unternehmen für die Auftragsausführung zur Verfügung steht:
* Angabe der Anzahl georedundanter Rechenzentren mit Standort in Deutschland, die den Kriterienkatalog C5 des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erfüllen.
Für die jeweiligen Standorte der Rechenzentren ist die Anschrift (Straße und Postleitzahl) anzugeben. Die Erfüllung des Kriterienkataloges C 5 des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ist durch Vorlage einer Kopie eines entsprechenden Testats (z.B. eines Wirtschaftsprüfers) nachzuweisen.
(3) Geeignete unternehmensbezogene Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungen im Bereich IT-Betriebsunterstützung mit folgenden Angaben:
*Auftraggeber (auf Verlangen: Ansprechpartner des Auftraggebers mit E-Mail-Adresse und Telefonnummer),
*ausführliche und nachvollziehbare Darstellung zum Leistungsinhalt und -umfang, aus der insbesondere die Erfüllung der Mindestanforderungen sowie der Auswahlkriterien (Ziffer II.2.9 der Bekanntmachung) hervorgeht,
*Leistungszeitraum (von MM/JJJJ bis MM/JJJJ).
ACHTUNG: Aus den Angaben muss die Erfüllung der untenstehenden Mindestanforderun-gen eindeutig hervorgehen, anderenfalls wird die Referenz nicht berücksichtigt.
(4) Nachweis von Maßnahmen zur Qualitätssicherung bzw. Qualitätsmanagement durch Vorlage einer Zertifizierung des Qualitätsmanagementsystems nach ISO 9001:2015;
Soweit eine Bewerbergemeinschaft einen Teilnahmeantrag einreicht, muss jedes Mitglied separat den geforderten Nachweis erbringen.
(5) Nachweis von Maßnahmen zur Informationssicherheit durch Vorlage einer Zertifizierung des Informationssicherheitsmanagementsystems nach ISO 27001:2015;
Soweit eine Bewerbergemeinschaft einen Teilnahmeantrag einreicht, muss der Nachweis von Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft erbracht werden, soweit diese gemäß der Bewerbergemeinschaftserklärung Leistungen erbringen, bei denen schutzbedürftige Daten verarbeitet werden.
(6) Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
1) Angaben zur durchschnittlichen jährlichen Anzahl der Beschäftigten des Unternehmens insgesamt sowie zur durchschnittlichen jährlichen Anzahl der beschäftigten Servicemitarbeiter in den Bereichen IT-Betriebsunterstützung allgemein sowie den Bereichen 1st-Level-Support, 2nd-Level-Support und 3rd-Level-Support/Consultants in den letzten drei Jahren (2018, 2019, 2020);
(2) Beschreibung der technischen Ausrüstung, die dem Unternehmen für die Auftragsausführung zur Verfügung steht:
* Angabe der Anzahl georedundanter Rechenzentren mit Standort in Deutschland, die den Kriterienkatalog C5 des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erfüllen.
Für die jeweiligen Standorte der Rechenzentren ist die Anschrift (Straße und Postleitzahl) anzugeben. Darüber hinaus ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass die Anforderungen des Kriterienkataloges C 5 des BSI erfüllt werden und hierüber ein entsprechendes Testat (z.B. durch einen Wirtschaftsprüfer) vorliegt oder ein solches zumindest bereits beauftragt wurde. Das Testat ist vor Zuschlagserteilung vorzulegen. Der Zuschlag kann nur dann erteilt werden, wenn das Testat vorgelegt wird. Die Nichtvorlage führt zum Angebotsausschluss.
(3) Geeignete unternehmensbezogene Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungen im Bereich IT-Betriebsunterstützung mit folgenden Angaben:
*Auftraggeber (auf Verlangen: Ansprechpartner des Auftraggebers mit E-Mail-Adresse und Telefonnummer),
*ausführliche und nachvollziehbare Darstellung zum Leistungsinhalt und -umfang, aus der insbesondere die Erfüllung der Mindestanforderungen sowie der Auswahlkriterien (Ziffer II.2.9 der Bekanntmachung) hervorgeht,
*Leistungszeitraum (von MM/JJJJ bis MM/JJJJ).
ACHTUNG: Aus den Angaben muss die Erfüllung der untenstehenden Mindestanforderun-gen eindeutig hervorgehen, anderenfalls wird die Referenz nicht berücksichtigt.
(4) Nachweis von Maßnahmen zur Qualitätssicherung bzw. Qualitätsmanagement durch Vorlage einer Zertifizierung des Qualitätsmanagementsystems nach ISO 9001:2015;
Soweit eine Bewerbergemeinschaft einen Teilnahmeantrag einreicht, muss jedes Mitglied separat den geforderten Nachweis erbringen.
(5) Nachweis von Maßnahmen zur Informationssicherheit durch Vorlage einer aktuell gültigen Zertifizierung des Informationssicherheitsmanagementsystems nach ISO/IEC 27001;
Soweit eine Bewerbergemeinschaft einen Teilnahmeantrag einreicht, muss der Nachweis von Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft erbracht werden, soweit diese gemäß der Bewerbergemeinschaftserklärung Leistungen erbringen, bei denen schutzbedürftige Daten verarbeitet werden.
(6) Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.