Neubau in Modulbauweise an zwei Schulen Referenznummer der Bekanntmachung: B642/21
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44135
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dortmund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau in Modulbauweise an zwei Schulen
Neu- und Erweiterungsbauten an zwei Schulen in System- oder Modulbauweise. An den Standorten:
Kerschensteiner-Grundschule
Joseph-Cremer-Str. 25
44141 Dortmund
Heisenberg-Gymnasium
In der großen Heide 15 - 17
44339 Dortmund
Bauliche Erweiterung Kerschensteiner-Grundschule
Neu- und Erweiterungsbau in System- oder Modulbauweise an dem Standort:
Kerschensteiner-Grundschule
Joseph-Cremer-Str. 25
44141 Dortmund
Bauliche Erweiterung Heisenberg-Gymnasium
Neu- und Erweiterungsbau in System- oder Modulbauweise an dem Standort:
Heisenberg-Gymnasium
In der großen Heide 15 - 17
44339 Dortmund
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zur Bestätigung dieser Erklärung ist dem als Anlage beigefügten Teilnahmeantrag nach § 6a EU Nr. 1 VOB/A die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle Ihres Sitzes oder Wohnsitzes beizufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPSYYFD51D
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.nrw.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.nrw.de