Edelstahlbecken / Neubau Kombibad Wesel Referenznummer der Bekanntmachung: VE 383.01 / WKB
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wesel
NUTS-Code: DEA1F Wesel
Postleitzahl: 46485
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.baeder-wesel.de
Abschnitt II: Gegenstand
Edelstahlbecken / Neubau Kombibad Wesel
Der Bauherr, die Städtische Bäder Wesel GmbH, beabsichtig auf dem Gelände des aktuellen Freibades ein neues Kombibad zu errichten. Hierzu ist ein Außenbecken als Edelstahlbecken vorgesehen. Edelstahlbecken als selbsttragende Edelstahl Beckenwand mit Anschluss Überlaufrinne.
Abmessungen des Edelstahlbeckens: größte Länge: 9,90 m/ größte Breite: 8,20 m/ Wassertiefe: 1,20 m/ Wasserfläche ca. 78 m²
Neubau Kombibad Wesel Rheinpromenade 1 46487 Wesel
Edelstahlbecken wie oben angegeben mit Beckenstatik als Komplettlösung inkl. Beckenrandkopf/ Bodenprägung/ Sprudelliege/ Kopfnackenstütze/ Einstiegstreppe gerade/ Scheinwerfen unter Wasser/ Bodeneinströmkanal/ etc./ Inbetriebnahme/ im Weiteren wird auf das Leistungsverzeichnis verwiesen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Edelstahlbecken
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Breitscheid
NUTS-Code: DE722 Lahn-Dill-Kreis
Postleitzahl: 35767
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y62RZJZ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Dazu wird auf die Vorschriften der §§ 160 ff. GWB verwiesen. Hierbei gilt nach § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB insbesondere:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.