Mobilfunk und Endgeräte Referenznummer der Bekanntmachung: UK IT 01/2022
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA2 Köln
Postleitzahl: 50937
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.uk-koeln.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Mobilfunk und Endgeräte
Los 1:
Die vorhandenen Mobilfunkverträge beinhalten Leistungen im Bereich der flächendeckenden Funkversorgung indoor und outdoor auf dem Betriebsgelände einschließlich Außenstellen des Auftragggbers mit 4G/LTE, der Sprachkommunikation und Bereitstellung von Datenverbindungen. Die neuen Mobilfunkverträge müssen diese Leistungen ebenfalls abdecken.
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Los 2:
Die vorhandene Pager-Lösung gewährleistet eine flächendeckende Erreichbarkeit der Mitarbeiter über Paging-Signale. Diese Lösung muss durch den Einsatz von Smartphones und Handys ersetzt werden und weiterhin eine flächendeckende Erreichbarkeit aller Mitarbeiter des UKK indoor und outdoor auf dem Betriebsgelände einschließlich Außenstellen des Auftragggbers gewährleisten. Hierfür sollen neue Smartphones und Handys (Feature Phones) für die Nutzung der in Los 1 enthaltenen Funktionen durch den Auftragnehmer bereitgestellt werden.
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Der genaue Inhalt der ausgeschriebenen Leistungen ist der Leistungsbeschreibung aus den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Bitte beachten Sie, dass sich die Vergabestelle eine Optimierung/Ergänzung der Vergabeunterlagen ausdrücklich vorbehält, wenn und soweit sich dies nach dem Fortgang des weiteren Verfahrens, insbesondere der Verhandlungen und/oder aufgrund von Hinweisen und Fragen der Bewerber als zweckmäßig oder als geboten erweist. Die Leistungsbeschreibung ist daher als Entwurfsfassung zu verstehen. Die Vergabestelle weist im Hinblick auf den Umfang der bereitgestellten Vergabeunterlagen unter Hinweis auf die Entscheidung des OLG Düsseldorf (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.10.2018 - Verg 26/18) darauf hin, dass der Auftraggeber zunächst nur die Vergabeunterlagen bereitstellt, die zur Erfassung des Beschaffungsgegenstandes und des Leistungsumfangs erforderlich sind und dem Bewerber die Entscheidung über eine Teilnahme an dem Vergabeverfahren ermöglichen.
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Die Höchstsumme der Leistungsabnahme wird auf 200% des Auftragswerts festgelegt, vgl. zu den Anforderungen an die Festlegung von Höchstmengen EuGH, Urt. v. 17.06.2021, C-23/20 - Simonsen & Weel.
Es dürfen Angebote für Los 1 und Los 2 (Einzellosangebote) sowie Angebote für die Kombination aus Los 1 und Los 2 (Kombinationsangebote) eingereicht werden. Sofern ein Kombinationsangebot eingereicht wird, müssen auch Einzellosangebote für die Lose 1 und 2 eingereicht werden. Ein Kombinationsangebot muss sich in jedem Einzellos als das wirtschaftlichste erweisen, um für den Zuschlag in Betracht zu kommen.
Mobilfunk
Universitätsklinikum Köln AöR Kerpener Str. 62 50937 Köln Indoor und outdoor auf dem Betriebsgelände des Auftraggebers einschließlich der Außenstellen des Auftragggbers.
Die vorhandenen Mobilfunkverträge beinhalten Leistungen im Bereich der flächendeckenden Funkversorgung indoor und outdoor auf dem Betriebsgelände einschließlich Außenstellen des Auftragggbers mit 4G/LTE, der Sprachkommunikation und Bereitstellung von Datenverbindungen. Die neuen Mobilfunkverträge müssen diese Leistungen ebenfalls abdecken. Der Auftragnehmer soll folgende weitere Leistungen erbringen:
- Feinplanung für die Versorgung mit Mobilfunksignalen
- Lieferung von erforderlichen Komponenten
- Implementierung und Betrieb der gelieferten Komponenten
- Durchführung der Migration
- Wartung der Lösung (Hard- und ggf. Software)
Die Projektsprache ist Deutsch. Die Erstellung der Konzepte sowie Dienstleistungen und Service erfolgen in deutscher Sprache.
Der genaue Inhalt der ausgeschriebenen Leistungen ist der Leistungsbeschreibung aus den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Bitte beachten Sie, dass sich die Vergabestelle eine Optimierung/Ergänzung der Vergabeunterlagen ausdrücklich vorbehält, wenn und soweit sich dies nach dem Fortgang des weiteren Verfahrens, insbesondere der Verhandlungen und/oder aufgrund von Hinweisen und Fragen der Bewerber als zweckmäßig oder als geboten erweist. Die Leistungsbeschreibung ist daher als Entwurfsfassung zu verstehen. Die Vergabestelle weist im Hinblick auf den Umfang der bereitgestellten Vergabeunterlagen unter Hinweis auf die Entscheidung des OLG Düsseldorf (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.10.2018 - Verg 26/18) darauf hin, dass der Auftraggeber zunächst nur die Vergabeunterlagen bereitstellt, die zur Erfassung des Beschaffungsgegenstandes und des Leistungsumfangs erforderlich sind und dem Bewerber die Entscheidung über eine Teilnahme an dem Vergabeverfahren ermöglichen.
Der Auftraggeber ist berechtigt, den Auftrag einmalig um 24 Monate zu verlängern.
Der Auftraggeber fordert mindestens die 3 geeigneten Unternehmen mit den höchsten Punktzahlen in der Eignungsprüfung zur Angebotsabgabe auf. Dazu wertet die Vergabestelle die Teilnahmeanträge zunächst nach form- und fristgerechtem Eingang aus und prüft die Vollständigkeit der Unterlagen. Hierbei wird auch geprüft, inwiefern der Bewerber die aufgestellten Mindestanforderungen an die Eignung (A-Kriterien) erfüllt. Teilnahmeanträge, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden zwingend aus dem weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. A-Kriterien sind als solche gekennzeichnet. Die verbliebenen Teilnahmeanträge wertet die Vergabestelle im Hinblick auf die B-Kriterien aus. B-Kriterien sind als solche gekennzeichnet. Die mindetestens 3 geeigenten Bewerber mit den höchsten Punktzahlen in der Eignungsprüfung werden zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert.
Aus dem Kreis der Bewerber, die die formellen und materiellen Anforderungen an die Eignung (§ 122 Abs. 1 GWB, §§ 42 ff. VgV) gemäß den Teilnahmebedingungen unter Abschnitt III.1.1) bis III.1.3) erfüllen, werden nur die genannte Anzahl Bewerber vom Auftraggeber ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert (§ 51 Abs. 2 VgV). Eine solche Reduzierung des Teilnehmerkreises erfolgt nur, sofern eine ausreichende Anzahl an formell und materiell geeigneten Bewerbern vorhanden ist. Die Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber erfolgt objektiv und diskriminierungsfrei anhand folgender Auswahlkriterien. Die von den Bewerbern je Auswahlkriterium erreichten Punkte werden je Bewerber zu einer Gesamtpunktzahl addiert. Insgesamt sind maximal 22 Punkte zu erreichen.
Anhand der erreichten Gesamtpunktzahlen wird eine Rangfolge der Bewerber je Los und gemeinsam für beide Lose erstellt. Die entsprechend Bestplatzierten werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Falls mehr als die genannte Höchstzahl Bewerber einen gleichen Punktehöchststand erreichen, werden entsprechend mehr Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert.
a. Die Punktzahlen ermittelt der Aufraggeber (bei Losvergaben im jeweiligen Los) wie folgt:
(1) Auswahlkriterium 1: Für den Nachweis der Zertifizierung nach ISO 27001 oder ISO 27001 auf Basis von BSI IT-Grundschutz oder vergleichbar mit einem den Ausschreibungsgegenstand umfassenden Gültigkeitsbereich erhält das Unternehmen 2 Punkte (C.III.3.16).
(2) Auswahlkriterium 2: Für den Nachweis der Zertifizierung nach ISO 9001 oder vergleichbar mit einem den Ausschreibungsgegenstand umfassenden Gültigkeitsbereich erhält das Unternehmen 2 Punkte (C.III.3.11).
(3) Auswahlkriterium 3: Für den Nachweis eines eigenen nationalen flächendeckenden Mobilfunknetzes mit mindestens einer Netzabdeckung von 99% für 2G, 90% für 4G und 80%für 5G erhält das Unternehmen 4 Punkte (C.III.3.17).
(4) Auswahlkriterium 4: Für zwei weitere Referenzen gemäß den Anforderungen nach Abschnitt C.III.3.8a, die über die Mindestanzahl von Referenzen hinausgeht, erhält das Unternehmen 4 Punkte. Es kann eine unbeschränkte Anzahl von solchen Referenzen angegeben werden; es sind jedoch lediglich 4 Punkte erreichbar.
(5) Auswahlkriterium 5: Für eine der unter Abschnitt III.1.3) (C.III.3.8a) geforderten Referenzen, für die der Bewerber einen Auftraggeber im Klinikumfeld angibt, erhält das Unternehmen 2 Punkte. Es kann eine unbeschränkte Anzahl von solchen Referenzen angegeben werden; es sind jedoch lediglich 2 Punkte erreichbar.
(6) Auswahlkriterium 6: Für eine der unter Abschnitt C.III.3.8a geforderten Referenzen, bei der der Bewerber Mobilfunkservices mindestens im 4G/LTE-Standard in vergleichbarer Größenordnung nachweist, erhält das Unternehmen 2 Punkte. Es kann eine unbeschränkte Anzahl von solchen Referenzen angegeben werden; es sind jedoch lediglich 2 Punkte erreichbar.
(7) Auswahlkriterium 7: Für zwei weitere Referenz gemäß den Anforderungen nach Abschnitt C.III.3.8b, die über die Mindestzahl von Referenzen hinausgeht, erhält das Unternehmen 4 Punkte. Es kann eine unbeschränkte Anzahl von solchen Referenzen angegeben werden; es sind jedoch lediglich 4 Punkte erreichbar. Es ist für dieses Auswahlkriterium zulässig, eine entsprechende Referenz eines im Teilnahmeantrag benannten Unterauftragnehmers vorzulegen.
(8) Auswahlkriterium 8: Für mindestens eine der unter C.III.3.8b geforderten Referenzen, für die der Bewerber einen Auftraggeber im Klinikumfeld angibt, erhält das Unternehmen 2 Punkte. Es kann eine unbeschränkte Anzahl von solchen Referenzen angegeben werden; es sind jedoch lediglich 2 Punkte erreichbar.
b. Gesamtauswahlentscheidung
Es werden mindestens die drei geeignetsten Unternehmen zur Angebotsabgabe zugelassen. Die Reihenfolge bestimmt sich nach den Punktzahlen in der Eignungsprüfung. Haben mehrere Bewerber dieselbe Punktzahl, erhalten diese denselben Rang. Bei mehreren Bewerbern auf demselben Rang, werden diese zugelassen, bis mindestens drei Bewerber zugelassen sind. Bewerber, die nicht mindestens 50 % der Punktzahl des Bestbewerbers erreichen, werden als nicht geeignet bewertet.
Sofen optionale Leistungen Gegenstand der Beschaffung sind, werden diese im Rahmen der Angebotsabgabe und Verhandlungen spezifiziert und spätestens mit Aufforderung zur Angebotsabgabe des finalen Angebotes für alle Bieter gleichermaßen festgelegt.
A) Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf der Vergabeplattform DTVP zum Herunterladen zur Verfügung. Sofern während des Vergabeverfahrens Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen oder zusätzliche Informationen bereitgestellt werden, erfolgt dies ebenfalls ausschließlich auf elektronischem Weg über die Vergabeplattform. Die potentiellen Bieter werden hierüber nur gesondert informiert, wenn Sie sich auf der Vergabeplattform registrieren. Anderenfalls obliegt es den Bietern selbst, regelmäßig zu prüfen, ob auf der Vergabeplattform neue Informationen zum Verfahren bereitstehen.
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B) Die Teilnahmeanträge/Angebote sind in Textform ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP einzureichen. Auf postalischem Wege oder per E-Mail übermittelte Teilnahmeanträge/Angebote sind nicht zugelassen.
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C) Die Bieter haben eine Eigenerklärung darüber einzureichen, ob Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB, nach §§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 AEntG, nach §§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 21 MiLoG und nach § 21 SchwarzArbG vorliegen (s. Formblatt 2 F2 Eignung in den Vergabeunterlagen). Darüber hinaus haben die Bieter die Eigenerklärungen "Mustererklärung Mindestentgelt/Tariftreue" - sofern jeweils gefordert - einzureichen.
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D) Sofern sich Bietergemeinschaften beteiligen, ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen, in der u. a. ein bevollmächtigter Vertreter benannt wird und die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder im Auftragsfall erklärt wird. Das Formblatt Eignung und die weiteren Eigenerklärungen sind in diesem Fall von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die Eignung der Mitglieder einer ordnungsgemäß teilnehmenden Bietergemeinschaft (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) wird kumulativ berücksichtigt.
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E) Das Formblatt Eignung (Anlage F2) ist auch zu verwenden von Nachunternehmen, welche Teile des Auftrags erbringen sollen (Unteraufträge gemäß § 36 VgV), und Drittunternehmen, auf deren Eignung sich der Bieter/die Bietergemeinschaft beruft (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV). Nachunternehmen müssen lediglich die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 2 F2.1) abgeben. Drittunternehmen müssen ebenfalls die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen abgeben. Darüber hinaus sind Angaben zu denjenigen Eignungskriterien zu machen, die der Bieter/die Bietergemeinschaft im Rahmen der Eignungsleihe in Anspruch nehmen will.
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F) Fragen zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) sind im Hinblick auf § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV spätestens bis zum 9. Kalendertag vor Ablauf der Angebotsfrist in Textform über den entsprechenden Projektraum des Vergabeportals zu stellen.
Endgeräte
Die vorhandene Pager-Lösung gewährleistet eine flächendeckende Erreichbarkeit der Mitarbeiter über Paging-Signale. Diese Lösung muss durch den Einsatz von Smartphones und Handys ersetzt werden und weiterhin eine flächendeckende Erreichbarkeit aller Mitarbeiter des UKK inddor und outdoor auf dem Betriebsgelände einschließlich Außenstellen des Auftragggbers gewährleisten. Hierfür sollen neue Smartphones und Handys (Feature Phones) für die Nutzung der in Los 1 enthaltenen Funktionen durch den Auftragnehmer bereitgestellt werden. Der Auftragnehmer soll folgende Leistungen erbringen:
- Lieferung von ca. 1500 Smartphones und Handys als Ersatz für die Pager-Endgeräte
- Ggf. Lieferung von ca. 2300 Smartphones und Handys während der Vertragslaufzeit (vorhandene Endgeräte)
- Unterstützung im Lifecycle-Management der Endgeräte
- Begleitung des initialen Rollouts
- Wartung der Endgeräte im Rahmen des Lifecycle-Managements (Hard- und Software)
Die Projektsprache ist Deutsch. Die Erstellung der Konzepte sowie Dienstleistungen und Service erfolgen in deutscher Sprache.
Der genaue Inhalt der ausgeschriebenen Leistungen ist der Leistungsbeschreibung aus den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Bitte beachten Sie, dass sich die Vergabestelle eine Optimierung/Ergänzung der Vergabeunterlagen ausdrücklich vorbehält, wenn und soweit sich dies nach dem Fortgang des weiteren Verfahrens, insbesondere der Verhandlungen und/oder aufgrund von Hinweisen und Fragen der Bewerber als zweckmäßig oder als geboten erweist. Die Leistungsbeschreibung ist daher als Entwurfsfassung zu verstehen. Die Vergabestelle weist im Hinblick auf den Umfang der bereitgestellten Vergabeunterlagen unter Hinweis auf die Entscheidung des OLG Düsseldorf (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.10.2018 - Verg 26/18) darauf hin, dass der Auftraggeber zunächst nur die Vergabeunterlagen bereitstellt, die zur Erfassung des Beschaffungsgegenstandes und des Leistungsumfangs erforderlich sind und dem Bewerber die Entscheidung über eine Teilnahme an dem Vergabeverfahren ermöglichen.
Der Auftraggeber ist berechtigt, den Auftrag einmalig um 24 Monate zu verlängern.
Der Auftraggeber fordert mindestens die 3 geeigneten Unternehmen mit den höchsten Punktzahlen in der Eignungsprüfung zur Angebotsabgabe auf. Dazu wertet die Vergabestelle die Teilnahmeanträge zunächst nach form- und fristgerechtem Eingang aus und prüft die Vollständigkeit der Unterlagen. Hierbei wird auch geprüft, inwiefern der Bewerber die aufgestellten Mindestanforderungen an die Eignung (A-Kriterien) erfüllt. Teilnahmeanträge, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden zwingend aus dem weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. A-Kriterien sind als solche gekennzeichnet. Die verbliebenen Teilnahmeanträge wertet die Vergabestelle im Hinblick auf die B-Kriterien aus. B-Kriterien sind als solche gekennzeichnet. Die mindetestens 3 geeigenten Bewerber mit den höchsten Punktzahlen in der Eignungsprüfung werden zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert.
Aus dem Kreis der Bewerber, die die formellen und materiellen Anforderungen an die Eignung (§ 122 Abs. 1 GWB, §§ 42 ff. VgV) gemäß den Teilnahmebedingungen unter Abschnitt III.1.1) bis III.1.3) erfüllen, werden nur die genannte Anzahl Bewerber vom Auftraggeber ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert (§ 51 Abs. 2 VgV). Eine solche Reduzierung des Teil-nehmerkreises erfolgt nur, sofern eine ausreichende Anzahl an formell und materiell geeigneten Bewerbern vorhanden ist. Die Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber erfolgt objektiv und diskriminierungsfrei anhand folgender Auswahlkriterien. Die von den Bewerbern je Auswahlkriterium erreichten Punkte werden je Bewerber zu einer Gesamtpunktzahl addiert. Insgesamt sind maximal 22 Punkte zu erreichen.
Anhand der erreichten Gesamtpunktzahlen wird eine Rangfolge der Bewerber je Los und gemeinsam für beide Lose erstellt. Die entsprechend Bestplatzierten werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Falls mehr als die genannte Höchstzahl Bewerber einen gleichen Punktehöchststand erreichen, werden entsprechend mehr Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert.
a. Die Punktzahlen ermittelt der Aufraggeber (bei Losvergaben im jeweiligen Los) wie folgt:
(1) Auswahlkriterium 1: Für den Nachweis der Zertifizierung nach ISO 27001 oder ISO 27001 auf Basis von BSI IT-Grundschutz oder vergleichbar mit einem den Ausschreibungsgegenstand umfassenden Gültigkeitsbereich erhält das Unternehmen 2 Punkte (C.III.3.16).
(2) Auswahlkriterium 2: Für den Nachweis der Zertifizierung nach ISO 9001 oder vergleichbar mit einem den Ausschreibungsgegenstand umfassenden Gültigkeitsbereich erhält das Unternehmen 2 Punkte (C.III.3.11).
(3) Auswahlkriterium 3: Für den Nachweis eines eigenen nationalen flächendeckenden Mobilfunknetzes mit mindestens einer Netzabdeckung von 99% für 2G, 90% für 4G und 80%für 5G erhält das Unternehmen 4 Punkte (C.III.3.17).
(4) Auswahlkriterium 4: Für zwei weitere Referenzen gemäß den Anforderungen nach Abschnitt C.III.3.8a, die über die Mindestanzahl von Referenzen hinausgeht, erhält das Unternehmen 4 Punkte. Es kann eine unbeschränkte Anzahl von solchen Referenzen angegeben werden; es sind jedoch lediglich 4 Punkte erreichbar.
(5) Auswahlkriterium 5: Für eine der unter Abschnitt III.1.3) (C.III.3.8a) geforderten Referenzen, für die der Bewerber einen Auftraggeber im Klinikumfeld angibt, erhält das Unternehmen 2 Punkte. Es kann eine unbeschränkte Anzahl von solchen Referenzen angegeben werden; es sind jedoch lediglich 2 Punkte erreichbar.
(6) Auswahlkriterium 6: Für eine der unter Abschnitt C.III.3.8a geforderten Referenzen, bei der der Bewerber Mobilfunkservices mindestens im 4G/LTE-Standard in vergleichbarer Größenordnung nachweist, erhält das Unternehmen 2 Punkte. Es kann eine unbeschränkte Anzahl von solchen Referenzen angegeben werden; es sind jedoch lediglich 2 Punkte erreichbar.
(7) Auswahlkriterium 7: Für zwei weitere Referenz gemäß den Anforderungen nach Abschnitt C.III.3.8b, die über die Mindestzahl von Referenzen hinausgeht, erhält das Unternehmen 4 Punkte. Es kann eine unbeschränkte Anzahl von solchen Referenzen angegeben werden; es sind jedoch lediglich 4 Punkte erreichbar. Es ist für dieses Auswahlkriterium zulässig, eine entsprechende Referenz eines im Teilnahmeantrag benannten Unterauftragnehmers vorzulegen.
(8) Auswahlkriterium 8: Für mindestens eine der unter C.III.3.8b geforderten Referenzen, für die der Bewerber einen Auftraggeber im Klinikumfeld angibt, erhält das Unternehmen 2 Punkte. Es kann eine unbeschränkte Anzahl von solchen Referenzen angegeben werden; es sind jedoch lediglich 2 Punkte erreichbar.
b. Gesamtauswahlentscheidung
Es werden mindestens die drei geeignetsten Unternehmen zur Angebotsabgabe zugelassen. Die Reihenfolge bestimmt sich nach den Punktzahlen in der Eignungsprüfung. Haben mehrere Bewerber dieselbe Punktzahl, erhalten diese denselben Rang. Bei mehreren Bewerbern auf demselben Rang, werden diese zugelassen, bis mindestens drei Bewerber zugelassen sind. Bewerber, die nicht mindestens 50 % der Punktzahl des Bestbewerbers erreichen, werden als nicht geeignet bewertet.
Sofen optionale Leistungen Gegenstand der Beschaffung sind, werden diese im Rahmen der Verhandlungen sichtbar und spätestens mit Aufforderung zur Angebotsabgabe des finalen Angebotes für alle Bieter gleichermaßen festgelegt.
A) Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf der Vergabeplattform DTVP zum Herunterladen zur Verfügung. Sofern während des Vergabeverfahrens Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen oder zusätzliche Informationen bereitgestellt werden, erfolgt dies ebenfalls ausschließlich auf elektronischem Weg über die Vergabeplattform. Die potentiellen Bieter werden hierüber nur gesondert informiert, wenn Sie sich auf der Vergabeplattform registrieren. Anderenfalls obliegt es den Bietern selbst, regelmäßig zu prüfen, ob auf der Vergabeplattform neue Informationen zum Verfahren bereitstehen.
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B) Die Angebote sind in Textform ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP einzureichen. Auf postalischem Wege oder per E-Mail übermittelte Angebote sind nicht zugelassen.
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C) Die Bieter haben eine Eigenerklärung darüber einzureichen, ob Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB, nach §§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 AEntG, nach §§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 21 MiLoG und nach § 21 SchwarzArbG vorliegen (s. Formblatt 2 F2 Eignung in den Vergabeunterlagen). Darüber hinaus haben die Bieter die Eigenerklärungen "Mustererklärung Mindestentgelt/Tariftreue" - sofern jeweils gefordert - einzureichen.
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D) Sofern sich Bietergemeinschaften beteiligen, ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen, in der u. a. ein bevollmächtigter Vertreter benannt wird und die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder im Auftragsfall erklärt wird. Das Formblatt Eignung und die weiteren Eigenerklärungen sind in diesem Fall von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die Eignung der Mitglieder einer ordnungsgemäß teilnehmenden Bietergemeinschaft (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) wird kumulativ berücksichtigt.
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E) Das Formblatt Eignung (Anlage F2) ist auch zu verwenden von Nachunternehmen, welche Teile des Auftrags erbringen sollen (Unteraufträge gemäß § 36 VgV), und Drittunternehmen, auf deren Eignung sich der Bieter/die Bietergemeinschaft beruft (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV). Nachunternehmen müssen lediglich die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 2 F2.1) abgeben. Drittunternehmen müssen ebenfalls die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen abgeben. Darüber hinaus sind Angaben zu denjenigen Eignungskriterien zu machen, die der Bieter/die Bietergemeinschaft im Rahmen der Eignungsleihe in Anspruch nehmen will.
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F) Fragen zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) sind im Hinblick auf § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV spätestens bis zum 9. Kalendertag vor Ablauf der Angebotsfrist in Textform über den entsprechenden Projektraum des Vergabeportals zu stellen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat mit seinem Teilahmantrag mindestens mittels Eigenerklärung die nachfolgenden Unterlagen einzureichen, wobei sich die Vergabestelle auf Nachfrage eine Überprüfung von Eigenerklärungen mittels Vorlage weiterer Unterlagen vorbehält:
1) Nachweis über den Eintrag ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i.V.m. § 44 Abs. 1 VgV)
2) Nur auf Nachfrage der Vergabestelle: Darstellung des Bewerbers (Leistungsspektrum und Kerngeschäft des Unternehmens) und der Unternehmensorganisation (Hauptsitz, ggf. Niederlassungen, Struktur/Aufbau) sowie - falls zutreffend - ausführliche Darstellung der Konzernverbundenheit/-angehörigkeit mit anderen Unternehmen.
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Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch den Bieter ist zulässig. Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann er den Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Unterlagen auffordern; im Übrigen behält sich der Auftraggeber die Nachforderung gemäß § 56 VgV vor.
Der Bieter hat mit seinem Teilahmantrag mindestens mittels Eigenerklärung die nachfolgenden Unterlagen einzureichen, wobei sich die Vergabestelle auf Nachfrage eine Überprüfung von Eigenerklärungen mittels Vorlage weiterer Unterlagen vorbehält:
3) Erklärung zum Umsatz bezogen auf die Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV)
4) Mindestanforderung:
Der Bewerber weist mindestens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einen Nettoumsatz mit vergleichbaren Leistungen in Höhe des zweifachen geschätzten Auftragswerts je Los (siehe II.2.6) auf. Der Bieter muss diesen Umsatz auf Nachfrage der Vergabestelle durch entsprechende Referenzen nachweisen.
5) Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV).
Nachweis der aufgeführten Versicherungen durch Eigenerklärung nach Anlage 2.4 oder Bescheinigung des Versicherungsgebers oder Bescheinigung eines Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend).
Im Einzelnen:
- Personenschäden [Betrag gelöscht] Euro
- Sach- und Umweltschäden [Betrag gelöscht] Euro
- Allmählichkeitsschäden [Betrag gelöscht] Euro
- Obhut- und Bearbeitungsschäden [Betrag gelöscht] Euro
- Schlüsselrisiko [Betrag gelöscht] Euro
(2 fache Jahresmaximierung der Versicherungs-summe).
6) Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV). Nachweis einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von 3,0 Mio. EUR p.a. (zweifach maximiert) durch Eigenerklärung nach Anlage 2.4 oder Bescheinigung des Versicherungsgebers oder Bescheinigung eines Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend).
7) Auf gesonderte Anforderung: Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber oder Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist.
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Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch den Bieter ist zulässig. Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann er den Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Unterlagen auffordern; im Übrigen behält sich der Auftraggeber die Nachforderung gemäß § 56 VgV vor.
4) Mindestanforderung:
Der Bewerber weist mindestens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einen Nettoumsatz mit vergleichbaren Leistungen in Höhe des zweifachen geschätzten Auftragswerts je Los (siehe II.2.6) auf. Der Bieter muss diesen Umsatz auf Nachfrage der Vergabestelle durch entsprechende Referenzen nachweisen.
Der Bieter hat mit seinem Teilahmantrag mindestens mittels Eigenerklärung die nachfolgenden Unterlagen einzureichen, wobei sich die Vergabestelle auf Nachfrage eine Überprüfung von Eigenerklärungen mittels Vorlage weiterer Unterlagen vorbehält:
8) Erklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i.V.m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) durch Eigenerklärung des Bieters:
Gehen Sie bei der Angabe der Referenzen auf folgende Punkte ein:
- Auftraggeber inkl. Adresse
- (detaillierte) Darstellung des Auftragsgegenstands / der Leistungen
- Umfang, Dauer, Zeitpunkt und Auftragsvolumen
- Durchführendes Unternehmen: Bieter oder Unterauftragnehmer
Aus den Ausführungen muss ersichtlich werden, warum die beschriebenen Projekte aus Ihrer Sicht die genannten Anforderungen erfüllen und somit als Referenz geeignet sind. Die Darstellung sollte eine DIN A4-Seite pro Referenzprojekt umfassen.
Ein Ansprechpartner sollte bei Bedarf für Rückfragen vermittelt werden können.
8a) Benennen Sie mindestens zwei erfolgreich abgeschlossene Projekte für Lieferung, Service und Dienstleistungen bezüglich Konzeptionierung und Bereitstellung von Mobilfunkdiensten und Mobilfunkverträgen nach 4G/LTE-Standard, welche dem Umfang dieses Projekts entsprechen, die in den letzten drei Jahren von Ihrem Unternehmen oder den für die Tätigkeit vorgesehenen Unterauftragnehmern durchgeführt wurden (Mindestanforderung Los 1 sowie Bewertungskriterium).
8b) Benennen Sie mindestens zwei erfolgreich abgeschlossene Projekte für Lieferung, Service und Dienstleistungen bezüglich der Beschaffung und des Lifecycle-Managements von Smartphones und Handys, welche dem Umfang dieses Projekts entsprechen, die in den letzten drei Jahren von Ihrem Unternehmen oder den für die Tätigkeit vorgesehenen Unterauftragnehmern durchgeführt wurden (Mindestanforderung Los 2 sowie Bewertungskriterium).
Hinweis: Ein Referenzprojekt kann zugleich sowohl zur Erfüllung von C.III.3.8a und C.III.3.8b angegeben werden. Sollte der Vergabestelle eine Überprüfung bei dem Referenzauftraggeber nicht möglich sein, ist die eingereichte Referenz des Unternehmens kein tauglicher Nachweis der fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit. Die Unternehmen sind darlegungs- und beweispflichtig für die Umstände und berechtigten Gründe, die die Geheimhaltung begründen; die Vergabestelle behält sich die Überprüfung dieser Angaben vor. Es wird darauf hingewiesen, dass Unternehmen von der Teilnahme an diesem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden können, wenn der Nachweis in erheblichem Ausmaß falsche Angaben enthält oder geforderte Auskünfte nicht erteilt wurden.
Im Übrigen behält sich der Auftraggeber die Überprüfung der Darstellung bei dem angegebenen Referenzgeber sowie eigene Ermittlungen im Rahmen der materiellen Eignungsprüfung vor.
8c) Der Bewerber weist mindestens 1 Referenz-projekte in einem Haus der Maximalversor-gung/Universitätsklinikum auf
9) Falls Leistungen nicht vom Auftragnehmer selbst, sondern von Dritten (sog. Nachunternehmer oder Subunternehmer) ausgeführt werden sollen: Erklärung zum Einsatz von Nachunternehmern nebst Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers
10) Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (sog. Eignungsleihe), so nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen (für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit muss der Eignungsleihende Nachunternehmer sein, nimmt der Bieter für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der "Verpflichtungserklärung" abzugeben).
11) Nachweis nach DIN ISO 9001:2015 (Qualitätsmanagementsystem) oder vergleichbar durch Eigenerklärung des Bieters
12) Erklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i.V.m. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV) durch Eigenerklärung des Bieters:
Der Bewerber weist einen Personalstamm nach, der die Durchführung der mit diesem Projekt verbundenen Aufgaben sicherstellt. Der Nachweis der erforderlichen Personalkapazität- und -fachlichkeit ist durch geeignete Nachweise zu erbringen.
Angabe der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung für Los 1 und Los 2 eingesetzt werden sollen, ggf. in anonymisierter Form unter Angabe der geplanten Rolle bei der Leistungserbringung (Mindestanforderung jeweils für Los 1 und Los 2).
13) Der AN weist nach, dass er mindestens zwei Mitarbeiter im Projekt einsetzen kann, die nachhaltig bzw. per Zertifikat für Produkte im Bereich Mobilfunk geschult wurden. (Mindestanforderung für Los 1)
14) Angabe des vorgesehenen Projektleiters beim AN (gemäß Vordruck Personalprofil), der für die Dauer des Projekts ein fester Ansprechpartner in allen Projektbe-langen für den AG ist. (Mindestanforderung für Los 1 und Los 2)
15) Eigenerklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i.V.m. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV).
Angaben, inwiefern der Bieter eine eigene, zertifizierte Serviceorganisation vorhält, so dass Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten eigenständig vom Bieter durchgeführt werden können und eine Erreichbarkeit der Hotline rund um die Uhr (24/7) besteht.
16) Der AN weist als Dienstleister für Mobilfunkleistungen und / oder Lieferung, Installation und Netzintegration Alarmierungslösungen nachhaltig nach, dass er die Informationssicherheit für seine Tätigkeiten angemessen berücksichtigt. Für die entsprechenden Organisationseinheiten erfolgt dies über eine Zertifizierung nach ISO 27001 oder ISO 27001 auf Basis von BSI IT-Grundschutz oder vergleichbar, die einen dem Ausschreibungsgegenstand angemessenen Gültigkeitsbereich abdeckt (Bewertungskriterium).
17) Der AN weist als Mobilfunkdienstleister ein eigenes nationales flächendeckendes Mobilfunknetz nach (Mindestanforderung). Hier müssen mindestens 99% 2G, 90% 4G und 80% 5G verfügbar sein. Dies muss anhand neutraler Netztestberichte nachgewiesen werden. (Bewertungskriterium).
18) Der AN weist per Zertifikat nach, dass er einen ausreichend qualifizierten Zugang zum Hersteller-Support des Herstellers der Endgeräte hat. (Mindestanforderung für Los 2)
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Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch den Bieter ist zulässig. Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann er den Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Unterlagen auffordern; im Übrigen behält sich der Auftraggeber die Nachforderung gemäß § 56 VgV vor.
8a) Benennen Sie mindestens zwei erfolgreich abgeschlossene Projekte für Lieferung, Service und Dienstleistungen bezüglich Konzeptionierung und Bereitstellung von Mobilfunkdiensten und Mobilfunkverträgen nach 4G/LTE-Standard, welche dem Umfang dieses Projekts entsprechen, die in den letzten drei Jahren von Ihrem Unternehmen oder den für die Tätigkeit vorgesehenen Unterauftragnehmern durchgeführt wurden (Mindestanforderung Los 1 sowie Bewertungskriterium).
8b) Benennen Sie mindestens zwei erfolgreich abgeschlossene Projekte für Lieferung, Service und Dienstleistungen bezüglich der Beschaffung und des Lifecycle-Managements von Smartphones und Handys, welche dem Umfang dieses Projekts entsprechen, die in den letzten drei Jahren von Ihrem Unternehmen oder den für die Tätigkeit vorgesehenen Unterauftragnehmern durchgeführt wurden (Mindestanforderung Los 2 sowie Bewertungskriterium).
Hinweis: Ein Referenzprojekt kann zugleich sowohl zur Erfüllung von C.III.3.8a und C.III.3.8b angegeben werden. Sollte der Vergabestelle eine Überprüfung bei dem Referenzauftraggeber nicht möglich sein, ist die eingereichte Referenz des Unternehmens kein tauglicher Nachweis der fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit. Die Unternehmen sind darlegungs- und beweispflichtig für die Umstände und berechtigten Gründe, die die Geheimhaltung begründen; die Vergabestelle behält sich die Überprüfung dieser Angaben vor. Es wird darauf hingewiesen, dass Unternehmen von der Teilnahme an diesem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden können, wenn der Nachweis in erheblichem Ausmaß falsche Angaben enthält oder geforderte Auskünfte nicht erteilt wurden. Im Übrigen behält sich der Auftraggeber die Überprüfung der Darstellung bei dem angegebenen Referenzgeber sowie eigene Ermittlungen im Rahmen der materiellen Eignungsprüfung vor.
12) Erklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i.V.m. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV) durch Eigenerklärung des Bieters:
Der Bewerber weist einen Personalstamm nach, der die Durchführung der mit diesem Projekt verbundenen Aufgaben sicherstellt. Der Nachweis der erforderlichen Personalkapazität- und -fachlichkeit ist durch geeignete Nachweise zu erbringen.
Angabe der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung für Los 1 und Los 2 eingesetzt werden sollen, ggf. in anonymisierter Form unter Angabe der geplanten Rolle bei der Leistungserbringung (Mindestanforderung jeweils für Los 1 und Los 2).
13) Der AN weist nach, dass er mindestens zwei Mitarbeiter im Projekt einsetzen kann, die nachhaltig bzw. per Zertifikat für Produkte im Bereich Mobilfunk geschult wurden. (Mindestanforderung für Los 1)
14) Angabe des vorgesehenen Projektleiters beim AN (gemäß Vordruck Personalprofil), der für die Dauer des Projekts ein fester Ansprechpartner in allen Projektbelangen für den AG ist. (Mindestanforderung für Los 1 und Los 2)
15) Eigenerklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i.V.m. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV).
Angaben, inwiefern der Bieter eine eigene, zertifizierte Serviceorganisation vorhält, so dass Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten eigenständig vom Bieter durchgeführt werden können und eine Erreichbarkeit der Hotline rund um die Uhr (24/7) besteht.
18) Der AN weist per Zertifikat nach, dass er einen ausreichend qualifizierten Zugang zum Hersteller-Support des Herstellers der Endgeräte hat. (Mindestanforderung für Los 2)
19) Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 123 GWB)
20) Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 124 GWB)
21) Erklärung zur Selbstreinigung (§ 125 GWB) - falls zutreffend -
22) Erklärung zur Einhaltung des MiLoG
23) Auszug aus dem Gewerbezentralregister - falls vorliegend -
24) Eigenerklärung zur Anerkennung der Antikorruptionserklärung
25) Eigenerklaerung_Mindestlohngesetz
Abschnitt IV: Verfahren
Die vertraglich zu vereinbarende Leistung erfordert mitunter erhbliche Investitionen, die eine Verlängerung der Vertragslaufzeit erforderlich werden werden lassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
A. Nutzung der Vergabeplattform
Die Vergabestelle stellt diese Vergabeunterlagen für die Durchführung des Verfahrens sowie die Erstellung des Teilnahmeantrages auf einer Vergabeplattform zur Verfügung. Die Vergabeunterlagen können über das Vergabeportal DTVP bezogen werden. Die Registrierung auf der Plattform und die Vergabeunterlagen sind für interessierte Unternehmen kostenfrei. Interessierte Unternehmen können auch ohne Registrierung die Vergabeunterlagen unter DTVP herunterladen. Weitere Einzelheiten können dem Leitfaden zur Vergabeplattform entnommen werden. Sofern sich ein Bewerber nicht auf der Plattform registriert, müssen sich die Bewerber stets über den aktuellen Stand des Vergabeverfahrens informieren. Eventuelle Fristverlängerungen, Bewerberfragen mit den entsprechenden Antworten oder sonstige Aktualisierungen und Änderungen zu diesem Vergabeverfahren können insofern ausschließlich über das e-Vergabeportal DTVP abgerufen werden. Nachrichten an die Vergabestelle sind ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP unter dem Bereich "Kommunikation" zu stellen. Anonymisierte Antworten zu rechtzeitig gestellten Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Unterlagen, können unter DTVP unter Beachtung der dort genannten Nutzungsbedingungen heruntergeladen werden. Soweit sich interessierte Unternehmen nicht registrieren lassen, obliegt ihnen die Verpflichtung, diesen Link regelmäßig einzusehen. Mündliche Auskünfte und Erklärungen sind ungültig.
B. Rügeerfordernis
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in diesen Teilnahmeunterlagen für diesen Teilnahmewettbewerb oder den Vergabeunterlagen zur Abforderung sogenannter Erster Lösungsvorschläge erkennbar sind, von den Bewerbern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Abgabe erster Lösungsvorschläge gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, 2 und Nr. 3 GWB), damit die Bewerber für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens an den Rügenden diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YEMRSMR
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
1) Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind.
2) Insbesondere § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 134 Abs. 2 GWB sind zu beachten.
3) Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertragsschlusses nach § 135 GWB endet spätestens 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt derEuropäischen Union, vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]