Beschaffung von DNS-Servern (Infoblox) nebst Support- und Bera-tungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 1379-K1-DNS Server
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]8
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bwi.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von DNS-Servern (Infoblox) nebst Support- und Bera-tungsleistungen
Lieferung und Überlassung der Vertragsprodukte, Hard- und Softwarekomponenten Infoblox Trinzic DDI Appliances) nebst Supportleistungen (Los 1) sowie Beratungsleistungen zu den Infoblox Trinzic DDI Appliances (Los 2)
Los 1: Hard- und Software nebst Supportleistungen
Kerpen. Andere inländische Standorte des Auftraggebers oder seines Kunden sind ebenfalls im Rahmen der Einzelbeauftragung mögliche Lieferorte.
Lieferung und Überlassung der Vertragsprodukte, Hard- und Softwarekomponenten Infoblox Trinzic DDI Appliances) nebst Supportleistungen (Los 1)
einmalig 12 Monate
Verlängerungsoption für den Auftraggeber: einmalige Verlängerungsoption um ein (1) Jahr
Los 1:
Mindestabnahmevolumen: 1.832.812,94 €
Geschätzter Auftragswert: 5.689.866,11 €
Maximale Obergrenze: 8.534.799,17 €
Los 2: Beratungsleistungen (zugl. Gruppe 6 gem. Anl. 2b zum RV für Los 2)
München, Rheinbach oder Lübeck oder an anderen Standorten des Auftraggebers oder seines Kunden, die im Rahmen der Einzelbeauftragung festgelegt werden.
Beratungsleistungen zu den Infoblox Trinzic DDI Appliances (Los 2)
Einmalig 12 Monate
Verlängerungsoption für den Auftraggeber: einmalige Verlängerungsoption um ein (1) Jahr
Los 2:
Mindestabnahmevolumen: 200.000,00 €
Geschätzer Auftragswert: 400.000,00 €
Maximale Obergrenze: 600.000,00 €
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-17d0fbb1bcf-798aaf6567811188
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-17d0fbb1bcf-798aaf6567811188
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-17d0fbb1bcf-798aaf6567811188
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Es gelten die §§ 160 f. GWB. Diese haben folgenden Wortlaut:
§ 160 GWB:
"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei
ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1"
§ 161 GWB:
"(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen."