Beschaffung von Schulbüchern für das Schuljahr 2022/2023 Referenznummer der Bekanntmachung: 40/2022/01
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Salzuflen
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]5
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von Schulbüchern für das Schuljahr 2022/2023
Schulbüchern für das Schuljahr 2022/2023
Hauptbereich
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Stadt Bad Salzuflen möchte für die Schulen neue Schülbücher für das Schuljahr 2022/2023 beschaffen. Die Vergabe erfolgt in zwei Losen
Losbeschreibung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Los 1:
Rudolph-Brandes-Gymnasium
Eduard-Hoffmann-Realschule
Hauptschule Lohfeld
Erich Kästner-Schule
Grundschule Wüsten
Grundschule Wasserfuhr
*Grundschule Schötmar-Holzhausen
Losbeschreibung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Gesamtschule Aspe
Realschule Aspe
Grundschule Ahornstraße
Grundschule Knetterheide
Grundschule Elkenbreder Weg
Grundschule Lockhausen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Schulbücher sind preisgebunden (§ 3 Buchpreisbindungsgesetz). Bei Sammelbestellungen von Büchern für den Schulunterricht gewähren alle Verkäufer festgeschriebene Nachlässe (§ 7 Abs. 3 Buchpreisbindungs- gesetz). Alle eingehenden Angebote sind also exakt preisgleich. Sie unterscheiden sich höchstens durch die handelsüblichen (kostenlosen) Nebenleistungen der Bieter. Die einzelnen Nebenleistungen sind in der Aufforderung zur Angebotsabgabe aufgelistet. Sie sind alle gleichwertig.
Es erhält der Bieter den Zuschlag, der die meisten kostenfreien Zusatzleistungen erbringt. Wenn die Angebote auch an dieser Stelle kein Differenzierungspotenzial aufweisen, wird eine Auslosung erforderlich
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.