Wartungsverlängerung einschl. Funktionserweiterung ARIS Referenznummer der Bekanntmachung: BM2022018SAG
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45145
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bitmarck.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wartungsverlängerung einschl. Funktionserweiterung ARIS
Wartungsverlängerung einschl. Funktionserweiterung und Umstellung auf ein Subskription-Modell
Als Managed Service Provider im IT-Markt der gesetzlichen Krankenversicherung treibt BITMARCK die
Digitalisierung in der Branche und bei seinen Kunden mit innovativen Produkten, Lösungen und Services
voran. Grundlage hierfür ist der GKV-Softwarestandard BITMARCK_21c|ng, der bei den angeschlossenen
Krankenkassen im Einsatz ist. Kunden der Unternehmensgruppe sind die Betriebs- und Innungskrankenkassen
sowie die DAK-Gesundheit und weitere Ersatzkassen - über 30.000 Mitarbeiter und rund 25 Millionen
Versicherte in der GKV profitieren von den IT-Dienstleistungen von BITMARCK, mehr als 80 Prozent der
deutschen gesetzlichen Krankenkassen sind Kunden der Unternehmensgruppe. Mit rund 1.550 Mitarbeitern
erzielt BITMARCK einen Jahresumsatz von 342 Millionen Euro. Die Vergabe hat zum Inhalt den Abschluss einer
Nachtragsvereinbarung zu einem im Rahmen einer Ausschreibung beschafften Vertrag über die Lieferung einer Wartungsverlängerung einschl. Funktionserweiterung und Umstellung auf ein Subskription-Modell des Produktes ARIS.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
Wegen der engen Verknüpfung des gegenwärtigen Beschaffungsbedarfs der öffentlichen Auftraggeberin
an die bereits erbrachten Leistungen der Software Deutschland AG kommt für die Leistungserbringung nur die Software Deutschland AG in Betracht. Die öffentliche Auftraggeberin konnte sich in einem
Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gem. § 14 Abs. 4 VgV allein an die Software Deutschland AG wenden, weil aus technischen Gründen sowie wegen des Schutzes von ausschließlichen Rechten, insbesondere von gewerblichen Schutzrechten (§ 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. c VgV), kein Wettbewerb vorhanden ist.
Die Software Deutschland AG als bisherige Auftragnehmerin der Auftraggeberin hat in der Vergangenheit
als obsiegende Bieterin einer europaweiten Ausschreibung über einen langen Zeitraum hinweg eine hoch
ausdifferenzierte Systemarchitektur aufgebaut und auf die Bedürfnisse der Auftraggeberin zugeschnitten. Der jetzige Auftrag ist eng mit den bereits erbrachten Leistungen verbunden und soll auf diesen aufbauen. Ein Auftragnehmerwechsel würde einen kompletten Systemwechsel bedeuten und ist der Auftraggeberin sowohl aus technischen, finanziellen wie auch personellen Gründen nicht zumutbar. Aufgrund des engen Zusammenhangs der benötigten Leistungen mit dem bereits vorhandenen System ist nur die Software Deutschland AG technisch in Lage, das gegenwärtige Beschaffungsvorhaben umzusetzen. Zudem kann die Leistung wegen Ausschließlichkeitsrechten der Software Deutschland AG nur von dieser erbracht werden. Für die Auftragsvergabe kommt aus den oben genannten Gründen daher allein die Software Deutschland AG in Betracht.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64297
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der unter Abschnitt II1.7) und V.2.4) angegebene Auftragswert ist fiktiv. Die Veröffentlichung des tatsächlichen Auftragswertes unterbleibt gemäß § 39 Abs. 6 VgV.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YFMRS17
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
g, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Diese Anforderungen gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §
135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Dieser lautet: "Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter
und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30
Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union.