Generalplanerleistungen Quartiersentwicklung Agnes-Miegel-Straße Bauphase 1 Referenznummer der Bekanntmachung: X-GTW-2021-0012
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wuppertal
NUTS-Code: DEA1A Wuppertal, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gwg-wuppertal.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplanerleistungen Quartiersentwicklung Agnes-Miegel-Straße Bauphase 1
Generalplanerleistungen für eine Quartiersentwicklung Bauphase 1 für die Sanierung und Modernisierung von 4 Punkthochhäusern und optional für einen Ergänzungsneubau
Wuppertal, Deutschland
Generalplanerleistungen für die nachhaltige und energetische Sanierung von vier Hochhäusern auf der Agnes-Miegel-Str. 11 und 21 sowie Nr. 20 und 26 sowie optional i.S.v. § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 GWB zuzüglich für einen Ergänzungsneubau. Zielsetzung ist die Klimaneutralität dieser Gebäude im Jahre 2030. Die Beauftragung des Auftragnehmers erfolgt mit dem Ziel, eine für den Auftraggeber schnittstellenfreie Planung in den Bereichen Objektplanung Gebäude und Innenräume, Objektplanung Freianlagen, Tragwerksplanung (einschließlich Bauphysik) und technische Ausrüstung sicherzustellen.
a) Bisher erzieltes Honorar für Planungen einer Quartiersentwicklung seit Januar 2016
Bisher erzieltes Honorar im Bereich der Planung einer Quartiersentwicklung zwischen 500.000,- € und 999.999,- € netto = 1 Punkt
Bisher erzieltes Honorar im Bereich der Planung einer Quartiersentwicklung zwischen 1 Mio. € bis 2,99 Mio. € netto = 2 Punkte.
Bisher erzieltes Honorar im Bereich der Planung einer Quartiersentwicklung zwischen 3 Mio. € bis 4,99 Mio. € netto = 3 Punkte
Bisher erzieltes Honorar im Bereich Planung einer der Quartiersentwicklung von mehr als 5 Mio. € = 4 Punkte
b) Anzahl der bereits durchgeführten, vergleichbaren Planungen der LP 1 - 8 von Quartiersentwicklungen seit Januar 2014
Für die Anzahl der bereits erledigten, vergleichbaren Planungen von Quartiersentwicklungen werden Punkte wie folgt gegeben:
1 bereits erledigte, vergleichbare Planung einer Quartiersentwicklung = 1 Punkt
2 bereits erledigte, vergleichbare Planung von Quartiersentwicklungen = 2 Punkte
3 bereits erledigte, vergleichbare Planung von Quartiersentwicklungen = 3 Punkte usw.
c) Anzahl der bereits durchgeführten Generalplanungen der LPH 1 - 8 seit Januar 2014
Für die Anzahl bereits erledigter Generalplanungen werden Punkte wie folgt vergeben:
1 bereits erledigte Generalplanung = 1 Punkt
2 bereits erledigte Generalplanungen = 2 Punkte
3 bereits erledigte Generalplanungen = 3 Punkte usw.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
•Als Berufsqualifikation wird der Beruf des Architekten gefordert. Bewerber müssen die Eintragung in das Berufsregister bzw. die Mitgliedschaft in einer Architektenkammer durch Vorlage einer Eintragungsbescheinigung nachweisen. Für Bewerber, die nicht in der Bundesrepublik Deutschland in ein Berufsregister eingetragen oder Mitglied einer Architektenkammer sind, wird auf § 44 Abs. 1 S. 2 VgV verwiesen.
•Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von € 10 Mio. durch Vorlage der Versicherungspolice in Kopie oder einer Erklärung des Versicherers. Bei einer ARGE (Bieter-gemeinschaft) muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherung aller ARGE-Mitglieder benannt werden, wenn die Tätigkeit in einer ARGE mit Haftung für die gesamte ARGE mitversichert ist. Aus der Bescheinigung muss hervorgehen, dass diese Tätigkeit in einer ARGE mit Außenhaftung für die gesamte ARGE enthalten ist.
•Mindestjahresumsatz des Bewerbers im Bereich der Generalplanung von Sanierung und Modernisierung von Wohnquartieren i.H.v. € 500.000,-/a in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren in einer Eigenerklärung.
Bei dem Mindestjahresumsatz des Bewerbers im Bereich der Generalplanung i.H.v. € 500.000,-/a handelt es sich um eine Mindestanforderung i.S.v. Art. 58 Abs. 5 RL 2014/24/EU. Bei Nichterfüllen dieser Mindestanforderung wird der Teilnahmeantrag vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
•Vorlage von drei Referenzen in Form einer Eigenerklärung über in den vergangenen 8 Jahren durchgeführte vergleichbare Planung von energetischen, nachhaltigen Sanierungen und Modernisierungen von drei Objekten, deren Planungsanforderungen mit den Anforderungen an die zu vergebende Planungsleistung vergleichbar sind. Dabei müssen sich zwei Referenzplanungen über eine Generalplanung verhalten. Mit der LPH 1 muss daher ab Januar 2014 begonnen worden sein. Dabei ist in der Eigenerklärung der Wert, der Erbringungszeitraum sowie der öffentliche oder private Empfänger der Planungsleistungen anzugeben.
•Formular 521 EU Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen nach §§ 123; 124 GWB (Anlage 2)
Im Falle der Eignungsleihe i.S.v. § 47 VgV muss das Unternehmen, auf dessen technische und beruf-liche Leistungsfähigkeit sich der Bewerber stützt, in einer Eigenerklärung drei Referenzen über in den vergangenen 8 Jahren durchgeführte vergleichbare Planungsleistungen von energetischen, nachhalti-gen Sanierungen und Modernisierungen von drei Objekten, deren Planungsanforderungen mit den Anforderungen an die zu vergebende Planungsleistung vergleichbar sind, vorlegen. Mit der LPH 1 muss daher ab Januar 2014 begonnen worden sein. Dabei ist in der Eigenerklärung der Gegenstand, der Wert, der Erbringungszeitraum sowie der öffentliche oder private Empfänger der Planungsleistung anzugeben.
Bauvorlageberechtigung gemäß § 67 Abs. 3 - 6 BauO NRW oder die entsprechenden Vorschriften der Bauordnung der anderen Bundesländer.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es wird auf die Vergabeunterlagen für die Ausschreibung von Architektenleistungen Stand 02.02.2022, den Entwurf des Generalplanervertrags sowie auf die übrigen Vergabeunterlagen verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).