Klärschlammentsorgung für die Stadt Leonberg Referenznummer der Bekanntmachung: LEO-2022-0004
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leonberg
NUTS-Code: DE112 Böblingen
Postleitzahl: 71229
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]8
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.leonberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Klärschlammentsorgung für die Stadt Leonberg
Abholung, Transport und thermische Entsorgung/Verwertung von Klärschlamm
Stadt Leonberg
Belforter Platz 1
71229 Leonberg
Deutschland
Abholung, Transport und thermische Entsorgung/Verwertung von Klärschlamm (Jahresmenge ca. 4.000 t/a entwässerter Schlamm) aus der Sammelkläranlage Mittleres Glemstal in 71229 Leonberg-Höfingen
Vertragsdauer 01.07.2022 bis 30.06.2024 mit optionaler einmaliger Verlängerungsmöglichkeit für ein weiteres Jahr bis 30.06.2025 unter sonst gleichen Bedingungen. Zum 30.06.2025 endet der Vertrag automatisch.
Die Erklärung zur Vertragsverlängerung bedarf der Schriftform.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Im Angebot sind Eigenerklärungen (gem. Formblatt Komm EU (L) EigE) zur Eignung i.S. §§43 bis 47 VgV zu machen. Bei Bietergemeinschaften sind die Angaben für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu machen. Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bietern nach Angebotsabgabe die Vorlage geeigneter Nachweise zu den Eigenerklärungen zu verlangen.
Im Angebot ist ferner anzugeben (Eigenerklärung gem. beigefügtem Formblatt), dass:
— keine Ausschlussgründe nach §§123 und 124 GWB vorliegen,
— und es sich bei seinem Unternehmen um einen Entsorgungsfachbetrieb nach §52 KrW-/AbfG (oder gleichwertig i. S. anderer Mitgliedstaaten) handelt.
Der Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung - EEE- nach §50 VgV.
Im Angebot sind Eigenerklärungen (gem. Formblatt Komm EU (L) EigE) zur Eignung i. S. §§43 bis 47 VgV zu machen. Bei Bietergemeinschaften sind die Angaben für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu machen. Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bietern nach Angebotsabgabe die Vorlage geeigneter Nachweise zu den Eigenerklärungen zu verlangen.
Im Angebot ist ferner anzugeben, dass:
— eine KFZ Haftpflichtversicherung einschließlich einer Umweltschadenversicherung (USV) nach Umweltschadensgesetz mit einer Deckungssumme von mindestens 2 Mio. EUR und
— eine Betriebshaftpflichtversicherung für die vom Vertrag umfassten Tätigkeiten, einschließlich einer darauf bezogenen Umwelthaftpflichtversicherung (UHV), mit einer Deckungssumme von mindestens 1 Mio. EUR besteht.
Der Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung - EEE- nach §50 VgV.
Im Angebot sind Eigenerklärungen (gem. Formblatt Komm EU (L) EigE) zur Eignung i.S. §§43 bis 47 VgV die zumachen. Bei Bietergemeinschaften sind die Angaben für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu machen. Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bietern nach Angebotsabgabe die Vorlage geeigneter Nachweise zu den Eigenerklärungen zu verlangen.
Im Angebot ist für die thermische Entsorgung ferner anzugeben:
— genaue Anschrift des Betreibers der Anlage und Angaben zum Standort der Anlage (inkl.Transportentfernung (km-Angabe) zwischen Kläranlage und Entsorgungsanlage),
— Kurzbeschreibung der Anlagentechnik,
— Anforderungskriterien an die Annahme und Behandlung von Klärschlamm entsprechend Genehmigung der thermischen Anlage,
— Nachweis der Genehmigung der Anlage zur Verwertung bzw. Entsorgung von Klärschlamm, Gültigkeitsdauer der Genehmigung,
— projektbezogene Annahmeerklärung des Betreibers über das entsprechende Kontingent zur Klärschlammentsorgung für die gesamte Vertragslaufzeit,
— Angaben zur Entsorgungssicherheit (Verfügbarkeit der Anlage, Kapazitäten, Auslastungsgrad bzw. vorgesehene alternative Entsorgungsanlagen z. B. bei Revisionen o. ä.).
Als Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Vertrag wird vom Auftragnehmer eine Sicherheitsleistung gem. §18 VOL/B in Höhe von 5,0 % der Auftragssumme (brutto) verlangt.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieterfragen sind bis spätestens 04.03.2022, 10:00 Uhr ausschließlich über das Vergabeportal einzureichen. Die Auftaggeberin behält sich die Beantwortung auch später eingehender Fragen vor.
Seit 18.10.2018 sind öffentliche Auftraggeber grundsätzlich verpflichtet, alle EU-weiten Vergaben elektronisch zu veröffentlichen, die Vergabeunterlagen unentgeltlich und uneingeschränkt anhand elektronischer Mittel zur Verfügung zu stellen sowie die Kommunikation mit Bietern und Lieferanten elektronisch zu führen.
Unternehmen haben seit diesem Zeitpunkt nach § 53 (1) VgV ihre Angebote mit Hilfe elektronischer Mittel zu übermitteln. Die Stadt Leonberg stellt daher ihre Ausschreibungen über die Vergabeplattform "vergabe24" des Staatsanzeigers Baden-Württemberg zur Verfügung. Das bedeutet für Unternehmen, die an Ausschreibungen der Stadt Leonberg teilnehmen wollen:
- download der Vergabeunterlagen über die angegebene URL oder das Kiosk-System;
- download der Software "Bietercockpit" für die Angebotserstellung;
- Registierung auf der Vergabeplattform, dadurch;
-- automatische Benachrichtigung bei Änderungen der Vergabeunterlagen;
-- verschlüsselte elektronische Kommunikation mit der Stadt Leonberg;
-- verschlüsselte elektronische Angebotsabgabe;
-- telefonischer Support bei Ausschreibungen durch den Staatsanzeiger Baden-Württemberg unter +4971166601-476;
-- elektronische Sicherstellung, dass Angebote nicht vor Ablauf der Abgabefrist eingesehen werden können.
Alle o.g. Leistungen und Funktionen werden Ihnen kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Zu Ziffer I.3) "Kommunikation":
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die elektronische Vergabeplattform "vergabe24" des Staatsanzeigers Baden-Württemberg. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Zugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht.
Zu Ziffer I.3) "Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt":
Anfragen von Bewerbern oder Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind bis zu der in den Vergabeunterlagen genannten Frist ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform "vergabe24" des Staatsanzeigers Baden-Württemberg an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung auf der vorgenannten Plattform erforderlich. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden ausschließlich schriftlich über die elektronische Vergabeplattform "vergabe24" des Staatsanzeiger Baden-Württemberg erteilt. Nur Bieter, welche sich registrieren, werden über Informationen der Auftraggeberin aktiv informiert. Mündliche Auskünfte und Erklärungen haben keine Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen werden nur die schriftlich übermittelten Antworten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag das erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.