Technische Weiterentwicklung für das vhs-Lernportal
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53227
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.volkshochschule.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Technische Weiterentwicklung für das vhs-Lernportal
Der Deutsche Volkshochschul-Verband e.V. hat in den letzten Jahren Lernplattformen für die Erwachsenenbildung sowie diverse Apps entwickelt. Für das vhs-Lernportal werden bis Ende 2024 neue Kurse entwickelt, die im Rahmen des bestehenden Portalangebots vhs-Lernportal.de veröffentlicht werden. Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung sind sowohl die Neuanlage und technische Implementierung der neuen Kurse in das bestehende System als auch die technische Weiterentwicklung des Portals sowie der ihm zugrundeliegenden technischen Entwicklung (CMS, LMS, Übungs- und Communityfunktionen). Die technische Grundlage des vhs-Lernportals basiert auf WebWeaver® Enterprise. WebWeaver® Enterprise ist eine internetbasierte Lern-, Arbeits- und Kommunikationsplattform speziell für Bildungsinstitutionen und -netzwerke. WebWeaver ist ein kommerzielles webbasiertes Lernmanagementsystem. Die Software wurde von der deutschen Firma DigiOnline GmbH entwickelt, wird durch sie lizenziert und vertrieben.
Bonn
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung sind sowohl die Neuanlage und technische Implementierung der neuen Kurse in das bestehende System des vhs-Lernportals als auch die technische Weiterentwicklung des Portals sowie der ihm zugrundeliegenden technischen Entwicklung (CMS, LMS, Übungs- und Communityfunktionen). Die technische Grundlage des vhs-Lernportals basiert auf WebWeaver® Enterprise. WebWeaver® Enterprise ist eine internetbasierte Lern-, Arbeits- und Kommunikationsplattform speziell für Bildungsinstitutionen und -netzwerke. WebWeaver ist ein kommerzielles webbasiertes Lernmanagementsystem. Die Software wurde von der deutschen Firma DigiOnline GmbH entwickelt, wird durch sie lizenziert und vertrieben und umfasst eine Vielzahl von Tools, die die Kommunikation und Zusammenarbeit der an der Bildung Beteiligten ermöglichen.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Die Vergabe erfolgte über ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb mit nur einem Angebot gemäß Vergabeverordnung (VgV), §14, Absatz 4 Nummer 2 Buchstabe b und c: Die zu vergebene Leistung kann nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht werden, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist und da wegen des Schutzes von ausschließlichen Rechten, insbesondere von gewerblichen Schutzrechten, kein anderes Unternehmen Modifikationen an der Softwaregrundlage vornehmen kann.
Die DigiOnline GmbH verfügt über die alleinigen Lizenzrechte an dieser Software. Sie ermöglicht keine Unterlizenzierung für Entwicklungsarbeiten. Daher wurde im Rahmen dieser Vergabe lediglich die DigiOnline GmbH zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Technische Weiterentwicklung für das vhs-Lernportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50670
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt 10 Kalendertage nach Absendung der beabsichtigten Zuschlagserteilung an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.