Sanierung Hallenbad in Selm - TGA - technische Gebäudeausrüstung Referenznummer der Bekanntmachung: 62-2021-S
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Selm
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 59379
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.selm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Hallenbad in Selm - TGA - technische Gebäudeausrüstung
Die Stadt Selm verfügt über eine Schwimmhalle im Stadtteil Selm, die in der Mitte der 1970er Jahre mit einer Sportbecken-größe von 25 x 10 Meter errichtet wurde. Die Flächen der Schwimmhalle teilen sich wie folgt auf:
- Schwimmhallte 483,96 m²
- Umkleidetrakt 156,96 m²
- Neben- und Technikräume 107,64m²
Der umbaute Raum wurde mit 5.168,88 m³ ermittelt.
Auftragsgegenstand ist die komplette Planung nach HOAI 2021 §56 Abs. 1, Honorarzone III Basishonorarsatz, für die Rettungswache in den Leistungsphasen 1 bis 9.
- für weitere Informationen siehe Leistungsverzeichnis
59379 Selm
Die Stadt Selm verfügt über eine Schwimmhalle im Stadtteil Selm, die in der Mitte der 1970er Jahre mit einer Sportbecken-größe von 25 x 10 Meter errichtet wurde. Die Flächen der Schwimmhalle teilen sich wie folgt auf:
- Schwimmhallte 483,96 m²
- Umkleidetrakt 156,96 m²
- Neben- und Technikräume 107,64m²
Der umbaute Raum wurde mit 5.168,88 m³ ermittelt.
Auftragsgegenstand ist die komplette Planung nach HOAI 2021 §56 Abs. 1, Honorarzone III Basishonorarsatz, für die Rettungswache in den Leistungsphasen 1 bis 9.
- für weitere Informationen siehe Leistungsverzeichnis
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Technische Gebäudeausrüstung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPSYYVD5TH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.