Rahmenvereinbarung Training in der NRW.BANK Los 5: Führung Referenznummer der Bekanntmachung: 391-101-79520
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40213
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]6
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nrwbank.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Training in der NRW.BANK Los 5: Führung
Personalentwicklung: Training in der NRW.BANK
Los 5: Führung
NRW.BANK AöR Kavalleriestraße 22 40213 Düsseldorf Die Personalentwicklungsmaßnahmen finden nach
näherer Maßgabe der NRW.BANK im jeweiligen Einzelauftrag in den Geschäftsräumen der NRW.BANK in
Düsseldorf bzw. Münster, an externen Veranstaltungsorten und / oder virtuell statt, je nach Ausrichtung des
Trainers und seines Leistungsangebotes.
Die NRW.BANK sucht im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung nach Bedarf Anbieter zur Konzeption und Durchführung von internen Trainingsmaßnahmen für ein breites Themenspektrum wie Fachthemen, Führungs-, Methoden- und Verhaltenskompetenz. Ziel ist die nachhaltige Sicherstellung von Wissen und Kompetenzen für Mitarbeitende und Führungskräfte im Kontext des Förderauftrages. Dabei sollen aktuelle methodisch/didaktische Trends und flexible, digitale Lernformen Berücksichtigung finden. Zu diesem Zweck wird vorliegend eine Rahmenvereinbarung mit 5 Losen ausgeschrieben. Die vorliegenden Bewerbungsbedingungen betreffen das Los 5: "Führung". In diesem Los werden bis zu acht Bieter bezuschlagt. Die Vergabe der Einzelaufträge (Dienstleistungen) erfolgt im Rahmen von Miniwettbewerben.
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen i. S. d. §§ 123, 124 GWB ist der Vordruck 04: Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu verwenden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50858
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40489
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10719
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fulda
NUTS-Code: DE732 Fulda
Postleitzahl: 36043
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50733
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Haan
NUTS-Code: DEA1C Mettmann
Postleitzahl: 42781
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53115
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPNYH5D9DC
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein
bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder
Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich
dieses Gesetzes zu benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen
Beteiligten benennen.