Begrenzter Hochbaulicher und freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb gemäß RPW 2013 "Zukunft der Bäderlandschaft" in Schwelm mit anschließendem Verhandlungsverfahren gemäß VgV 2016 Referenznummer der Bekanntmachung: 21-1068: Bäderlandschaft Schwelm
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwelm
NUTS-Code: DEA56 Ennepe-Ruhr-Kreis
Postleitzahl: 58332
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.schwelm.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA53 Hagen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44135
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.post-welters.de
Abschnitt II: Gegenstand
Begrenzter Hochbaulicher und freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb gemäß RPW 2013 "Zukunft der Bäderlandschaft" in Schwelm mit anschließendem Verhandlungsverfahren gemäß VgV 2016
Die Stadt Schwelm verfügt über zwei Bäder, ein Freibad sowie ein Hallenbad. Beide Bäder sind am Ende ihrer technischen Lebenszeit angekommen und benötigen andauernde hohe und dabei wenig nachhaltige Investitionen in die technischen Anlagen. Daher hat der Rat der Stadt Schwelm beschlossen von einer Sanierung der Bäder abzusehen und stattdessen, am Standort des heutigen Freibades, eine neue Bäderlösung für ganzjähriges Schwimmen mit Außenschwimmbereich zu entwickeln.
Im Rahmen eines umfangreichen und noch immer andauernden Beteiligungsprozesses hat ein Arbeitskreis, bestehend aus interessierten Bürgerinnen und Bürgern, Personen der Verwaltung, Vereinen, Schulen und Politiker*innen, unter fachlicher Begleitung die konzeptionellen und technischen Rahmenbedingungen für einen Neubau erarbeitet, die die Grundlage für den nun anstehenden Wettbewerb bildet. Vorrangiges Ziel ist es eine tragfähige und vor allem finanzierbare Lösung für ganzjähriges Schwimmen in Schwelm zu finden.
Um für diese anspruchsvolle Planungsaufgabe das bestmögliche Entwurfskonzept und ein geeignetes Planungsteam (Objektplanung Gebäude i.S. HOAI 2021 § 37 und Objektplanung Freianlagen i.S. HOAI 2021 § 39 jeweils LPH 1 bis 9 (stufenweise)) zu finden, ist die Durchführung eines Realisierungswettbewerbes gemäß RPW 2013 mit insgesamt ca. 15 Teilnehmenden vorgesehen. Im Anschluss an den Realisierungswettbewerb wird ein Verhandlungsverfahren nach VgV durchgeführt.
Die Auslobung hat der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen vorgelegen, diese hat die Übereinstimmung mit den Regeln unter der Nummer W 80/21 bestätigt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Wettbewerb richtet sich an Architekten*innen sowie Landschaftsarchitekten*innen. Bevollmächtigter Vertreter eines teilnehmenden Teams aus diesen beiden Fachgebieten ist der Architekt/die Architektin (Federführung). Die Wettbewerbssprache ist Deutsch.
Die Zahl der Wettbewerbsteilnehmer ist insgesamt auf 15 beschränkt. Neben den 5 gesetzten Teilnehmenden (vgl. Abschnitt IV.1.7) werden weitere 10 Teilnehmende aus dem Kreis der Bewerber*innen, die einen form- und fristgerechten Teilnahmeantrag eingereicht und ihre Teilnahmeberechtigung (s.u.) nachgewiesen haben, durch Losentscheid ausgewählt. Zudem werden ausreichend Nachrücker gelost. Ein über die unten genannten Mindestanforderungen hinausgehende Auswahlentscheidung anhand der Anzahl oder Qualität von Referenzen erfolgt nicht. Die ausgewählten Bewerber*innen werden benachrichtigt und haben die Teilnahme innerhalb gesetzter Frist zu bestätigen, geloste Nachrücker rücken im Falle einer Absage nach. Auch im Falle einer Absage eines der bereits ausgewählten Büros (Abschnitt IV.1.7) rückt ein geloster Nachrücker nach.
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Interessenten für die Teilnahme am Wettbewerb müssen bis zum Ablauf der in Abschnitt IV.2.2 angegebenen Frist einen vollständig ausgefüllten Teilnahmeantrag einschließlich Anlagen einreichen. Die hierfür zu verwendende Teilnahmeantrag (Bewerbungsformular) kann unter der in Abschnitt I.3 angegebenen Internetadresse heruntergeladen werden. Der Teilnahmeantrag muss zwingend über das Bietertool der Vergabeplattform (siehe Abschnitt I.3) eingereicht werden. Auf anderem Wege (z.B. per E-Mail, Fax oder Post) eingereichte Teilnahmeanträge bleiben unberücksichtigt. Mit der Einreichung
in Textform nach § 126b BGB gelten der Teilnahmeantrag & alle damit eingereichten Unterlagen (außer Anlage 2, Dritterklärungen) als unterschrieben. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Bewerber*innen, die als Einzelner und/oder Mitglied einer Bewerbergemeinschaft mehrere Bewerbungen einreichen, oder die am
Tag der Bekanntmachung angestellter oder freier Mitarbeitender eines Bewerbers oder eines Mitglieds einer Bewerbergemeinschaft sind. Außerdem gelten die in den §§ 123 und 124 GWB sowie in § 79 Abs. 2 VgV genannten Ausschlussgründe, zu denen Eigenerklärungen im Teilnahmeantrag abzugeben sind.
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Mit dem Teilnahmeantrag sind neben dem ausgefüllten Bewerbungsformular folgende Nachweise zur Teilnahmeberechtigung am Wettbewerb einzureichen:
1. Geeigneter Nachweis der Berufsqualifikation als Architekt*in und Landschaftsarchitekt*in bzw. der Berechtigung zur entsprechenden Tätigkeit in der Bundesrepublik Deutschland (z.B. durch eine entsprechende Bescheinigung oder Beitragsrechnung der Architektenkammer) (als Anlage 7 des Bewerbungsformulars);
2. Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung; werden die im Auftragsfall geforderten Mindestdeckungssummen von 2 Mio. EUR für Personenschäden und 1,5 Mio. EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden), jeweils mindestens 2-fach maximiert je Versicherungsjahr, nicht erreicht, muss zusätzlich eine Eigenerklärung eingereicht werden, dass die Deckungssummen im Auftragsfall entsprechend aufgestockt werden, ggf. durch eine projektbezogene Versicherung (als Anlage 6 des Bewerbungsformulars);
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Angaben zu Nachunternehmen (einschließlich eines Verfügungsnachweises, z.B. durch Verpflichtungserklärung) sind nur erforderlich, wenn sich ein*e Bewerber*in im Wege der Eignungsleihe auf deren Ressourcen beruft.
Bewerbergemeinschaften müssen die unter 1 und 2 genannten Teilnahmevoraussetzungen für jedes Mitglied nachweisen.
Im Falle fehlender oder unvollständiger Unterlagen behält sich die Ausloberin eine Nachforderung unter Fristsetzung in analoger Anwendung des § 56 VgV vor.
Auskünfte über die Ausschreibungsunterlagen sind schriftlich im Kommunikationsraum über das Vergabeportal zu beantragen.
Architekt*in bzw. Landschaftsarchitekt*in gem. der RL 2005/36/EG
Teilnahmeberechtigt am Wettbewerb sind in den EWR-/WTO-/GPA-Staaten ansässige natürliche Personen, juristische Personen und Bewerbergemeinschaften, deren Projektverantwortlicher zur Führung der Berufsbezeichnung (Architekt*in bzw. Landschaftsarchitekt*in) befugt ist.
Ist die Berufsbezeichnung am jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als (Architekt*in bzw. Landschaftsarchitekt*in) wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2013/55/EU entspricht.
Zugelassen ist, wer nach den Architektengesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt*in bzw. Landschaftsarchitekt*in zu tragen oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt*in bzw. Landschaftsarchitekt*in tätig zu werden oder die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt*in bzw. Landschaftsarchitekt*in nach § 2, 7 BauKaG NRW (Auswärtiger Landschaftsarchitekt) und den Geschäftssitz/Wohnsitz in dem vom EWR- Abkommen erfassten Gebiet oder in einem sonstigen Drittstaat, sofern dieser ebenfalls Mitglied des WTO-Dienstleistungsabkommens ist, haben. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen entsprechenden Landschaftsarchitekten benennen. Vergleiche einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften § 75 (1), (2) und (3) VgV.
Abschnitt IV: Verfahren
Das Preisgericht wird sein Urteil aus der Qualität der Wettbewerbsarbeiten bilden und hierbei folgenden Bewertungsrahmen zugrunde legen (Reihenfolge stellt keine Gewichtung dar; dem Preisgericht ist es vorbehalten, weitere Unterkriterien zu differenzieren):
- Städtebauliche Qualität
- Gestaltqualität und funktionale Qualität hinsichtlich Architektur und Freiraumgestaltung
- Realisierbarkeit und Wirtschaftlichkeit in Bau und Betrieb
- Nachhaltigkeit und energetische Qualität
Die Ausloberin beabsichtigt unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts einen der Preisträger mit den erforderlichen Leistungen zu beauftragen. Die Auftragsvergabe erfolgt im Verhandlungsverfahren nach dem Wettbewerb (§ 14 (4) 8. VgV). Das Wettbewerbsergebnis fließt mit 50% in das Verhandlungsverfahren ein. Die verbleibenden 50% werden aus den nachfolgenden Zuschlagskriterien ermittelt:
- Arbeitsweise & Projektabwicklung 15%
- Fachliche Qualifikation Projekt- und Bauleitung 5%
- Baukosten 15%
- Honorarforderung 10%
- Präsentation & Gestaltung 5%
Sofern mehrere Bieter nach Wertung gemäß Zuschlagskriterien die gleiche Punktzahl erreichen, entscheidet das Losverfahren.
Der Auftraggeber behält sich vor:
- etwaige Verhandlungsgespräche auch digital zu führen,
- den Zuschlag im Rahmen des anschließenden Verhandlungsverfahrens auf das Erstangebot zu erteilen.
Wettbewerbssumme für Preise insgesamt [Betrag gelöscht] EUR.
Folgende Preisgelder sind vorgesehen:
1. Preis: [Betrag gelöscht] Euro
2. Preis: [Betrag gelöscht] Euro
3. Preis: [Betrag gelöscht] Euro
2 Anerkennung: [Betrag gelöscht] Euro
Eine Änderung der Anzahl und der Höhe der Preisgelder ist unter Ausschöpfung der gesamten Wettbewerbssumme bei einstimmigem Beschluss des Preisgerichts möglich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zum Teilnahmeantrag:
Zu den Angaben unter IV.3.3 und IV.3.4 wird klarstellend darauf hingewiesen, dass der Auftrag an einen der Preisträger*innen vergeben wird, soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrundeliegende Aufgabe realisiert wird, und dass die Bindung des Auftraggebers an die Entscheidung des Preisgerichtes die Vergabe der Preise und Anerkennungen sowie die Verteilung der Wettbewerbssumme betrifft.
Weitere Hinweise sind dem Teilnahmeantrag zu entnehmen. Für den Teilnahmeantrag ist das vorgegebene Bewerbungsformular zu verwenden. Bei fremdsprachigen Dokumenten ist zusätzlich eine Übersetzung in die Verfahrenssprache (Deutsch) beizufügen (Eigenübersetzung ausreichend). Eine Erstattung für die Erstellung des Teilnahmeantrags findet nicht statt.
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Folgender Zeitplan ist aktuell vorgesehen:
Ausgabe der Auslobung: 08.04.2022
Kolloquium: Anfang/Mitte April 2022
Abgabe der Wettbewerbsunterlagen: 14.06.2022
Abgabe der Modelle: 21.06.2022
Preisgericht: August 2022
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ACHTUNG:
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei geforderter elektronischer Abgabe in Textform die Angebote/Anträge ausschließlich über das Bietertool auf dem Vergabemarktplatz einzureichen sind !
Bei Fragen zur Abgabe elektronischer Angebote/Anträge oder zu dem dazu verwendeten Bietertool stellt cosinex unter https://support.cosinex.de/unternehmen/ Videotutorials zur Verfügung, die als Anleitung zum Verfahren dienen.
Rückfragen werden für alle Bewerber*innen bzw. Bieter über den Kommunikationsraum im Vergabemarktplatz beantwortet. Nur dort registrierte Unternehmen werden über neue Bewerber- bzw. Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerber- bzw. Bieterinformationen abzurufen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YZ5RK8B
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.brms.nrw.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte.
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist insbesondere unzulässig, soweit:
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.brms.nrw.de