Erweiterung Johannes-Kepler-Gymnasium; Trockenbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 137/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ibbenbüren
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 49477
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ibbenbueren.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung Johannes-Kepler-Gymnasium; Trockenbauarbeiten
Lieferung und Montage Montagewänden und Unterdecken in Trockenbauweise für die Erweiterung des Johanes-Kepler-Gymnasiums
Johannes-Kepler-Gymnasium Wilhelmstraße 210 49477 Ibbenbüren
ca. 965 m² Metallständerwände
ca. 765 m² abgehängte Unterdecken, Gipsbau-Lochplatten
ca. 63 m² fretragende Unterdecken, Gipsbauplatten
ca. 1128 m² Mineralfaserdecken
ca. 128 m Montagestürze
ca. 100 m Abkofferungen
jeweils zusätzliche Kosten für gebogene Ausführung
Lieferung und Montage Montagewänden und Unterdecken in Trockenbauweise
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Trockenbauarbeiten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Iburg
NUTS-Code: DE94E Osnabrück, Landkreis
Postleitzahl: 49186
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPWYRD9PS7
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren
Erkannt wurde, ist der Verstoß gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen.