Dreifachsporthalle Selm - Starkstromanlagen, fernmelde- und informationstechnische Anlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 56-2021-S
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Selm
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 59379
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.selm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Dreifachsporthalle Selm - Starkstromanlagen, fernmelde- und informationstechnische Anlagen
Bei der geplanten Baumaßnahme handelt es sich um die Sanierung und Erweiterung einer Dreifachsporthalle.
Ausgeschrieben werden Arbeiten in Verbindung mit Starkstromanlagen, fernmelde- und informationstechnischen Anlagen.
- für weitere Informationen siehe Leistungsverzeichnis
Starkstromanlagen
Stadt Selm Adenauerplatz 2 59379 Selm
- für weitere Informationen siehe Leistungsbeschreibung
Fernmelde- und informationstechnische Anlagen
Stadt Selm Adenauerplatz 2 59379 Selm
- für weitere Informationen siehe Leistungsverzeichnis
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Starkstromanlagen, fernmelde- und informationstechnische Anlagen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPSYYVD51X
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.