Fassaden-, Putz-, Maler- und Lackierarbeiten - Modernisierung Grandhotel Petersberg Referenznummer der Bekanntmachung: V042
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bundesimmobilien.de
Adresse des Beschafferprofils: www.du-diederichs.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fassaden-, Putz-, Maler- und Lackierarbeiten - Modernisierung Grandhotel Petersberg
Grandhotel Petersberg ; 53639 ; Königswinter
Die Leistungen umfassen im Wesentlichen:
- Reinigung, Teilausbesserungen und Überholungsbeschichtung von Kratzputz-Fassadenflächen, ca. 3.700 qm
- Überholungsbeschichtung und Teilsanierung von Holz-Klappfensterläden, ca. 370 Stk.
- Überholungsbeschichtung von diversen Tor-, Tür- und Fensteranlagen
- Überholungsbeschichtung von Geländern und Handläufen, ca. 430 lfdm
- Überholungsbeschichtung von Holz-Traufgesimsen, ca. 530 lfdm
- Überholungsbeschichtungen diverser andere Bauteile aus Holz und Metall
Die Ausführung erfolgt Grundsätzlich in zwei Bauabschnitten an einem Bestandsgebäude.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Fassaden-, Putz-, Maler- und Lackierarbeiten - Modernisierung Grandhotel Petersberg
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40211
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Grandhotel Petersberg ; 53639 ; Königswinter
Anpassung Nachtragsangebot durch Massenmehrungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40211
Land: Deutschland
Anpassung Nachtragsangebot durch Massenmehrungen
Nach § 22 EU VOB/A ist eine Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit zulässig, wenn entsprechend § 22 EU Abs. 2 Nr. 3 die Änderung aufgrund von Umständen erforderlich geworden ist, die der öffentliche Auftraggeber im Rahmen seiner Sorgfalts-pflicht nicht vorhersehen konnte und sich aufgrund der Änderung der Gesamtcharakter des Auftrags nicht verändert. Erst mit Beginn der Fassadenarbeiten wurde der schlechte Zustand des Bestandes sichtbar.