Erweiterte Rohbauarbeiten - Modernisierung Grandhotel Petersberg Referenznummer der Bekanntmachung: V009
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bundesimmobilien.de
Adresse des Beschafferprofils: www.du-diederichs.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterte Rohbauarbeiten - Modernisierung Grandhotel Petersberg
Grandhotel Petersberg ; 53639 ; Königswinter
Die Leistungen zu den Erweiterten Rohbauarbeiten an einem Bestandsgebäude umfassen im Wesentlichen:
- Mauerarbeiten, ca. 400 qm
- Betonarbeiten, ca. 25 Kubikmeter
- Kernbohr- und Schneidearbeiten, ca. 1.000 Stk.
- Stahlbauarbeiten, ca. 10 t
- Teilabbruch- und -rückbauarbeiten tragender und nichttragender Bauteile unterschiedlicher Qualitäten,
insbesondere:
- Betonbauteile ca. 300 qm
- Mauerwerk ca. 2.200 qm
- Wandbekleidungen ca. 7.000 qm
- Türen ca. 300 Stück
- Bodenbeläge mit und ohne Unterbau ca. 9.000 qm
- Abhangdecken ca. 5.000 qm
- diverse Einbauten
- Installationsleitungen inkl. Dämmung ca. 6.000 m
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Erweiterte Rohbauarbeiten - Modernisierung Grandhotel Petersberg
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: bendorf
NUTS-Code: DEB17 Mayen-Koblenz
Postleitzahl: 56170
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Grandhotel Petersberg ; 53639 ; Königswinter
zusätzliche Abbrucharbeiten und Ertüchtigungsmaßnahmen im Bereich nicht tragender Innenwände
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: bendorf
NUTS-Code: DEB17 Mayen-Koblenz
Postleitzahl: 56170
Land: Deutschland
zusätzliche Abbrucharbeiten und Ertüchtigungsmaßnahmen im Bereich nicht tragender Innenwände
Nach § 22 EU VOB/A ist eine Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit zulässig, wenn entsprechend § 22 EU Abs. 2 Nr. 3 die Änderung aufgrund von Umständen erforderlich geworden ist, die der öffentliche Auftraggeber im Rahmen seiner Sorgfalts-pflicht nicht vorhersehen konnte und sich aufgrund der Änderung der Gesamtcharakter des Auftrags nicht verändert.Dies betrifft die Nachtragsleistungen in Höhe von 20.845,50 € net-to.Die verbleibenden Nachtragsleistungen betragen -1.703,76 € net-to. Es handelt sich um Leistungen, die den Gesamtcharakter des Auftrages nicht ändern. Die Vergabe ist entsprechend § 22 EU Abs. 3 Nr. 2 VOB/A bei Bauaufträgen bis zu einer Höhe von nicht mehr als 15 % des üblichen Auftragswertes zulässig.