Maler- und Lackierarbeiten - Modernisierung Grandhotel Petersberg Referenznummer der Bekanntmachung: V057
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bundesimmobilien.de
Adresse des Beschafferprofils: www.du-diederichs.de
Abschnitt II: Gegenstand
Maler- und Lackierarbeiten - Modernisierung Grandhotel Petersberg
Grandhotel Petersberg ; 53639 ; Königswinter
Die Leistungen umfassen im Wesentlichen die Ausführung von
- ca. 700 qm Bodenbeschichtungen
- ca. 5.500 qm Deckenbeschichtungen
- ca. 6.500 qm Wandbeschichtungen
- ca. 1.000 qm Spachtelungen und Fleckspachtelungen
- Überholungsbeschichtungen an rd. 210 Türen unterschiedlicher Größen
Die Leistungen kommen sowohl als Erst- als auch als Überholungsbeschichtungen zur Ausführung und
beinhalten auch die dazugehörigen Untergrundvorbereitungen.
Die Leistungserbringung erfolgt grundsätzlich in zwei Bauabschnitten an einem Bestandsgebäude.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Maler- und Lackierarbeiten - Modernisierung Grandhotel Petersberg
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40211
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Grandhotel Petersberg ; 53639 ; Königswinter
diverse zusätzliche Malerarbeiten u.a. vom Lenkungsausschuss beschlossene Restleistungen wie den Anstrich der Fenster und Heizungskörper im Bankettsaal, Massenmehrungen und -Minderungen im Vergleich zum Hauptauftrag.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40211
Land: Deutschland
Überholanstrich der Fenster und Heizungskörper, Massenmehrungen und -Minderungen im Vergleich zum Hauptauftrag, der Zustand der Bestandsfenster und Heizungskörper machte nach dem Umbau einen Überholanstrich erforderlich.
Nach § 22 EU VOB/A ist eine Auftragsänderung während der Vertragslauf-zeit zulässig, wenn entsprechend § 22 EU Abs. 2 Nr. 3 die Änderung aufgrund von Umständen erforderlich geworden ist, die der öffentliche Auftraggeber im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht nicht vorhersehen konnte und sich aufgrund der Änderung der Gesamtcharakter des Auftrags nicht ver-ändert.