Maler- und Lackierarbeiten - Modernisierung Grandhotel Petersberg Referenznummer der Bekanntmachung: V041
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bundesimmobilien.de
Adresse des Beschafferprofils: www.du-diederichs.de
Abschnitt II: Gegenstand
Maler- und Lackierarbeiten - Modernisierung Grandhotel Petersberg
Grandhotel Petersberg ; 53639 ; Königswinter
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Erst- und Überholungsbeschichtung von Wänden und Decken
in Räumen und Treppenhäusern, der Überholungsbeschichtung von Stahlbauteilen und Stahltreppen, der
Überholungsbeschichtung von Holzoberflächen, wie z. B. Türen, Trennwänden, Einbauschränken, die Q3-
Spachtelung von Wänden und Decken und die Tapezierung von Wänden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Maler- und Lackierarbeiten - Modernisierung Grandhotel Petersberg
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40211
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Grandhotel Petersberg ; 53639 ; Königswinter
zusätzliche Leistungen zur Schließung von Schlitzen und Wandöffnungen sowie die Aufarbeitung von bestehenden Holzfußleisten in öffentlichen Bereichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40211
Land: Deutschland
zusätzliche Leistungen zur Schließung von Schlitzen und Wandöffnungen sowie die Aufarbeitung von bestehenden Holzfußleisten in öffentlichen Bereichen.
Bei den Leistungen im Rahmen dieser Nachtragsvereinbarung handelt es sich um zusätzliche Leistungen, die den Gesamtcha-rakter des Auftrages nicht ändern. Die Vergabe ist entsprechend § 22 EU Abs. 3 Nr. 2 VOB/A bei Bauaufträgen bis zu einer Höhe von nicht mehr als 15 % des üblichen Auftragswertes zulässig.