Fassaden-, Putz-, Maler- und Lackierarbeiten - Modernisierung Grandhotel Petersberg Referenznummer der Bekanntmachung: V042
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bundesimmobilien.de
Adresse des Beschafferprofils: www.du-diederichs.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fassaden-, Putz-, Maler- und Lackierarbeiten - Modernisierung Grandhotel Petersberg
Grandhotel Petersberg ; 53639 ; Königswinter
Die Leistungen umfassen im Wesentlichen:
- Reinigung, Teilausbesserungen und Überholungsbeschichtung von Kratzputz-Fassadenflächen, ca. 3.700 qm
- Überholungsbeschichtung und Teilsanierung von Holz-Klappfensterläden, ca. 370 Stk.
- Überholungsbeschichtung von diversen Tor-, Tür- und Fensteranlagen
- Überholungsbeschichtung von Geländern und Handläufen, ca. 430 lfdm
- Überholungsbeschichtung von Holz-Traufgesimsen, ca. 530 lfdm
- Überholungsbeschichtungen diverser andere Bauteile aus Holz und Metall
Die Ausführung erfolgt Grundsätzlich in zwei Bauabschnitten an einem Bestandsgebäude.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Fassaden-, Putz-, Maler- und Lackierarbeiten - Modernisierung Grandhotel Petersberg
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40211
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Grandhotel Petersberg ; 53639 ; Königswinter
Massenmehrung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40211
Land: Deutschland
Massenmehrung aufgrund des schlechten Bestandes
Nach § 22 EU VOB/A ist eine Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit zulässig, wenn entsprechend § 22 EU Abs. 2 Nr. 3 die Änderung aufgrund von Umständen erforderlich geworden ist, die der öffentliche Auftraggeber im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht nicht vorhersehen konnte und sich aufgrund der Änderung der Gesamtcharakter des Auftrags nicht verändert. Erst nach Beginn der Fassadenarbeiten wurde der schlechte Bestand erkennbar.