Sanierung der Außenanlagen - Modernisierung Grandhotel Petersberg Referenznummer der Bekanntmachung: V012
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bundesimmobilien.de
Adresse des Beschafferprofils: www.du-diederichs.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung der Außenanlagen - Modernisierung Grandhotel Petersberg
Grandhotel Petersberg ; 53639 ; Königswinter
Betonsteinpflaster ausbauen, Asphaltarbeiten, wassergebundene Decke
überarbeiten, Naturstein-Kleinpflaster verlegen, Großformatplatten richten, Naturstein Großpflaster
Einfassungen versetzen, Beton-Rechteckpflaster verlegen, Blockstufen versetzen,
Rasen anlegen und pflegen, Rasenwaben einbauen, Markierungsarbeiten.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Sanierung der Außenanlagen - Modernisierung Grandhotel Petersberg
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neuhäusel
NUTS-Code: DEB1B Westerwaldkreis
Postleitzahl: 56335
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Grandhotel Petersberg ; 53639 ; Königswinter
Massenmehrungen im Vergleich zum Hauptauftrag, weitere befahrbare Flächen sind zu reinigen. Außerdem Lieferung von Basaltfindlingen, die zur Abgrenzung zwischen Fahrwegen und Grünfläche dienen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neuhäusel
NUTS-Code: DEB1B Westerwaldkreis
Postleitzahl: 56335
Land: Deutschland
Massenmehrungen im Vergleich zum Hauptauftrag, weitere befahrbare Flächen sind zu reinigen. Außerdem Lieferung von Basaltfindlingen, die zur Abgrenzung zwischen Fahrwegen und Grünfläche dienen.
Es handelt sich um zusätzliche Leistungen in Höhe von insgesamt 8.568,48 € netto, die den Gesamtcharakter des Auftrages nicht ändern. Die Vergabe ist entsprechend § 22 EU Abs. 3 Nr. 2 VOB/A bei Bauaufträgen bis zu einer Höhe von nicht mehr als 15 % des üblichen Auftragswertes zulässig.