Mehrdimensionales Führungsfeedbackinstrument (mFFB) Online-Tool Referenznummer der Bekanntmachung: LZPD; mFFB-Tool
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47059
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.polizei.nrw.de/lzpd
Abschnitt II: Gegenstand
Mehrdimensionales Führungsfeedbackinstrument (mFFB) Online-Tool
Gegenstand des zu vergebenden Auftrags ist die Lieferung einer Software für ein mehrdimensionales Führungsfeedbackinstrument (mFFB) mit Wartung und Service für diese Software.
Duisburg
In Nordrhein-Westfalen nimmt die Polizei ihre Aufgaben in 47 Kreispolizeibehörden und drei Landesoberbehörden (LOB) mit circa 56.000 Beschäftigten, davon mehr als 42.000 Polizeibeamtinnen und -beamten wahr. Die nordrhein-westfälische Polizei ist zweistufig organisiert. Die Basis bilden 47 Kreispolizeibehörden. Das Innenministerium (IM NRW) ist oberste Aufsichtsbehörde. Es führt die Aufsicht über alle Polizeibehörden und wird bei der Aufsicht über die Kreispolizeibehörden von den drei LOB unterstützt. Die LOB nehmen zudem landeszentrale Aufgaben wahr.
Die ca. 5.500 Führungskräfte (FK) in der Polizei NRW führen mit den Mitarbeitenden (MA) neben dem Mitarbeitergespräch als weiteres Führungsinstrument jährlich ein Führungsfeedback (FFB) durch.
Es ist beabsichtigt, ein Online-Tool für die Durchführung eines mFFB zu erwerben. Erwartet wird ein wird ein den Anforderungen des Auftraggebers entsprechendes, webbasiertes Online-Tool, welches in der IT-Landschaft der Polizei NRW gehostet wird und die Möglichkeit der Erstellung und Bereitstellung von zuvor festgelegten Kennzahlen, ggf. über eine Schnittstelle zu anderen Systemen, bietet. Die Belange des Datenschutzes müssen umfassend Berücksichtigung finden, insbesondere dürfen die Rohdaten für keine am mFFB beteiligte Person sichtbar sein. Ein umfassendes Rechte- und Rollenkonzept muss erstellt werden. Die "Anforderungen der Polizei NRW an die IT-Sicherheit" müssen berücksichtigt werden. Es gelten besondere Anforderungen an die Barrierefreiheit, den Datenschutz und die IT-Sicherheit. Es sind die Vorgaben des Dokumentes "Basisleitplanken IT-Infrastruktur" einzuhalten.
Mit einem voraussichtlichen Ende des Vergabeverfahrens ist gegen Juli 2022 zu rechnen. Die Software soll spätestens im 2. Quartal 2023 in den Wirkbetrieb genommen werden. Im 2. Quartal 2023 soll daher eine Abnahme erfolgen, so dass die Software mit voller Funktionalität genutzt werden kann. Ab dem Zeitpunkt der Abnahme soll auch die Wartung/Pflege der Software für zunächst 60 Monate beginnen. Ein Probebetrieb für ausgesuchte Behörden und mit zwischen AG und AN abgestimmten Funktionalitäten ist spätestens im 1. Quartal 2023 zu ermöglichen.
Die Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung und dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Auf die zusätzlichen Angaben unter Ziffer VI.3 dieser Bekanntmachung wird hingewiesen.
Service und Wartung können jeweils um ein Jahr verlängert werden, sollte durch den Auftraggeber keine Kündigung 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit erfolgen.
Der Auftrag umfasst optional den Abruf von bis zu 10 Personentagen für ggf. zusätzlich notwendige Arbeiten bei der Implementierung, die abgerufen werden, wenn dies aus Sicht des Auftraggebers erforderlich ist. Ein Anspruch auf Erbringung des Personenkontingents besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Alle Nachweise und Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, formell fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter Abschnitt III.1.1. aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter Abschnitt III.1.2. und III.1.3. aufgeführten Unterlagen können für die Bietergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden. Die Vergabestelle behält sich vor Zuschlagserteilung vor, von dem für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter Führungszeugnisse sowie Gewerbezentralregisterauszüge zu fordern und Abfragen bei Korruptions- und Vergaberegistern vorzunehmen.
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Die Vergabestelle behält sich zudem vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten. Dies gilt auch bezogen auf Unterauftragnehmer. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen.
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Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind unter Abschnitt III.1.1 im Einzelnen erforderlich:
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- Soweit zutreffend: Bietergemeinschaftserklärung. Hierfür ist das Formular I "Erklärung der Bewerber/Bietergemeinschaft" zu verwenden;
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- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB. Diese Erklärungen können durch die Abgabe des den Vergabeunterlagen beigefügten Formulars II "Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaftsmitglieder" erbracht werden;
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- Aktueller Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes. Falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht, eine formlose Erklärung, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind.
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- Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG. Hierfür ist das Formblatt III "Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG" zu verwenden.
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Die unter Ziffer III.1.2) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. einer Bietergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen. Im Übrigen gilt das unter Ziffer III.1.1 ausgeführte. Geforderte Erklärungen / Nachweise sind:
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- Erklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens in EUR (netto) jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre und über den Umsatz im Bereich "Mitarbeiter- oder Führungskräfte-Feedback-Software". Hierfür ist das Formular IV "Erklärung zu den Umsätzen" zu verwenden und vollständig auszufüllen.
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- Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von je 1,5 Mio. EUR für Sachschäden, 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und 1,5 Mio. EUR für Vermögensschäden oder eine entsprechende Absichtserklärung, das ein Abschluss im Falle der Zuschlagserteilung erfolgen wird. Hierfür ist das Formular V "Erklärung zu der Betriebshaftpflichtversicherung " zu verwenden.
Ein Mindestgesamtumsatz von 1 Mio. EUR (netto) der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre muss erreicht oder überschritten worden sein. Andernfalls erfolgt ein Ausschluss.
Die unter Ziffer III.1.3) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. einer Bietergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen. Im Übrigen gilt das unter Ziffer III.1.1 ausgeführte. Geforderte Erklärungen / Nachweise sind:
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- Eigenerklärung zum Unternehmen, unter Berücksichtigung folgender Punkte: Firma, Hauptsitz und Gründungsjahr des Bieters, Geschäftsfelder, Erreichbarkeit im Notfall, Regelarbeitszeit im Unternehmen, Darstellung der Mitarbeiterstruktur einschließlich Nennung der Gesamtzahl aller Mitarbeiter sowie der Mitarbeiterzahl einzelner Berufsgruppen. Für die Darstellung des Unternehmens ist das Formular IV "Eigenerklärung zum Unternehmen" zu verwenden. Soweit erforderlich sind die darin genannten Erklärungen in separaten Nachweisen selbst zu erstellen.
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- Es ist mindestens 1 Unternehmens-Referenzen über die Lieferung und Installation vergleichbarer Mitarbeiter- oder Führungs-Feedback-Software innerhalb der letzten 5 Jahre inklusive jeweils einer aussagekräftigen Kurzbeschreibung des Auftragsinhalts einzureichen. Für die Referenzen gilt, dass eine Benennung des Auftraggebers und eines Ansprechpartners sowie die Angabe des Auftragswertes und des Ausführungszeitraumes vorzunehmen ist. Es werden nur Referenzen gewertet, die schlussabgenommen sind. Hierfür sind die Formulare VII "Unternehmens-Referenz" zu verwenden.
Alle genannten Anforderungen sind Mindeststandards.
Auf
- den EVB IT-Vertrag nebst AGB und Vertrag über Serviceleistungen,
- die Besonderen Vertragsbedingungen zum Mindestlohngesetz,
- die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW,
- die Zusätzlichen Vertragsbedingungen des Landes NRW (ZVB-NRW) in der zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung gültigen Fassung, sowie
- die Regelungen des BGB wird hingewiesen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Das vom Auftraggeber durchgeführte Verfahren ist ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach Maßgabe der VgV. Die vergaberechtlichen Grundsätze der Transparenz des Verfahrens und der Gleichbehandlung aller Bieter werden im gesamten Verfahren streng beachtet.
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2. Die für die Angebotsabgabe erforderlichen Formulare und Vordrucke (siehe Ziff. III.1) können über den unter I.3 angegebenen Link heruntergeladen werden.
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3. Auskunftsersuchen des Interessenten sind ausschließlich über die Vergabeplattform an den Auftraggeber zu richten. Andere Stellen dürfen keine Auskünfte erteilen. Dennoch anderweitig erlangte Auskünfte sind unbeachtlich.
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Bekanntmachungs-ID: CXPNYD0D0T1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme rügen.
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach §160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
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3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
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4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/