Rahmenvereinbarung tragbare digitale Kompaktspektrometer mit Erfassung der Gamma-Ortsdosisleistung (RIIDs) Referenznummer der Bekanntmachung: B 19.10 - 0248/20/VV : 2
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]710
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung tragbare digitale Kompaktspektrometer mit Erfassung der Gamma-Ortsdosisleistung (RIIDs)
Rahmenvereinbarung zur Lieferung von digitalen nuklididentifizierenden Dosisleistungswarngeräten
16356 Blumberg
Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von
- bis zu 65 tragbaren digitalen Kompaktspektrometern mit Erfassung der Gamma-Ortsdosisleistung (engl.: Radio Isotope Identification Device - RIIDs),
- einer unbegrenzten Volumen-Lizenz oder bis zu 30 Einzellizenzen Steuersoftware,
- bis zu 30 Datenkabeln,
- bis zu 30 Installationen der Software auf Computern der Nutzer,
- bis zu 30 Mehrkostensätzen, wenn Softwareinstallationen unabhängig von der Auslieferung von RIIDs erfolgen müssen,
- bis zu 30 2-tägigen Schulungen,
- bis zu 30 Mehrkostensätzen, wenn Schulungen unabhängig von der Auslieferung von RIIDs erfolgen müssen,
Die vorgenannten Mengen sind jeweils die Höchstmengen.
Option zur einmaligen Verlängerung der Rahmenvereinbarung um 12 Monate
siehe II.2.7
Zur Überprüfung der angebotenen Leistungen ist ein verifizierender Test vorgesehen. Hierfür muss ein entsprechendes Testmuster kostenfrei geliefert und ca. 3 Wochen überlassen werden, Details siehe Dokument "02 - Hinweise für dieses Verfahren und besondere Bewerbungsbedingungen" (vgl. VI.3).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Lieferung von digitalen Dosisleistungsmessgeräten oder tragbaren digitalen Kompaktspektrometern mit Erfassung der Gamma-Ortsdosisleistung (engl.: Radio Isotope Identification Device - RIIDs) für die letzten drei Geschäftsjahre anzugeben. Der Umsatz muss mindestens [Betrag gelöscht] EUR pro Jahr betragen. Übersenden Sie hierzu bitte eine Eigenerklärung in Form einer selbsterstellten Liste.
Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entschei-det sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebots-schluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens 1 geeigneten Referenz in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenz(en) dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
- Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
- Wert des Auftrages,
- Zeitraum der Leistungserbringung,
- Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
- Die Referenz(en) darf/dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
- Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen:
-- Die Referenzleistung muss die Lieferung und betriebsbereite Übergabe von digitalen Dosisleistungsmessgeräten oder von tragbaren digitalen Kompaktspektrometern mit Erfassung der Gamma-Ortsdosisleistung (RIIDs) und das Durchführen von Benutzerschulungen an diesen bzw. für derartige Geräte belegen. Die Referenzleistungen können Gegenstand eines gemeinsamen Vertrages oder mehrerer Verträge sein (die Referenzleistung kann mit mehreren Einzelleistungen nachgewiesen werden, z.B. Vertrag 1 "Lieferung solcher Geräte" und Vertrag 2 "Durchführen von Benutzerschulungen für solche Geräte".)
-- Jeder Leistungsteil (Lieferung und Schulung) muss in mindestens 1 Referenz enthalten sein (1 Referenz für den Leistungsteil "Lieferung von digitalen Dosisleistungsmessgeräten oder von tragbaren digitalen Kompaktspektrometern mit Erfassung der Gamma-Ortsdosisleistung (RIIDs)" und 1 Referenz für den Leistungsteil "Durchführen für Benutzerschulungen".
- Die genannten Referenzprojekte müssen abgeschlossen sein.
- Für die Referenzen ist die Vorlage "15" zu verwenden. Nutzen Sie die Vorlage bitte mehrfach (1x je Referenz).
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nach-weis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI ent-scheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebots-schluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bsp. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).
Es ist nur 1 Referenz gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die 'Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
Die 'Anlage Unternehmensdaten' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Der Ablauf des Vergabeverfahrens und die mit dem Angebot einzureichenden Unterlagen und Informationen sind abschließend im mit den Vergabeunterlagen veröffentlichten Dokument "02 - Hinweise für dieses Verfahren und besondere Bewerbungsbedingungen" dargestellt.
Die im Abschnitte II.1.4 verwendete Bezeichnung "digitale nuklididentifizierende Dosisleistungsmessgeräte" und die Bezeichnung "tragbares digitales Kompaktspektrometer mit Erfassung der Gamma-Ortsdosisleistung (RIIDs)" bezeichnen identische Produkte.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.