Lieferung von Natriumbicarbonat zur Rauchgasreinigung Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/S 162-426132
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschweiler
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52249
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mva-weisweiler.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Krefeld
NUTS-Code: DEA14 Krefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47829
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.egk.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Natriumbicarbonat zur Rauchgasreinigung
Lieferung von Natriumbicarbonat zur Rauchgasreinigung der Müllverbrennungsanlage Weisweiler (Nordrhein-Westfalen) sowie der Müllverbrennungsanlage Krefeld (Nordrhein-Westfalen)
Eschweiler-Weisweiler und Krefeld
Lieferung von Natriumbicarbonat zur Rauchgasreinigung der Müllverbrennungsanlage Weisweiler (Nordrhein-Westfalen) sowie der Müllverbrennungsanlage Krefeld (Nordrhein-Westfalen) mit einer geschätzten Menge von ca. 5.000 t pro Jahr
Möglichkeit der zweimaligen Vertragsverlängerung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bruxelles
NUTS-Code: BE1 Région de Bruxelles-Capitale / Brussels Hoofdstedelijk Gewest
Postleitzahl: B-1120
Land: Belgien
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei dem unter II.1.7 und V.2.4 angegebenen Wert handelt es sich nicht um den tatsächlichen Auftragswert.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Die Unwirksamkeit nach [§ 135] Absatz 1 [GWB] kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. (§ 135 Abs. 2 GWB)