Baubegleitende Baugrunduntersuchung und elektronisches Abfallnachweisverfahren der 3. Baustufe Nord-Süd Stadtbahn, Streckenabschnitt Marktstraße bis Verteiler Süd Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-Vorinformation-69-2
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient der Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www-stadt-koeln.de
Abschnitt II: Gegenstand
Baubegleitende Baugrunduntersuchung und elektronisches Abfallnachweisverfahren der 3. Baustufe Nord-Süd Stadtbahn, Streckenabschnitt Marktstraße bis Verteiler Süd
Baubegleitende Baugrunduntersuchung durch Erstellung von abfalltechnischen Analysen und Deklaration der auszubauenden Stoffe, baugrundtechnische Untersuchung zur Bodenmechanik sowie die gutachterliche Bewertung der für den Wiedereinbau genutzten Ausbaustoffe und Kontrollprüfungen zur Eignung von Liefermateriealien. Elektronisches Abfallnachweisverfahren eANV.
Baubegleitende Baugrunduntersuchung und elektronisches Abfallnachweisverfahren der 3. Baustufe Nord-Süd Stadtbahn Bonner Straße Köln
Die Leistung umfasst die baubegleitende Baugrunduntersuchung und das elektronische Abfallnachweisverfahren für die Baumaßnahme 3. Baustufe des Gesamtprojektes Nord-Süd Stadtbahn im südlichen Bezirk der Stadt Köln.
Der 3. Streckenabschnitt der Nord-Süd Stadtbahn soll von der Marktstraße auf einem besonderen Bahnkörper mit Rasengleis in Mittellage der Bonner Straße bis zu der Endhaltestelle nördlich des Verteilerkreises Süd fortgeführt werden. Auf der circa 2.100 m langen Trasse sind insgesamt vier Haltestellen in Mittellage vorgesehen (Cäsarstraße, Bonner Straße / Gürtel, Ahrweilerstraße und Arnoldshöhe).
Neben den dargestellten Maßnahmen des öffentlichen Personennahverkehrs wird zudem eine Umprofilierung des vorhandenen Straßenraums erforderlich, von welcher der komplette Straßenkörper von Bebauung zu Bebauung betroffen ist. In der Bonner Straße werden im Bereich zwischen Verteilerkreis Süd und Gürtel jeweils zwei Richtungsfahrbahnen angelegt. Im weiteren Verlauf zwischen Gürtel und Marktstraße sind jeweils 4,5 m breite Richtungsfahrbahnen vorgesehen. Dazu kommen in den Knoten zusätzliche Fahrstreifen für Links- und Rechtsabbieger.
Des Weiteren werden die angrenzende Marktstraße und die Schönhauser Straße zwischen Bischofsweg und Koblenzer Straße ausgebaut. Im Raderberggürtel wird im Bereich von der Mertener Straße bis zum Knoten Bonner Straße eine Deckensanierung der Fahrbahnen vorgenommen, in Teilbereichen und im Kreuzungsbereich Raderberggürtel / Mertener Straße wird ein Vollausbau ausgeführt
Baubegleitende Baugrunduntersuchung:
Die "Baubegleitende Baugrunduntersuchung" umfasst die Erstellung von abfalltechnischen Analysen und Deklarationen der auszubauenden Stoffe aus dem zuvor beschriebenen Baufeld, die baugrundtechnischen Untersuchungen zur Bodenmechanik sowie die gutachterliche Bewertung der für den Wiedereinbau genutzten Ausbaustoffe.
Die auszubauenden Stoffe resultieren aus den bestehenden Oberflächenbefestigungen (Asphaltflächen, Pflaster-/ Plattenflächen, Betonflächen) und den Tragschichten und den Böden im Bereich des Ausbauprofils. Soweit Baugrunduntersuchungen vorliegen, werden diese den Bietern mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Ergebnisse einer derzeit noch laufenden Untersuchung zur Aktualisierung der abfalltechnischen Analysen und Deklarationen erhält der Auftragnehmer kurzfristig nach Zuschlagserteilung
Alle Stoffe, die einer Deponie zugeführt werden müssen, sind noch auf der Grundlage der LAGA PN 98 beziehungsweise nach der Deponieverordnung zu beproben. Das bedeutet, diese Stoffe werden während der Bauausführung zunächst in ein Zwischenlager gefahren, dann erfolgt dort eine erneute Beprobung aus den Haufwerken.
Die abfalltechnische Untersuchung aus den Haufwerken ist Gegenstand der hier ausgeschriebenen Leistung.
Die in Teilbereichen des Baufeldes vorhandene Packlage soll ebenfalls während der Bauausführung separiert werden und zum Zwischenlager gefahren werden. Hierfür soll dann ebenfalls eine erneute Beprobung über Haufwerke erfolgen.
Die Anordnung, Zuteilung sowie Kennzeichnung der Haufwerke im Zwischenlager ist von dem AN in Abstimmung mit der örtlichen Bauüberwachung vorzunehmen und zu überwachen.
Es ist davon auszugehen, dass circa 12.000 to Aufbruch-und Aushubmaterial sowie circa 4.500 to Packlage ins Zwischenlager gefahren, in Haufwerken gelagert und neu beprobt werden müssen.
Zusätzlich sind circa 700 to Asphaltaufbruch im Zwischenlager zu beproben und zu untersuchen, die anschließend durch die ausführende Straßenbaufirma einer Deponierung oder Verwertung zugeführt werden.
Fortsetzung siehe II.2.14) Zusätzliche Angaben
Fortsetzung von II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:
Zu dem weiteren Leistungsumfang gehört die abfalltechnische Untersuchung der auszubauenden Stoffe im Bedarfsfall, zum Beispiel beim Auftreten optisch erkennbarer Auffälligkeiten, beim Vorkommen von sehr stark inhomogenen Aufbruch- beziehungsweise Aushubmaterial oder anderen Besonderheiten im Untergrund. Hierzu sind gegebenenfalls zusätzliche Baugrunduntersuchungen direkt aus dem Baufeld über Schürfe oder weitere Sondierungsbohrungen vorzunehmen. Die Arbeiten sind im Vorfeld mit der örtlichen Bauüberwachung abzustimmen.
Die Ergebnisse der Laboruntersuchungen sind auszuwerten und in einem Erläuterungsbericht darzulegen. Der Erläuterungsbericht soll die angewandte Beprobungssystematik beschreiben und die Ergebnisse der Analytiken wiedergeben. Die von den Laboren übergebenen Analytiken müssen alle standartmäßig erforderlichen Parameter, die für die Anmeldung bei den Verwertungs- beziehungsweise Deponiestellen erforderlich sind, enthalten.
Die baugrundtechnischen Untersuchungen zur Bodenmechanik beinhalten statische oder dynamische Lastplattendruckversuche.
Hier sollen im Rahmen von Kontrollversuchen die Tragfähigkeit von Böden und Tragschichtmaterialien überprüft werden.
Bei nicht ausreichender Tragfähigkeit auf dem Erdplanum beziehungsweise Planum, insbesondere im Zusammenhang mit dem zu erwartenden Bodenaustausch, sind entsprechende Empfehlungen zur weiteren Verfahrensweise durch den Auftragnehmer vorzunehmen. Die gutachterliche Beratung und Abstimmung der Vorgehensweise soll in Zusammenspiel mit der örtlichen Bauüberwachung erfolgen.
Ein weiteres Leistungsbild ist die gutachterliche Bewertung bzw. Überprüfung der Eignung der zum Wiedereinbau verwendeten Ausbaustoffe, wie zum Beispiel der Kies-Sand-Gemische. Hier ist gegebenenfalls die Eignung des anstehenden Materials entsprechend zu untersuchen. Die Abläufe und Vorgehensweise haben in Abstimmung mit der örtlichen Bauüberwachung zu erfolgen.
Außerdem sind Kontrollprüfungen zur Eignung von Liefermaterialien vorgesehen.
Elektronisches Abfallnachweisverfahren eANV:
Für die Entsorgung von gefährliche Abfällen mit Mengen > 20 t soll der Auftragnehmer in Vertretung für den Bauherrn das elektronischen Abfallnachweisverfahrens (eANV) ausführen. Dies betrifft sämtliche Dokumente zur Nachweis- und Verbleibskontrolle.
Hierzu gehören die Erstellung der elektronischen Entsorgungsnachweise, das Signieren, Überwachen und Dokumentieren der elektronischen Begleitscheine sowie die elektronische Registerführung.
Für den Aufwand sind die zuvor beschriebenen Mengen der Stoffe, die ins Zwischenlager gefahren und beprobt werden und anschließend einer Deponierung zugeführt werden, zu Grunde zu legen.
Die auszuübende Gutachterliche Tätigkeiten finden im abgesicherten Baustellenbereich beziehungsweise im angrenzenden Zwischenlager statt. Die Verkehrssicherung sowie die erforderlichen Suchgräben, Schürfe und Baufeldfreimachungen werden durch die ausführende Firma des Straßenbaus sichergestellt.
Es ist davon auszugehen, dass sich die gutachterlichen Leistungen über die gesamte Bauzeit der 3. Baustufe Nord-Süd Stadtbahn erstrecken. Die Bauzeit wird circa 45 Monate andauern. Hierbei handelt es sich um eine unverbindliche Schätzung, wobei der Auftragnehmer die vollständigen Leistungen schuldet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Vorlage eines aktuellen Auszuges (nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist für die Einsendung der Angebote) aus dem Handelsregister oder Berufsregister (Verzeichnis der Handwerkskammer, Register der IHK) des Sitzes oder Wohnsitzes der Bieter beziehungsweise der Mitglieder einer Bietergemeinschaft. Für Bieter beziehungsweise Mitglieder einer Bietergemeinschaft, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, ist eine entsprechende Bescheinigung des Berufsregisters ihres Herkunftslandes vorzulegen.
2) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und § 124 GWB vorliegen, Formblatt 3
3) Eigenerklärung der Bieter, ob und auf welche Art der Bieter beabsichtigt, auf den Auftrag bezogen mit anderen Unternehmen zusammenzuarbeiten. Sollte dies der Fall sein, sind mit den Angebotsunterlagen die projektbezogenen Leistungs- und Verantwortungsbereiche der einzelnen Unternehmen anzugeben, Formblatt 4
4) Eine Bietergemeinschaft hat mit Ihren Angebotsunterlagen eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und ein bevollmächtigter Vertreter als Ansprechpartner genannt wird und in der erklärt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftragnehmer rechtsverbindlich vertritt. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft verpflichten sich, im Auftragsfall gesamtschuldnerisch zu haften, Formblatt 5
Sofern sich ein Bieter (oder eine Bietergemeinschaft) zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen, finanziellen oder technischen Leistungsfähigkeit zur Ausführung des vorliegenden Auftrages auf die Fähigkeit eines anderen Unternehmens berufen will, hat er/sie mit dem Angebot insoweit auch für dieses Unternehmen die unter Ziffer 1) bis 2) dargestellten Nachweise und Erklärungen vorzulegen. Zudem hat der Bieter oder die Bietergemeinschaft in diesem Fall einen Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens (zum Beispiel in Form einer Verpflichtungserklärung gemäß Formblatt 6) beifügen, aus dem sich ergibt, dass ihm/ihr die für die Erfüllung des Auftrages erforderlichen Mittel des Drittunternehmens zur Verfügung stehen.
Im Falle einer Bietergemeinschaft haben alle Mitglieder der Bietergemeinschaft einen aktuellen Handelsregisterauszug sowie eine Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB (Ziffern 1 und 2) vorzulegen.
Im Übrigen behält sich die Auftraggeberin die Anforderung entsprechender Nachweise zu den Eigenerklärungen vor.
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise müssen im Fall einer Bietergemeinschaft durch die Bietergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt beziehungsweise die Mitglieder der Bietergemeinschaft die Anforderungen gemeinsam erfüllen. Beruft sich ein Bieter beziehungsweise eine Bietergemeinschaft hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Drittunternehmens, muss der Bieter zusätzlich einen Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens beifügen. In diesem Fall verlangt der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bieters sowie des Drittunternehmens für die Auftragsausführung im Umfang der Eignungsleihe.
1) Eigenerklärung über den Umsatz mit vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 abgeschlossen Geschäftsjahren, Formblatt 7
2) Nachweis einer ausreichenden Betriebshaftpflichtversicherung; alternativ Abgabe einer Eigenerklärung , dass eine bereits bestehende Haftpflichtversicherung im Auftragsfall entsprechend erhöht oder eine Versicherung in der geforderten Höhe abgeschlossen wird, Formblatt 8.
Zu 1) Der Umsatz mit vergleichbaren Leistungen muss im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mindestens [Betrag gelöscht] Euro netto betragen haben. Vergleichbar sind Leistungen der Baugrundbegutachtung.
Zu 2) Die Deckungssummen der Berufshaftpflichtversicherung müssen mindestens [Betrag gelöscht] Euro pro Schadensfall bei Personenschäden und mindestens [Betrag gelöscht] Euro pro Schadensfall für sonstige Schäden betragen, jeweils mindestens zweifach maximiert.
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise müssen im Fall einer Bietergemeinschaft durch die Bietergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt beziehungsweise die Mitglieder der Bietergemeinschaft die Anforderungen gemeinsam erfüllen. Beruft sich ein Bieter beziehungsweise eine Bietergemeinschaft hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Drittunternehmens, muss der Bieter zusätzlich einen Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens beifügen. In diesem Fall muss das Drittunternehmen die Leistungen erbringen, für die seine Kapazitäten benötigt werden.
1) Eigenerklärung zur Anzahl der Beschäftigten im Bereich Baugrunduntersuchung / Elektronisches Abfallnachweisverfahren in den letzten drei Jahren, Formblatt 9
2) Eigenerklärung zu vergleichbaren Referenzprojekten, Formblatt 10
Zu 1) Erforderlich sind mindestens 5 Mitarbeiter (FTW = Full-Time-Equivalent) im Bereich Baugrunduntersuchung / Elektronisches Abfallnachweisverfahren (Ingenieure und Techniker) im jährlichen Mittel in den letzten 3 Jahren.
Zu 2) Es sind mindestens 2 Referenzprojekte erforderlich, im Rahmen derer der Bewerber Baugrunduntersuchungen durchgeführt hat und die ein Auftragsvolumen von mindestens 100.000,- Euro netto hatten. In mindestens einem Referenzprojekt muss das Elektronische Nachweisverfahren zusätzlich Anwendung gefunden haben. Die Referenzen müssen aus den letzten 10 Jahren stammen (gerechnet ab dem Ende der Angebotsfrist), das heißt, in diesem Zeitraum vollständig erbracht und abgeschlossen worden sein.
Die Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nach dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen TVgG NRW) vom 21.03.2018 (TVgG). Hiernach müssen beauftragte Unternehmen sowie deren Nachunternehmerinnen beziehungsweise Nachunternehmer die nach dem TVgG festgelegten Mindestentgelte beziehungsweise Tariflöhne zahlen und Mindestarbeitsbedingungen gewähren (§ 2 TVgG). Die Stadt Köln ist als öffentliche Auftraggeberin berechtigt, Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung dieser Pflichten zu überprüfen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Soweit die Auftraggeberin Formblätter vorgegeben hat, sind ausschließlich diese zu verwenden. Diese sind an den dafür vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen und in Druckbuchstaben mit dem Namen und der Funktion der erklärenden Person zu versehen (Textform im Sinne des § 126b BGB). Hiervon ausgenommen ist das Formblatt zur Eignungsleihe (Formblatt 6). Diesen Nachweis kann der Bieter auch in anderer Form erbringen;
2) Das Verfahren wird über die eVergabe-Plattform https://vergabe.stadt-koeln.de/VMPSatellite/company/welcome.do durchgeführt. Die Angebote sind elektronisch abzugeben, indem sie auf die eVergabe-Plattform hochgeladen werden. Eine fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur ist dafür nicht erforderlich.
3) Hinweise zu den Vergabeunterlagen (zum Beispiel bei Unklarheiten oder Problemen mit den elektronischen Dokumenten) sowie Fragen sind ausschließlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform zu stellen. Mündlich/telefonisch gestellte Fragen werden nicht beantwortet; mündliche/ telefonische Auskünfte bzw. Antworten wären, sollten sie doch erteilt werden, nicht verbindlich. Die Vergabestelle behält sich vor, Fragen, die nicht spätestens bis 10 Kalendertage vor Submissionsbeginn gestellt werden, nicht zu beantworten.
Bekanntmachungs-ID: CXQ0YYRYCKK
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
siehe § 160 Absatz 3 GWB
- innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Stadt Köln nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren
spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind
- innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Köln, der Rüge nicht abhelfen zu wollen
siehe § 135 Absatz 2 GWB
- 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die Stadt Köln über den Abschluss des Vertrages, spätestens jedoch sechs Monate nach Vertragsschluss
Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU