KreisAbfallVerwertungsGesellschaft mbH Minden-Lübbecke Verwertung von heizwertreichen Abfällen Referenznummer der Bekanntmachung: 979/2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hille
NUTS-Code: DEA46 Minden-Lübbecke
Postleitzahl: 32479
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]2
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kavg-ml.de
Abschnitt II: Gegenstand
KreisAbfallVerwertungsGesellschaft mbH Minden-Lübbecke Verwertung von heizwertreichen Abfällen
Übernahme und Verwertung der heizwertreichen Abfälle aus der Aufbereitung der Restabfälle in der mechanisch-biologischen Restabfallbehandlungsanlage Pohlsche Heide. Da das Heizkraftwerk (HKW) Minden ertüchtigt werden soll, müssen Ersatzbrennstoffe (EBS) während der Baumaßnahmen in eine oder mehrere Fremdanlagen abgesteuert werden. Die Verwertung einer Teilmenge dieser heizwertreichen Fraktion ist Gegenstand dieser Ausschreibung.
KreisAbfallVerwertungsGesellschaft mbH Minden-Lübbecke Pohlsche Heide 1 32479 Hille
Übernahme der vertragsgegenständlichen EBS am Entsorgungszentrum Pohlsche Heide und Verwertung.
Weitere Informationen siehe Vergabeunterlagen.
Der AG teilt dem AN 3 Monate vor Vertragsende mit, um welchen Zeitraum sich der Vertrag z. B. wegen Verzögerungen im Bauzeitenplan des HKW verlängern wird.
Der Bieter kann optional die Übernahme einer Teilmenge der heizwertreichen Abfälle von 30 % in ballierter Form anbieten. Der hier angebotene Gesamtpreis für die beiden Positionen wird mit einem Malus für den Aufwand des AG für den betreffenden Anteil von 30 % zur Herstellung der Rundballen versehen. Wenn ein Bieter beide Varianten angeboten hat, wird für die Bewertung die günstigste Variante herangezogen (unter Berücksichtigung des Malus für die Variante mit einer Teilbabnahme von Rundballen). Es steht dem Bieter frei, beide Varianten anzubieten; er kann auch lediglich eine der beiden Varianten anbieten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für den Bieter und jedes Mitglied von Bietergemeinschaften vorzulegen:
BB1 Unternehmensbeschreibung
Als Anlage ist eine eigene Darstellung, Broschüre o. Ä. beizufügen, aus der Angaben zum Unternehmen, zur Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit) sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung hervorgehen.
BB2 Registereintrag
Als Anlage ist ein aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, beizufügen.
Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für Unterauftragnehmer, welche Verwertungsleistungen erbringen sollen, auszufüllen.
Sollte ein Bieter keine Umsätze mit vergleichbaren Leistungen aufweisen, so sind die Umsätze des Unterauftragnehmers anzugeben. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung gemäß Kap. 5.2.4 der Vergabeunterlagen einreichen.
WL 1 Angaben zum Gesamtumsatz der Jahre 2019 bis 2021 (ggf. vorläufig) sowie dem Mittelwert 2019-2021
WL 2 Angaben zum Umsatz mit ähnlichen Leistungen (Behandlung von Siedelungsabfällen) der Jahre 2019 bis 2021 (ggf. vorläufig) sowie dem Mittelwert 2019-2021
Benennung der vorgesehenen Entsorgungsanlage(n) mit Angabe von Name, Betreiber und Adresse der Anlage.
LU 1 Technische Beschreibung der vorgesehenen Abfallbehandlung
Als Anlage ist eine eigene Darstellung, Broschüre o. Ä. beizufügen, aus der die wesentlichen technischen Verfahrensschritte und die entstehenden Behandlungsfraktionen hervorgehen.
Technische Leistungsfähigkeit:
TL 1 Mengenangaben zur/zu den Verwertungsanlage(n)
Angabe der genehmigten Kapazität in t/a sowie Jahresdurchsätze 2019-2021.
Berufliche Leistungsfähigkeit:
Für jeden Bieter (mindestens ein Mitglied von Bietergemeinschaften) sowie für Unterauftragnehmer, welche Verwertungsleistungen erbringen sollen, auszufüllen.
Sollte ein Bieter keine Nachweise für einen bestimmten Bereich aufweisen, so sind die Angaben für den Unterauftragnehmer einzutragen. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung gemäß Kap. Kap. 5.2.4 einreichen.
BL 1 Qualitätssicherung Behandler
Efb-Zertifikat für die Tätigkeit "Behandeln" oder "Verwerten" AVV 19 12 10 und/oder 19 12 12 und/oder 20 03 01
oder:
Darlegung einer gleichwertigen Qualitätssicherung, als gleichwertig gilt z. B. eine Zertifizierung nach ISO 9000 ff bzw. 14000 ff
BL 2 Qualitätssicherung Transporteure
Nachweis der Anzeige über die Tätigkeit ihres Betriebes gemäß § 53 (1) KrWG oder die Erlaubnis zur Beförderung gemäß § 54 (1) KrWG bzw. eine Transportgenehmigung nach § 49 (1) des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes. Gemäß § 54 (3) KrWG sind Entsorgungsfachbetriebe im Sinne von § 56 KrWG, soweit sie für die erlaubnispflichtige Tätigkeit zertifiziert sind, von der Erlaubnispflicht nach § 54 ausgenommen. In diesem Fall ist das entsprechende Zertifikat vorzulegen (Efb-Zertifikat für Tätigkeit "Befördern").
1. Im Fall der Auftragsvergabe an eine Bietergemeinschaft haften alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch.
2. Im Fall der Eignungsleihe haftet auch der Eignungsleihgeber gemäß § 47 Abs. 3 VgV.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu I.3 Kommunikation: die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung: Gemäß § 9 Abs. 3 VgV ist der öffentliche Auftraggeber verpflichtet, den Zugang zu den Vergabeunterlagen ohne Registrierungspflicht zu ermöglichen. Um an der Kommunikation in diesem Vergabeverfahren teilzunehmen (vor allem automatische Benachrichtigungen bei Bieterinformationen zu erhalten), sollten Interessenten sich in ihrem eigenen Interesse beim Portal DTVP für diese Ausschreibung registrieren. Anderenfalls kann nicht sichergestellt werden, dass Bieterinformationen den Interessenten erreichen. Unterbleibt die Registrierung, trägt alleine der Bieter das Risiko, ein Angebot auf nicht mehr aktueller Grundlage einzureichen.
Zu I.3 Kommunikation: Bestehen nach Auffassung des Bieters in den Vergabeunterlagen Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche, sind diese unverzüglich über das Portal DTVP mitzuteilen. Weitere Auskünfte werden ebenfalls nur auf Anfrage über DTVP erteilt.
Allgemein: Das Angebot ist unter Verwendung des im Portal bereitgestellten Formblattes (Angebotsformular) abzugeben.
Zu III.1 Teilnahmebedingungen, für Bietergemeinschaften:
Eine Bietergemeinschaft hat im Angebotsformular ihre Mitglieder aufzuführen und eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
- dass im Auftragsfall eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird,
- dass der benannte Vertreter gegenüber der Auftraggeberin im Vergabeverfahren und im Vertragsvollzug alle Mitglieder rechtsverbindlich vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften,
und in der die beabsichtigte Arbeitsteilung sowie die Gründe und Motive der Zusammenarbeit angegeben sind.
Zu III.1 Teilnahmebedingungen, bei Einsatz von Unterauftragnehmern und bei Eignungsleihe:
Falls Leistungen von einem Unterauftragnehmer ausgeführt werden sollen, ist im Angebotsformular die Erklärung zum Einsatz von Unterauftragnehmern auszufüllen.
Beruft sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (sog. Eignungsleihe), so ist durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachzuweisen, dass dieser dem Bieter die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stellt. Ein Bieter kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese als Unterauftragnehmer die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Zu IV.2.6) Bindefrist: Verzögert sich die Zuschlagserteilung wegen eines Nachprüfungsverfahrens, so sind die am Nachprüfungsverfahren beteiligten Bieter bis vier Wochen nach Rechtskraft des letztinstanzlichen Beschlusses an ihr Angebot gebunden.
Zu IV.2.7 Bedingungen für die Öffnung der Angebote: Der angegebene Zeitpunkt ist der frühestmögliche Öffnungstermin; die Öffnung kann auch später erfolgen.
Allgemein: Es wird auf die Bestimmungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein Westfalen (BVB TVgG NRW) hingewiesen; Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Für Anforderungen an leistungsbezogene Unterlagen uns Angaben siehe Kap. 5 der Vergabeunterlagen.
Für Anforderungen an den Datenschutz siehe Kap. 2.2 der Vergabeunterlagen; insbesondere erklärt der Bieter sich damit einverstanden, dass die von ihm mitgeteilten personenbezogenen Daten und bereitgestellten Unterlagen für das Vergabeverfahren von der Vergabestelle gespeichert und verarbeitet werden. Der Bieter ist außerdem verpflichtet sicherzustellen, dass die Übermittlung der personenbezogenen Daten durch den Bieter an die Vergabestelle rechtmäßig ist. Soweit notwendig, hat der Bieter die betroffenen Personen über die Übermittlung der Daten an die Vergabestelle und deren Verarbeitung für Zwecke des Vergabeverfahrens zu informieren und die Zustimmung der betroffenen Personen einzuholen. Eine gesonderte Information an die betroffenen Personen durch die Vergabestelle erfolgt nicht.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDJRKDV
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.nrw.de
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.