WAN Aachen Referenznummer der Bekanntmachung: 20220128 KBB-Bus
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52070
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.regioit.de
Adresse des Beschafferprofils: www.eva-aachen.de
Abschnitt II: Gegenstand
WAN Aachen
Dienstleistungsvertrag über die Bereitstellung einer Ethernet basierten WAN-Infrastruktur für ca. 25 Standorte in und im Umfeld der Stadt Aachen.
Implementierung eines hochkomplexen WAN-Netzwerkes am Standort Aachen.
Aachen und Umgebung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Implementierung eines hochkomplexen WAN-Netzwerkes für die regio iT am Standort in Aachen. Die regio iT bietet über diese Infrastruktur Dienstleistungen und IT-Services verschiedenster Art für ihre kommunalen Kunden an. Über die hier ausgeschriebene WAN-Infrastruktur sind ca. 25 Kommunen, kommunale Institutionen und deren Abteilungen (hierunter auch Polizei- und Feuerwehrbehörden) sowie Schulen in und im Umfeld der Stadt Aachen an die Rechenzentren der regio iT in Aachen, Hüttenstr. 21, sowie Lombardenstr. 24, angeschlossen (genaue Standortbeschreibung siehe Anlage zur LB). Über diese Infrastruktur werden hochsensible Verwaltungsdaten übertragen. Auch werden die Daten wichtiger kommunaler Fachverfahren wie z.B. das kommunale Meldewesen, die KFZ-Meldestelle, das Einwohnermeldeamt über dieses Netz ausgetauscht.
Die regio iT hat ein einmaliges Optionsrecht, den Vertrag um weitere 12 Monate zu verlängern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sollen die Bieter möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied):
a) Formlose unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck 1), aus der hervorgeht, dass
- keine Ausschlussgründe im Sinne des §§ 123, 124 GWB vorliegen bzw. erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB durchgeführt worden sind
- der Bieter in das einschlägige Berufsregister (Handelsregister oder Handwerksrolle) oder ein vergleichbares Register (Standeskammern etc.) des Herkunftslandes eingetragen ist sowie für seine
Betriebshaftpflichtversicherung, seine Krankenkasse(n) und seiner Berufsgenossenschaft rückstandslos Beiträge entrichtet hat sowie seinen steuerlichen Verpflichtungen nachgekommen ist.
b) Die Abgabe von Angeboten durch Bietergemeinschaften ist nur bei gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter möglich. Hierzu ist eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht mittels
einer Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen. Außerdem haben sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft
namentlich mit Anschrift einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und
die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen (Vordruck 2).
Bei der Eignungsprüfung wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Bietergemeinschaften müssen
eine(n) einzige(n) Ansprechpartner(in) benennen.
Soweit mehrere Unternehmen im Rahmen der Vergabe miteinander kooperieren (z.B. über ein gemeinsames
Tochterunternehmen oder im Rahmen einer Bietergemeinschaft), ist darzulegen, dass die Bietergemeinschaft
als Ganzes sowie die Mitgliedschaft der einzelnen Unternehmen in der Bietergemeinschaft zulässig ist,
insbesondere keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen wurde. Für jedes Mitglied der
Bietergemeinschaft ist zu begründen, inwiefern sein Entschluss zur Beteiligung an der Bietergemeinschaft eine
im Rahmen zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handels liegende Entscheidung ist, z.B. weil das
jeweilige Mitglied zur Zeit der Bildung der Bietergemeinschaft überhaupt nicht oder jedenfalls zu dieser Zeit
nicht über die erforderliche Kapazität zur Durchführung des hier ausgeschriebenen Auftrages verfügt oder aus
anderen Gründen erst die Zusammenarbeit der Bietergemeinschaft das jeweilige Mitglied in die Lage versetzt,
ein erfolgversprechendes Angebot abzugeben.
c) Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Mit dem Angebot sollen die Bieter möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied):
a) Angabe der Gesamtumsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre sowie Angabe der Umsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mit Leistungen, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbar sind sowie Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte (eigenes Personal) (Vordruck 3).
b) Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung oder Nachweis mit Hilfe eines Zertifikats.
c) Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen:
- für Sachschäden bis zu [Betrag gelöscht] Euro je Schadenereignis
- für Vermögensschäden bis zu [Betrag gelöscht] Euro je Schadenereignis
- für Personenschäden bis zu [Betrag gelöscht] Euro je Schadenereignis.
Falls eine Versicherung mit diesen Deckungshöhen derzeit nicht besteht, genügt die Vorlage
(a) einer unterschriebenen schriftlichen Eigenerklärung des Bieters, dass er im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung auf erstes Anfordern des Auftraggebers abzuschließen (Vordruck 6) und
(b) die Erklärung eines Versicherers, dass dieser zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung mit dem Versicherungsnehmer/Bieter bereit ist.
Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Liste der vom Bieter (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied) erbrachten Leistungen, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, möglichst unter Angabe des genauen Auftrags, der Auftragssumme, des Auftraggebers, Ansprechperson mit Kontaktdaten, der Leistungsart und der Leistungszeiträume sowie Nennung von mindestens zwei Referenzen (Vordruck 4), die nicht älter als 5 Jahre sein dürfen, mit einem Layer 2 basierten Ethernet und mindestens 20 angebundenen Standorten mit Bandbreiten zwischen 5 und 10.000 Mbit/s.
Der Bieter muss bereits ISO/IEC 27001 oder gleichwertig in Bezug auf die angebotene Infrastruktur zertifiziert sein und dies nachweisen oder in einer Eigenerklärung zusichern. (Vordruck 5)
Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung von dem für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter eine Auskunft aus dem bundesweiten Wettbewerbsregister anfordern, hilfsweise Abfragen beim Korruptions- und Vergaberegister vornehmen und einen Gewerbezentralregisterauszug gemäß GewO sowie die unter III.1.1) a) zweiter Spiegelstrich genannten Bescheinigungen fordern.
Zudem wird nach Zuschlagserteilung die ausgefüllte und unterzeichnete Auftragsverarbeitungsvereinbarung (Anlage 6) gefordert.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1.) Die gesamte Kommunikation zwischen Auftraggeber und Bietern findet ausschließlich über das in Ziffer I.3) genannte Vergabeportal statt. Der Auftraggeber wird alle Fragen und Antworten auf der in Ziffer I.3) genannten Website anonymisiert zur Verfügung stellen.
2.) Die Angebote sind elektronisch über das in Ziffer I.3) genannte Vergabeportal einzureichen. Hierbei sind die vom Auftraggeber vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Diese sind an den dafür vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen und zu unterschreiben. Eine eingescannte Unterschrift ist ausreichend. Bieter werden gebeten, im Angebot einen Ansprechpartner mit Namen, Adresse, E-Mail und Telefonnummer zu benennen.
Hinweis: Für ein vollständiges Angebot reicht es nicht aus, nur die ausgefüllten Vordrucke einzureichen. Für manche Nachweise stellt der Auftraggeber keine Vordrucke bereit. Dennoch wird der Nachweis gefordert.
3.) Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden.
4.) Bei Bietern, die allein und gleichzeitig als Teil einer Bietergemeinschaft am Verfahren teilnehmen, wird von der Rechtsprechung eine Vermutung dafür angenommen, dass ein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb und eine vergaberechtlich unzulässige Wettbewerbsbeschränkung vorliegt. Dies gilt auch für den Fall, dass ein Bieter sich gleichzeitig an mehreren Bietergemeinschaften beteiligt. Wenn der Bieter an mehreren Angeboten beteiligt ist, selbst oder in Bietergemeinschaft, dann muss er den vermeintlichen Verstoß gegen den Geheimwettbewerb und eine vergaberechtlich zulässige Wettbewerbsbeschränkung auf Anforderung durch Vorlage geeigneter und nachvollziehbarer Nachweise widerlegen. Als Nachweise genügen beispielsweise Eigenerklärungen zu Chinese Walls. Der Auftraggeber wird anhand der vom Bieter selbst oder in Bietergemeinschaft vorgelegten Nachweise prüfen, ob der Geheimwettbewerb tatsächlich nicht gestört ist. Gelingt dem Bieter selbst oder in Bietergemeinschaft die Widerlegung der Vermutung durch Vorlage der Nachweise nicht, wird der Bieter von der Angebotsabgabe ausgeschlossen. Die Angaben zur Zusammensetzung der Bietergemeinschaften sind grundsätzlich bindend. Ein Austausch einzelner Mitglieder der Bietergemeinschaft vor Auftragsvergabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers.
Weitere Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
5.) Beabsichtigt ein Bieter bereits bei Angebotsabgabe, für wesentliche Hauptleistungen Drittunternehmen (z. B. Unterauftragnehmer, verbundene Unternehmen oder sonstige Dritte) vorzusehen, so ist das Drittunternehmen im Angebot zu benennen und Art und Umfang der für den Dritten vorgesehenen Leistungen zu bezeichnen. Auf
Verlangen der Auftraggeberin sind für die Drittunternehmen die in der Vergabebekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen und Angaben einzureichen. Die Auftraggeberin kann dieses Verlangen auf bestimmte Nachweise, Erklärungen und Angaben sowie auf einzelne Drittunternehmen beschränken.
Bekanntmachungs-ID: CXQ1YDLYZK3
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrages innerhalb von 10 Kalendertagen, nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, bei dem Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist nach Ziffer IV.2.2) bei dem Auftraggeber zu rügen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]