Sanierung der Kampa-Halle in Minden - Fachplanung Architektur - Planung Referenznummer der Bekanntmachung: 039 2022 KML
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Minden
NUTS-Code: DEA46 Minden-Lübbecke
Postleitzahl: 32423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung der Kampa-Halle in Minden - Fachplanung Architektur - Planung
Der Kreis Minden-Lübbecke beabsichtigt, die Kampa-Halle ab dem Frühjahr 2023 umfassend zu sanieren und technisch im erforderlichen Umfang für den Versammlungsstättenbetrieb zu ertüchtigen.
Die Entwurfsplanung wurde durch ein beauftragtes Architekturbüro bereits erbracht. Ebenso werden die Fachplanungsleistungen für die technische Ausrüstung bis Leistungphase 3 bis Ende März 2022 fertiggestellt. Die Modifizierung der Entwurfsplanung sowie die Bauantragserstellung erfolgen durch das bereits beauftragte Architekturbüro.
Nach Abschluss der Fachplanungsleistungen für die TGA bis einschließlich Leistungsphase 3 und Modifizierung der Entwurfsplanung durch das bereits beauftragte Architekturbüro erfolgt eine Bewertung und Entscheidung zur definitiven baulichen Umsetzung der einzelnen identifizierten Sanierungsmaßnahmen durch den Kreistag des Kreises Minden-Lübbecke.
Weiter in EU II 2.4
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Weiter mit EU II 1.4:
Das Verfahren zur Vergabe der Leistungen des Leistungsbildes Objektplanung Gebäu-de und Innenräume für die Leistungsphasen 5 bis 9 nach § 34 HOAI wird bereits jetzt in Angriff genommen, um die Sanierung der Kampa-Halle unmittelbar nach Ablauf der genehmigten Interimsnutzung ab dem 01.04.2023 beginnen zu können. Da eine finale Entscheidung des Kreistags des Kreises Minden-Lübbecke über die bauliche Umset-zung der Sanierungsmaßnahmen noch aussteht, behält sich der Kreis Minden-Lübbecke jedoch die Aufhebung des Vergabeverfahrens für den Fall vor, dass der Kreistag keine Freigabe zur Umsetzung der Sanierungsplanung erteilen sollte.
EU II 2.4:
Das Bestandsobjekt Kampa-Halle in Minden wird als Mehrzweckhalle sowohl für Sportveranstaltungen mit Tribünenbetrieb als auch als Veranstaltungsraum mit Bühnenaufbau im Hauptspielfeldbereich und Besuchern im Bereich der Spielfläche und Tribünen genutzt. Die Zuschauerkapazität beträgt ca. 4.000 Besucher. Weiterhin wird der Gebäudekomplex für Messeveranstaltungen und kleinere Veranstaltungen sowie als Schulsporthalle genutzt.
Im Zuge der wiederkehrenden bauaufsichtlichen Prüfung wurden bereits im Jahr 2013 Sicherheitsmängel in der Kampa-Halle festgestellt. Im Anschluss wurden durch Brand-schutzsachverständige brandschutztechnische Stellungnahmen erstellt. Diese beinhal-teten unter anderem bauliche Sofortmaßnahmen und technische Verbesserungen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit. Diese Arbeiten sind abgeschlossen. Die Kam-pa-Halle wird zur Zeit in einem bauaufsichtlich genehmigten Interimsbetrieb genutzt. Die Genehmigung ist befristet bis zum 31.03.2023.
Es ist beabsichtigt, die Kampa-Halle ab dem Frühjahr 2023 umfassend zu sanieren und technisch im erforderlichen Umfang für den Versammlungsstättenbetrieb zu ertüchti-gen. Die voraussichtlichen Kosten belaufen sich exklusive der Planungsleistungen auf ca. 8 Mio € netto.
Erläuterungen und Planunterlagen der identifizierten Sanierungsmaßnahmen inklusive Kostenschätzung und Entwurf des Brandschutzkonzeptes sind als Anlage beigefügt. Die Entwurfsplanung wurde durch ein beauftragtes Architekturbüro bereits erbracht. Eine Modifizierung der Entwurfsplanung erfolgt im Februar/März 2022. Ebenso werden die Fachplanungsleistungen für die technische Ausrüstung bis Leistungphase 3 bis Ende März 2022 fertiggestellt. Die Modifizierung der Entwurfsplanung sowie die Bauan-tragserstellung erfolgen durch das bereits beauftragte Architekturbüro.
Nach Abschluss der Fachplanungsleistungen für die TGA bis einschließlich Leistungs-phase 3 und Modifizierung der Entwurfsplanung durch das bereits beauftragte Architekturbüro erfolgt eine Bewertung und Entscheidung zur definitiven baulichen Umsetzung der einzelnen identifizierten Sanierungsmaßnahmen durch den Kreistag des Kreises Minden-Lübbecke.
Das Verfahren zur Vergabe der Leistungen des Leistungsbildes Objektplanung Gebäu-de und Innenräume für die Leistungsphasen 5 bis 9 nach § 34 HOAI wird bereits jetzt in Angriff genommen, um die Sanierung der Kampa-Halle unmittelbar nach Ablauf der genehmigten Interimsnutzung ab dem 01.04.2023 beginnen zu können. Da eine finale Entscheidung des Kreistags des Kreises Minden-Lübbecke über die bauliche Umset-zung der Sanierungsmaßnahmen noch aussteht, behält sich der Kreis Minden-Lübbecke jedoch die Aufhebung des Vergabeverfahrens für den Fall vor, dass der Kreistag keine Freigabe zur Umsetzung der Sanierungsplanung erteilen sollte.
Zu vergeben sind die Leistungsphasen 5-9 i.S. des Leistungsbildes Objektplanung Ge-bäude und Innenräume gemäß § 34 Abs. 3 HOAI für die Sanierung der Kampa-Halle in Minden.
Da eine finale Entscheidung des Kreistags des Kreises Minden-Lübbecke über die bau-liche Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen noch aussteht, behält sich der Kreis Minden-Lübbecke jedoch die Aufhebung des Vergabeverfahrens für den Fall vor, dass der Kreistag keine Freigabe zur Umsetzung der Sanierungsplanung erteilen sollte.
Das Verfahren zur Vergabe der Leistungen des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude und Innenräume für die Leistungsphasen 5 bis 9 nach § 34 HOAI wird bereits jetzt in Angriff genommen, um die Sanierung der Kampa-Halle unmittelbar nach Ablauf der genehmigten Interimsnutzung ab dem 01.04.2023 beginnen zu können.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es liegt kein Ausschlussgrund nach §§ 123, 124 GWB vor (Eigenerklärung Ausschlussgründe).
Bewerber haben nachzuweisen, dass sie die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsaus-übung als Architekt oder (Bau-)Ingenieur haben. Nachweise (Mitgliedsurkunde Architekten/Ingenieurkammer, Prüfungszeugnisse oder gleichwertige Befähigungsnachweise) sind vorzulegen.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachli-chen Anforderungen erfüllen und dies durch Eigenerklärung belegen.
a) Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Architekt/in bzw. Ingenieur/in zu führen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt/in bzw. Ingenieur/in tätig zu werden. Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllen die fachlichen Anforderungen als Architekt/in bzw. Ingenieur/in, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigem Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2005/36/EG und den Vorgaben des Rates vom 07.09.2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl.EU-Nr. L255, Seite 22) entspricht.
b) Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn der/die mit der Aufgabe betraute Mitarbeiter/in die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.
c) Bewerbergemeinschaften natürlicher und/oder juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft teil-nahmeberechtigt ist.
Auf Anforderung des Auftraggebers sind die Angaben durch geeignete Unterlagen nachzuweisen.
Handelt es sich bei dem Bewerber bzw. den Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft um eine juristische Person, oHG, KG oder eine Partnergesellschaft, so ist der Bewer-bung ein aktueller Auszug aus dem Handels- oder Partnerschaftsregister oder aus einem vergleichbaren Register des Herkunftslandes des Bewerbers beizufügen.
1. Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (Vorlage Versicherungsbestätigung)
2. Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Eigenerklärung – auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers: Nachweis durch geeignete Unterlagen)
Zu 1.: Bewerber haben durch Eigenerklärung nachzuweisen, dass sie über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in folgender Höhe verfügen: Deckungssumme pro Versicherungsfall von mindestens 2.000.000,00 € für Personenschäden und für mindestens 1.000.000,00 € für Sach- und Vermögensschäden. Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen (2 Versicherungsfälle pro Jahr). Mängel müssen ausdrücklich mitversi-chert sein. Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Bestätigung des Versicherers ausreichend, wonach im Auftragsfall ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne erfolgen kann.
Zu 2.: Bewerber müssen einen Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren von mind. [Betrag gelöscht] Euro netto in dem ausgeschriebenen Tätigkeitsbereich Fachplanung Objektplanung Gebäude und Innenräume erwirtschaftet haben.
1. Referenzen Objektplanung: Sanierungs-/Modernisierungspjekte
2. Referenzen Objektplanung: Baumaßnahme an einer Versammlungsstätte mit einer Zuschauerzahl > 1.000 Zuschauer
3. Anzahl durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl und der Zahl der Führungskräfte in den Jahren 2019 bis 2021
Zu Ziff. 1: Bewerber/Bewerbergemeinschaften müssen mindestens ein Referenzprojekt nachweisen, dass die Planung eines Sanierungs-/Modernisierungsprojektes betrifft, die hinsichtlich der Objektplanung mit der zu vergebenden Planungsleistung vergleichbar sind und anrechenbare Kosten i.S.v. § 33 Abs. 1 und 2 HOAI von mindestens 1.000.000 € haben. Die Referenz muss mindestens die Leistungsphasen 5-8 i.S.v. § 34 Abs. 3 Nr. 5-8 HOAI umfassen. Die Leistungsphase 8 muss in den letzten fünf Jahren, gerechnet ab Absendung der Auftragsbekanntmachung an das EU-Amtsblatt, abgeschlossen worden sein.
Für jede Referenz muss als Anlage eine DIN A4-Seite mit der Beschreibung des Projekts und der erbrachten Leistungen beigefügt werden. Es ist nicht möglich, die Erfüllung der Mindestanforderungen an Referenzen durch nur ein Referenzprojekt nachzuweisen, auch wenn dieses alle zuvor genannten Anforderungen erfüllt. Es müssen mindestens zwei Referenzprojekte nachgewiesen werden.
Zu Ziff. 2: Bewerber/Bewerbergemeinschaften müssen mindestens ein Referenzprojekt nachweisen, dass die Planung eines Sanierungs-/Modernisierungsprojektes betrifft, die hinsichtlich der Objektplanung mit der zu vergebenden Planungsleistung vergleichbar sind und anrechenbare Kosten i.S.v. § 33 Abs. 1 und 2 HOAI von mindestens 500.000 € haben. Die Referenz muss sich auf eine Baumaßnahme an einer Versammlungsstätte mit einer Zuschauerzahl > 1.000 Zuschauer erstrecken. Die Referenz muss mindestens die Leistungsphasen 5-8 i.S.v. § 34 Abs. 3 Nr. 5-8 HOAI umfassen. Die Leistungsphase 8 muss in den letzten zehn Jahren, gerechnet ab Absendung der Auftragsbekanntmachung an das EU-Amtsblatt, abgeschlossen worden sein.
Für jede Referenz muss als Anlage eine DIN A4-Seite mit der Beschreibung des Projekts und der erbrachten Leistungen beigefügt werden. Es ist nicht möglich, die Erfüllung der Mindestanforderungen an Referenzen durch nur ein Referenzprojekt nachzuweisen, auch wenn dieses alle zuvor genannten Anforderungen erfüllt. Es müssen mindestens zwei Referenzprojekte nachgewiesen werden.
zu Ziff. 3: Bewerber haben (durch Eigenerklärung) die Anzahl durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl und der Zahl der Führungskräfte in den Jahren 2019 bis 2021 angeben.
Darüber hinaus ist anzugeben, dass Bewerber mindestens 4 Mitarbeiter beschäftigen, die über ein abgeschlossenes Studium als Diplom-Ingenieur/Diplom-Ingenieur (FH)/Master/Bauingenieur(wesen) verfügen.
s.o. III.1.1
Für das vorliegende Vergabeverfahren gilt das TVGG NRW.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Abgabe und Angeboten wird keine Entschädigung gezahlt.
Für alle Referenzen sind Beschreibungen des jeweiligen Projekts und der erbrachten Leistungen (1 DIN A4-Seite) dem Teilnahmeantrag beizufügen.
Die mit der Bauüberwachung beauftragten Personen müssen über eine abgeschlossene einschlägige technische Fachausbildung (Dipl.-Ing. TH o. FH; Bachelor/Master) und eine Baustellenpraxis von mindestens fünf Jahren verfügen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 2514110
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.