Ausschr. landesweites Verkehrsnachfragemodell Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/0300
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70173
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nvbw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschr. landesweites Verkehrsnachfragemodell
2.1 Ausgeschriebene Leistung
Das Ministerium für Verkehr (VM) möchte ein Verkehrsnachfragemodell für das Land Baden-Württemberg (BW) erstellen lassen. Dieses landesweite Verkehrsmodell (kurz: LVM-BW) soll für eine räumlich-differenzierte Wirkungsermittlung von verkehrlichen Maßnahmen genutzt werden und fundierte Erkenntnisse für verkehrspolitische Entscheidungen liefern. Das VM erwartet ein Modell, das dem Stand der Technik entspricht, so wie er zum Beispiel im Bericht "Anforderungen an städtische Verkehrsnachfragemodelle" dokumentiert ist.
Die konkreten Anforderungen der zu erbringenden Leistung ergeben sich aus Kap. 6 ff. / Teil B.
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg Dorotheenstraße 8 70173 Stuttgart Ort der Leistungserbringung und Gerichtsstand ist Stuttgart.
siehe oben
siehe Leistungsbeschreibung
3.4 Auswahl- und Zuschlagskriterien
Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt anhand einer Auswertung der Auswahlkriterien. Diese sind in der Anlage 1 beschrieben.
Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt. Der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend. Die Bewertung erfolgt anhand der in der Anlage 1 beschriebenen Zuschlagskriterien:
Diese umfassen neben dem Preis zu 40 % auch die Qualität zu 40 % und die Projektplanung zu 20 %.
Die einzelnen Kriterien sind in der Anlage Zuschlagskriterien aufgeführt!
siehe Leistungsbeschreibung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
.1 Ausschlussgründe
Zur Prüfung der Eignung muss der Bieter gemäß Anlage erklären, ob die unter §§ 123 und 124 GWB genannten Fälle auf ihn zutreffen und inwiefern eine Selbstreinigung nach § 125 GWB vorliegt. Der Auftraggeber kann hierzu geeignete Nachweise nachfordern.
Des Weiteren können Bieter ausgeschlossen werden, die im Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf ihre Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben haben.
Von der Teilnahme am Vergabeverfahren werden Bieter ausgeschlossen, die aufgrund eines der in Artikel 57 Absatz 1 der Richtlinie 2014/24/EU genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden sind.
5.4 Bietergemeinschaften
Geben mehrere Unternehmen einen gemeinschaftlichen Antrag ab, so hat die Bieter-gemeinschaft in ihrem Antrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben. In dieser Erklärung muss die Bildung einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall organisatorisch geregelt sein. Darüber hinaus sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufzuführen und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter zu benennen. Die entsprechende Vollmacht ist dem Antrag beizufügen. Darüber hinaus ist zu erklären, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Die oben genannten Nachweise müssen für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Bei der Beurteilung der Eignung einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Die Bildung von Bietergemeinschaft nach Antragsabgabe ist unzulässig.
5.5 Subunternehmer
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teile der Leistung durch Dritte (Subunternehmer) erbringen zu lassen. Der Auftragnehmer hat daher in seinem Angebot Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an Unterauftragnehmer übertragen will. Die Unterauftragnehmer sind zu benennen bzw. bekannt zu geben.
Die Beauftragung von Subunternehmer nach Zuschlagserteilung ist nur nach schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei der Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer nach den allgemeinen Wettbewerbs-grundsätzen zu verfahren.
Unternehmen, die sich mehrfach - sei es als einzelnes Unternehmen, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer - an diesem Vergabeverfahren beteiligen, können wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden.
5.2 Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
Zur Beurteilung der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bieters hat dieser den Geschäftsbericht des letzten Kalender- oder Wirtschaftsjahres, aus dem auch die Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse hervorgehen. Falls durch einen Bieter kein eigener Geschäftsbericht herausgegeben wird, ist die Vorlage des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. des Lageberichts) sowie eine Erklärung über die aktuellen Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse ausreichend. Diese Unterlagen sind zwingend für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr vorzulegen.
5.3 Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit
Zur Beurteilung der für die Durchführung der ausgeschriebenen Leistung erforderlichen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit sind vom Bieter Referenzen über bisher erbrachte Leistungen vorzulegen.
2.4 Vergütung
Die Vergütung erfolgt zu dem vereinbarten Entgelt nach Rechnungsstellung. Die Rechnungsstellung kann nur auf Nachweis erfolgen. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist auszuweisen.
Meilensteine und ein zu erstellender Projektfortschrittsbericht sind Grundlage der Abrechnung. Zwischenrechnungen können einmal pro Quartal (am 28.02, 31.05, 31.08, 30.11 eines Jahres) gestellt werden. Für einen abgenommenen Meilenstein können 90% der Kosten des Meilensteins in Rechnung gestellt werden. Die restlichen 10% werden bei Projektabschluss gezahlt. Bei Meilensteinen mit einer Laufzeit von mehr als drei Monaten können Zwischenrechnungen zu den genannten Zeitpunkten gestellt werden:
- Projektfortschritt 33% 25% des Meilensteinbetrags
- Projektfortschritt 66% 50% des Meilensteinbetrags
- Meilenstein abgenommen 90% des Meilensteinbetrags
Ergänzende Leistungen können nur nach expliziter vorheriger Beauftragung/Freigabe durch den AG auf Stunden- bzw. Tagessatzbasis abgerechnet werden.
Ab dem 01. Januar 2022 sind Sie als öffentlicher Auftragnehmer nach § 4a E-Government-Gesetz Baden-Württemberg in Verbindung mit der E-Rechnungsverordnung Baden-Württem-berg grundsätzlich zur elektronischen Rechnungsstellung verpflichtet. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz gilt nur für Rechnungen bis zu einem Betrag von [Betrag gelöscht] Euro ohne Umsatzsteuer. Für die elektronische Rechnungsstellung verwenden Sie bitte ausschließlich den Zentralen Rechnungseingang Baden-Württemberg, den Sie zusammen mit weiteren Informationen unter https://service-bw.de/erechnung erreichen. Ihr Rechnungsdokument muss dazu im Standard XRechnung oder einem anderen der Norm EN 16931 entsprechenden Format erstellt werden und im Feld Buyer-Reference (BT-10) unsere Leitweg-ID 08-A5612-95 aufweisen.
2.5 Vertragsbedingungen
Der Vertrag kommt mit dem Zuschlag zustande. Vertragsbestandteile werden in folgender Reihenfolge:
- die Ausschreibungsbedingungen aus diesen Verdingungsunterlagen,
- ggfls. nachgelagerte Bieterinformationen
- die Leistungsbeschreibung aus dem endgültigen Angebot des Bieters und
- die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B),
- ein Auftragsdatenverarbeitungsvertrag, soweit datenschutzrechtlich erforderlich (mit dem Auftragnehmer abzustimmen)
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bieter werden nicht akzeptiert und führen zum Ausschluss. Im Zweifel gehen die Anforderungen aus der Ausschreibung den Ausführungen im Angebot vor, sofern nichts gesondert vereinbart wird.
Es gelten die Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) (siehe beiliegend).
Es gelten die über https://service-bw.de/erechnung einsehbaren Nutzungsbedingungen nebst Anlage (Technische Informationen) des Zentralen Rechnungseingangs Baden-Württemberg in der zum Zeitpunkt der Einbringung der elektronischen Rechnung gültigen Fassung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
3. Ausschreibungsbedingungen
3.1 Grundlagen
Der Auftraggeber geht davon aus, dass der Auftragswert den Schwellenwert § 106 GWB überschreitet. Es wird eine europaweite Ausschreibung im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gemäß § 119 GWB durchgeführt. Für ein anderes Vorgehen können die Vertragsgestaltung und die Leistung nicht hinreichend eindeutig genug bestimmt werden können, da das VM mit dem LVM-BW ggf. auch Untersuchungen zu Entwicklungen und Maßnahmen durchführen will, die über den aktuellen Kenntnisstand der Technik bei Verkehrsmodellen hinausgehen.
Das Verhandlungsfahren ist wie folgt geplant:
Schritt 1: Teilnahmewettbewerb
Es wird eine europaweite Ausschreibung des Verhandlungsverfahrens mit Teilnahme-wettbewerb gemäß § 119 GWB durchgeführt. Der Auftraggeber fordert die Bieter bereits im Teilnahmewettbewerb dazu auf, ein indikatives Angebot einzureichen.
Der Auftraggeber wird anhand der Auswahlkriterien mindestens drei und maximal fünf geeignete Bieter für den Schritt 2 auswählen und diese zu Verhandlungen einladen.
Schritt 2: Verhandlungsverfahren
Die ausgewählten Bieter werden voraussichtlich in der KW 17 des Jahres 2022 zu Verhandlungen in der KW 18/19 eingeladen.
Im Verhandlungsverfahren wird das Angebot vom Bieter in einer mündlichen Präsentation vorgestellt. Der Bieter kann dabei Verbesserungsvorschläge einbringen. Dem Auftraggeber wird die Möglichkeit für Rückfragen eingeräumt sowie die Platzierung von Wünschen zur Modifikation des Angebotes. Auf Grundlage einer geänderten Leistungsbeschreibung kann der Bieter ein modifiziertes Angebot einreichen.
Der Auftraggeber kann den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten (§ 17 Abs. 11 VgV).
Schritt 3: Abgabe eines endgültigen Angebots und Vertragsabschluss
Mit den Bietern werden ggf. weitere Verhandlungen geführt, auf deren Grundlage diese zur Abgabe eines endgültigen Angebotes aufgefordert werden. Der Auftraggeber behält sich vor, die Zahl der Bieter, die zu weiteren Verhandlungsgesprächen eingeladen werden, weiter zu reduzieren und diese Bieter - ggf. nach Durchführung der Verhandlungsgespräche - zur Abgabe eines überarbeiteten Angebotes aufzufordern. Der Zuschlag wird anhand der endgültigen Angebote auf Grundlage der Zuschlagskriterien entschieden.
Die Verdingungsunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebotes verwendet werden; jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne die ausdrückliche Genehmigung der ausschreibenden Stelle nicht gestattet.
Der Bieter hat, auch nach Beendigung der Angebotsphase, über die ihm bei seiner Tätigkeit bekannt gewordenen geschäftlichen Angelegenheiten der NVBW, des Verkehrsministeriums sowie der anderen beteiligten Akteure (z.B. Kommunen, Vereine) Verschwiegenheit zu wahren. Er hat hierzu auch die bei der Erstellung und Vorbereitung des Angebotes beschäftigten Mitarbeiter zu verpflichten. Ebenso verpflichten sich die NVBW und das Verkehrsministerium alle Angebotsunterlagen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
3.2 Bestimmung über die Einsendung und Abgabe der Teilnahmeanträge
Der Teilnahmeantrag (mit indikativen Angebot) muss vollständig, in deutscher Sprache und von einer zeichnungsberechtigten Person unterschrieben bis zum
Montag, 04.04.2022, 12:00 Uhr
in elektronischer Form bei der
NVBW - Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH - Vergabestelle
auf dem Portal von DTVP unter www.dtvp.de mit angegebener Nummer vorliegen.
Teilnahmeanträge, die zu diesem Zeitpunkt nicht in vollständiger Form vorliegen, werden nicht berücksichtigt. Die Öffnung erfolgt am selben Tag bei der NVBW. Bieter sind bei der Öffnung nicht zugelassen.
Die Teilnahmeanträge und Angebote werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vertraulich behandelt. Die von den Bietern erbetenen personenbedingten Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert.
3.3 Mitteilung von Unklarheiten in den Verdingungsunterlagen
Enthalten diese Verdingungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat der Bewerber unverzüglich den Auftraggeber vor Abgabe in ausschließlich schriftlicher Form über das Portal darauf hinzuweisen.
Fragen zum Teilnahmeantrag müssen ausschließlich schriftlich in deutscher Sprache bis zum
Donnerstag, 24.03.2022 12:00 Uhr
auf dem Portal von DTVP unter www.dtvp.de mit angegebener Nummer eingereicht werden.
Die Antworten werden ebenfalls schriftlich gegeben. Sowohl Fragen als auch Antworten werden, soweit sie von allgemeinem Interesse sind, in anonymisierter Form an alle Bewerber bekannt gegeben. Die Bieter müssen sich fortlaufend und eigeninitiativ über neue Informationen durch Besuch der Webseite unterrichten.
3.6 Erstattung von Aufwendungen
Aufwendungen, die bei der Antrags-/Angebotserstellung und im weiteren Verlauf des Ausschreibungsvorgangs entstehen, werden nicht erstattet.
Die ausgewählten Bieter, die nach Kapitel 3.1 zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden, ein zuschlagsfähiges Angebot abgeben und nicht den Zuschlag erhalten, erhalten eine Aufwandentschädigung in Höhe von je [Betrag gelöscht] EUR (brutto).
4.3 Vollständigkeit des Antrages
Der Antrag muss vollständig sein.
4.5 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
Teilnahmeanträge und Angebote von Bietern und Bietergemeinschaften, die sich im Zusammenhang mit diesem
Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YNBRZF7
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Zuständig für die Nachprüfung der Vergabe dieses Auftrags im Verfahren nach §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist die Vergabekammer Baden-Württemberg, beim Regierungspräsidium Karlsruhe. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gem. § 160 Abs. 3 GWB unverzüglich rügen. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung der Auftraggeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]