Planung einer Lärmschutzwand Referenznummer der Bekanntmachung: V221 21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Recklinghausen
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Postleitzahl: 45657
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.recklinghausen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planung einer Lärmschutzwand
Es liegt für das zukünftige Quartier ein Lärmschutzgutachten vor. Hieraus ergibt sich, dass neben dem Bau eines Lärmschutzwalls auch der Bau einer Lärmschutzwand erforderlich wird. Für die Errichtung der Lärmschutzwand sind vorlaufend planerisch die folgenden Leistungsbilder erforderlich:
"Objektplanung Ingenieurbauwerke" gem. §43 i. V. m. Anlage 12 HOAI 2021
"Fachplanung Tragwerksplanung" gem. § 51 i. V. m. Anlage 14 HOAI 2021
Ehemalige Trabrennbahn Hillerheide Blitzkuhlenstraße 45659 Recklinghausen
Das ISEK Hillerheide, welches 2015 im Auftrag der Stadt Recklinghausen erarbeitet und vom Rat beschlossen wurde, definiert die folgenden fünf Leitprojekte zur Entwicklung des Stadtteils Hillerheide:
1. "Zukunftskonzept ehemalige Trabrennbahn"
2. "Städtebauliche Integration Blitzkuhlenstraße"
3. "Attraktive Mitte Gertrudisplatz"
4. "Stadtteilleben - vorhandenes ergänzen und vernetzen"
5. "Energetische Quartierssanierung"
Ziel der Umsetzung des ISEK Hillerheide ist es, ein nachhaltiges und zukunftsfähiges Wohnquartier auf dem ehemaligen Trabrennbahnareal zu schaffen und bestmöglich in den gewachsenen Stadtteil Hillerheide unter Berücksichtigung der dortigen Bebauung bzw. Infrastruktur, der Anwohnerschaft und ihrer Nutzungsansprüche zu integrieren.
Im Zuge der Umsetzung des Leitprojekts 1 "Zukunftskonzept ehemalige Trabrennbahn" ist eine umfassende Neuordnung des 34 ha großen brachliegenden Geländes geplant. Entsprechend des vorliegenden Rahmenplans soll auf der Brachfläche künftig "Wohnen am Wasser" entstehen. Diesbezüglich wurde ein Lärmgutachten erstellt. Dieses Gutachten sieht neben dem Bau eines Lärmschutzwalles auch den Bau einer Lärmschutzwand vor. Da die bestehende Lärmschutzwand in dem Bereich der Kleingartenanlage (KGA) zur BAB 2 hin auf dem Gelände der Autobahn GmbH (ehemals "Straßen.NRW") nur bis ca. 3,5 m über GOK (bezogen auf die BAB 2) reicht, ist die Höhe dieser Lärmschutzwand nicht ausreichend, um den Lärmschutz für das neu geplante Wohngebiet zu gewährleisten.
Für die Errichtung der Lärmschutzwand in diesem Bereich sind vorlaufend planerisch die folgenden Leistungsbilder erforderlich:
- "Objektplanung Ingenieurbauwerke" gem. § 43 i. V. m. Anlage 12 HOAI 2021
- "Fachplanung Tragwerksplanung" gem. §51 i. V. m. Anlage 14 HOAI 2021
Der Auftraggeber behält sich nach §17 (11) VgV das Recht vor, den Auftrag auf Grundlage der Erstangebote zu erteilen, ohne in Verhandlung zu gehen.
Es wird vorgesehen die erforderliche Leistung stufenweise zu beauftragen.
Nach Abschluss des Verfahrens werden die Leistungsphasen wie folgt
- Stufe 1 = LPH 1 - 4
- Stufe 2 = LPH 5 - 8
- Stufe 3 = LPH 9
Durch separate Schreiben des Auftraggebers beauftragt.
Besondere Leistungen werden optional durch separate Schreiben des Auftraggebers abgerufen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planung einer Lärmschutzwand
Ort: Haar bei München
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Anforderung der Vergabeunterlagen, der Versand der Vergabeunterlagen und die Entgegennahme von Angeboten erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform www.vergabe.metropoleruhr.de oder www.vergabe.nrw.de.
Der Auftraggeber führt das Vergabeverfahren über die Vergabeplattform Vergabemarktplatz Metropole Ruhr.
Die Auftragsbekanntmachung sowie die Vergabeunterlagen stehen Bietern gem. § 9 Abs. 3 Satz 2 VgV auch ohne Registrierung auf dieser Vergabeplattform zur Verfügung. Das Einreichen eines Angebotes mithilfe elektronischer Mittel über diese Vergabeplattform wird zwingend verlangt.
Eine Registrierung bei der Vergabeplattform Vergabemarktplatz Metropole Ruhr ist für die weitere aktive Teilnahme, insbesondere für die Abgabe eines Angebotes somit zwingend erforderlich (§ 9 Abs. 3 Satz 1 VgV).
Sämtliche Kommunikation im Rahmen des Vergabeverfahrens, hierzu gehört z.B. die Eingabe einer Bieterfrage und deren Beantwortung, erfolgt mithilfe elektronischer Mittel über diese Vergabeplattform. Die Einreichung von Bieterfragen wird ausschließlich über die vom Auftraggeber gewählte Vergabeplattform zugelassen. Eine Beantwortung erfolgt ebenso ausschließlich über die vom Auftraggeber gewählte Vergabeplattform.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYD4D52W
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.brms.nrw.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.brms.nrw.de
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung erstellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat, und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist zulässig, soweit
- der Bieter den gerügten Vergaberechtsverstoß schon im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern (in der Regel innerhalb weniger Tage und auch in schwierigen Fällen längstens innerhalb von 14 Tagen) gerügt hat,
- Vergaberechtsverstöße, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.3.4 genannten Frist gerügt werden, oder
- Vergaberechtsverstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.3.4 genannten Frist gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.brms.nrw.de