Wach- und Sicherheitsleistungen Standort Iserlohn Referenznummer der Bekanntmachung: VG-Nr. 2021 / 0793
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Iserlohn
NUTS-Code: DEA58 Märkischer Kreis
Postleitzahl: 58636
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.fh-swf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wach- und Sicherheitsleistungen Standort Iserlohn
Durchführung von Wach- und Sicherheitsleistungen an der Fachhochschule Südwestfalen - Standort Iserlohn.
Fachhochschule Südwestfalen Frauenstuhlweg 31 58644 Iserlohn
Der Leistungsumfang beinhaltet die Durchführung von Wach-und Sicherheitsleistungen im Innen- und Außenbereich der Liegenschaft Frauenstuhlweg 31 in 58644 Iserlohn.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe R.S.D. plus Rheinische Sicherheitsdienste GmbH & Co. KG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51149
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXTKYYDYH4F
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist gem. § 160 (3) GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von zehn Kalendertagen nach Absendung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege bzw. 15 Kalendertagen nach einer Versendung mit anderen Kommunikationsmitteln gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.