IT-Dienstleistungen im Bereich OZG (hier: Konzeption und Design) - BMI Referenznummer der Bekanntmachung: ZIB 15.17 - 9930/21/VV : 1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
IT-Dienstleistungen im Bereich OZG (hier: Konzeption und Design) - BMI
Rahmenvertrag für IT-Dienstleistungen im Bereich OZG, hier: Konzeption und Design - BMI
Aus der Rahmenvereinbarung kann bis zu einer Höchstmenge von 55.274 Personentagen abgerufen werden. Es handelt sich um ein Verfahren mit insgesamt drei Losen.
Los 1: 9930/21/VV : 1 (BMI)
Los 2: 9930/21/VV : 2 (Geschäftsbereich BMI)
Los 3: 9930/21/VV : 3 (Restliche Bundesverwaltung)
Die drei Lose werden aus systemtechnischen Gründen in drei Vergabeverfahren (VV) ausgeschrieben.
Der Zuschlag wird bei jedem Los jeweils auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Dieses wird im ersten Schritt für jedes Los nach den in den Vergabeunterlagen angegebenen Kriterien ermittelt.
Es besteht die Möglichkeit, sich auf ein oder alle Lose zu bieten, jedoch kann der Bieter nur für ein Los den Zuschlag (Zuschlagslimitierung gem. § 30 Abs. 1 S.2 VgV) erhalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
IT-Dienstleistungen im Bereich OZG (hier: Konzeption und Design) - BMI
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 10997
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Ein Antrag auf Nachprüfung kann schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, gerichtet werden. Die Unwirksamkeit des Vertrages gemäß § 135 GWB kann innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht werden.